Guten Tag,

wir haben in der oberen Wohnung eine Dame mit lebenslangen Wohnrecht aus dem Grundbuch. Einen Mietvertrag gibt es nicht. Alles steht im Notarvertrag, Nutzungsentgeld, alle abrechenbaren Positionen von Betriebskosten. Vorauszahlungshöhe wurde auch festgelegt und Abrechnungszeitraum auch. Gilt in unserem Fall Mietrecht oder Wohnungsrecht? Zu welchen Leistungen, betreff oberer Wohnung sind wir verpflichtet? Sind modernisierungen auch von der Dame mitzutragen (Umlagefähig).

Vielen Dank für Ihre Hilfe,

Fam. Lüderitz