Folgendes Problem: Mieter, der Wohnrecht auf Lebenszeit in einer Wohnung hat, zieht im Februar aus der Wohnung. Überlässt sie einem jungen Mann in dessen Mietvertrag er aber vom Hausbesitzer eintragen läßt "Das Lebenslange Wohnrecht von Herrn .... besteht weiterhin" Nun trennt der ehemalige Mieter sich von seinem Lebensgefährten und möchte in die Wohnung zurück und pocht auf sein Wohnrecht. Heute kam Hausbesitzer mit der Kündigung des Mietverhältniss. Es stand keine Begründung in diesem Brief und der jetztige Mieter hat gesagt er akzeptiert diese auch nicht.

Ist das rechtens das dem jetztigem Mieter so einfach gekündigt werden kann? Hat der vorherige Mieter, trotz Auszug und verlegung seines ersten Wohnsitzes, sein Wohnrecht behalten?