Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Hi ich habe vor 2-3 Monaten in einem Fitnesstudio einen Jahresvertrag gemacht und mir ist es nun doch zu teuer, kann ich den Vertrag jetzt nun kündigen ?
VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG 

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag besitzt zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestver- tragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gewährte Preisreduzierungen auf Grund von Werbe- oder Rabattaktionen gelten ausschließlich für den im Rahmen dieser Maßnahme vorgesehenen Zeitraum, ein Anspruch auf Fortführung dieser Preisreduzierung besteht nicht.

5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige einer Aussetzung

5.3.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen und damit nicht wirksam.

5.3.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief oder E-Mail an … GmbH & Co.KG, .. versenden und persönlich zu unterschreiben, sodass eine datenschutzrechtliche Zuordnung jederzeit möglich ist.

5.3.3. Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt bzw. stillgelegt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Die Aussetzungszeit ist erst ab einem Zeitraum von einem Monat möglich.

Kündigung, Recht, Vertrag, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Gerichtsverfahren: Was passiert, wenn Kläger Gerichtsgutachten nicht zahlt?

Folgender Fall:

A beauftragt Unternehmer B mit Arbeiten in einem Haus Elektro, Maurer und Klempnerarbeiten für 42.000,- und zahlt schon mal 21.000,- per Vorkasse. Die Arbeiten werden nicht in der Zeit von 6 Monaten (wie vereinbart) abgeschlossen sind unfertig und mangelhaft. Nach 1,5 Jahren kündigt A den Vertrag. Es stellt sich auch noch heraus, der Handwerker B ist nicht in der Handwerkskammer für die beauftragen Arbeiten eingetragen.

  • Kläger A beantragt einen Mahnantrag, verfolgt diesen aber nicht weiter nachdem Widerspruch von B.
  • Kläger A lässt die Arbeiten von einem Gutachter schätzen und der Wert liegt unter dem Betrag, welchen A bereits bezahlt hat.
  • Beklagter B beantragt die Durchführung des Klagverfahrens von A
  • Beklagter B verlangt nun für die unfertigen Arbeiten per Widerklage 93.000,- und bestreitet den unter Zeugen mündlich geschlossenen Bauvertrag
  • Kläger A lässt durch einen renommierten Privatgutachter den Wert der Arbeiten abzüglich der entstandenen Schäden begutachten, es wird ein Wert von rund 8.000,- EUR ermittelt.
  • Unternehmer B legt eine "Preisschätzung" über rund 55.000,- EUR vor, angeblich von einem Gutachter erstellt, es gibt aber weder eine Unterschrift noch einen Briefkopf.

Ein Vergleich ist nicht möglich. Das Gericht will nun ein Gerichtsgutachter einschalten.

FRAGE:

Was passiert mit dem Gerichtsgutachten, der Klage und der Widerklage, wenn A den Gutachter nicht zahlt?

Was würde veraussichtlich passieren, ...

  • Klage und Widerklage werden abgewiesen mangels Beweisen (fehlendes Beweisgutachten)?
  • Urteil basierend auf den vorhandenen Gutachten/Preisschätzung der Parteien?
  • Der Richter wird den Widerkläger zur Zahlung des Gutachtens in Anspruch nehmen?
  • Basierend auf der Preisschätzung von B wird der Wiederklage vollumfänglich entsprochen
  • ...
Recht, Gesetz, Gericht, Gutachter, Beweislast, Beweismittel, Wirtschaft und Finanzen
Trading/steuern?

Ich habe ne wichtige Frage ich bitte um hilfreiche Antworten

diese scheiss steuern sind viel zu kompliziert für mich bitte Hilfe

Ich habe das trading mit Kryptos auf Börsen wie bei eToro oder Binance angefangen.

Wenn ich jetzt ein coin kaufe und mit 1000€ Gewinn verkaufe und das Geld noch in Wallet der Börse liegt ohne es auf das Bankkonto ausgezahlt zu haben muss ich dann schon ab da an direkt beim Finanzamt Bescheid geben dass ich 1000€ Gewinn gemacht hab?

Oder habe ich bis zum Ende des Jahres Zeit alle Gewinne und Verluste die ich gemacht hab zusammenzurechnen und erst Ende des Jahres eine Steuererklärung mache ?

Wie ist das wenn ich den 1000€ Gewinn auf das Bankkonto ausgezahlt habe und ausgegeben zb für essen Kleidungen undso und nix mehr übrig hab ohne beim Finanzamt direkt zu melden aber erst Ende des Jahres melde und den 1000€ Gewinn von damals mit meinem normalen arbeitsgehalt an steuern zahle ist das dann das gleiche ?

Oder wie ist es wenn ich mit 1000€ Gewinn eines coins in einen anderen coin investiere und mit dem coin dann ebenfalls 5000€ Gewinn gemacht hab muss ich dann die 1000€ und 5000€ versteuern oder nur die 5000€?

Und die wichtigste Frage ist halt wenn ich zb Anfang 2022 mit kryptos handeln angefangen habe dann habe ich doch bis zum Ende 2022 Zeit eine Steuererklärung zu machen oder? Also in den 12monaten die ganzen Gewinne und Verluste zusammenrechen und dann erst Ende des Jahres eine Steuererklärung machen ist das so richtig? Oder muss ich das jedesmal nach jedem Gewinn oder Verlust eines coins beim Finanzamt melden und eine Steuererklärung machen wenn ich mehrere Gewinne zb 2x1000€, 5x500€ 10x 200€ ausgezahlt habe und mehrere Verluste auch gemacht habe.. bitte Hilfe das ist kompliziert.

Steuern, Steuererklärung, Aktien, Börse, Börsenhandel, Coins, Finanzamt, Trading, Kryptowährung, Wirtschaft und Finanzen
Finanzierte Auto Totalschaden (Versicherung auszahlung?)?

Hallo Leute,

was ich fragen wollte, mein Fahrzeug ist finanziert bei der Bank11 und das Gutachten von meiner Versicherung war da und hat sich das begutachtet und meint es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Jetzt hat die Versicherung an die Bank11 ein schreiben geschickt. Die Versicherung hat für die Zahlung eine freigabe von Bank11 angefordert. Was bedeutet dies? Wenn die Bank freigibt wird die Auszahlung an mich gesendet oder an die Darlehenskonto?

Das Fahrzeugbrief liegt noch bei der Bank11. Ich werde mir ein neues Fahrzeug holen aber ich warte auf das Geld von der Versicherung. Ich brauche das komplette auszahlung damit ich das neue Fahrzeug kaufen kann. Ich habe mit der Bank11 gesprochen und Sie haben gemeint das ich eine Schreiben bekommen werde und da steht wegen "Sicherheitstausch". Die Bank11 hat gemeint, wenn ich das neue Fahrzeug kaufe soll ich so schnell wie möglich das Fahrzeugbrief an die Bank11 schicken, und die Bank11 schickt dann den Fahrzeugbrief von meinem alten Fahrzeug für die Versicherung.

Die Versicherung wartet jetzt auf die Freigabe von der Bank11.

Und die Unterlagen vom Polizei (Akte). Kann die Versicherung auch die Auszahlung nach dem Freigabe von der Bank11 sofort auszahlen oder müssen die auch auf das Akte von der Polizei warten. Weil ich weis das die Akte sehr lange dauern wird. Das Gutachten liegt ja vor.

Zusammenfassung

Reparaturkosten ohne MwSt. 22.936,94 EUR

Mehrwertsteuer 19 % 4.358,02 EUR

Reparaturkosten mit MwSt. 27.294,96 EUR

Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert 33.500,00 EUR

anteilige MwSt. 817,07 EUR

Restwert mit MwSt. 22.550,00 EUR

Aber die Frage ist ob ich die Auszahlung bekomme oder die Bank11?

KFZ, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Fahrzeug, Autokredit, Finanzierung, totalschaden, fahrzeugbrief, Wirtschaft und Finanzen
Investment Banker - Was versteckt sich alles dahinter?

Hallo liebe User aus dem Bank-Umfeld,

mal so ein typisches ich gucke einen Film und mir kommen Fragen Phänomen:

Wann könnte man sagen, man sei Investment Banker?

Also klassisch denkt man da ja an die Händler im Handelsraum wie bei Wolf of Wallstreet.

Aber theoretisch könnte das doch jeder der in einer Investment Banking Bank arbeitet von sich sagen, selbst wenn die Person in der Buchhaltung sitzt oder im Personalbereich und gar nichts direkt mit dem Investment Banking zu tun hat. Oder übertrieben gesagt sogar die Putzfrau, wenn sie direkt bei der Bank angestellt ist und sie angeben möchte.

Da gab es doch mal diese ich meine Sparkassen Werbung mit einem Mann am flirten der sagt "ich arbeite an der Börse" und dann war es der Fensterputzer dort.

Oder würdest ihr beispielsweise nur das Front Office im Kapitalmarkt dazu zählen oder auch das dazugehörige Middle & Back Office (stimmen die Begriffe? Habe ich von Google) oder Assistenzen/Sekretärin von jemandem? Alle davon oder jeweils nur manche Tätigkeiten dort?

Was würdest ihr persönlich alles unter einem Investement Banker verstehen?

Und wo wärt ihr noch "bereit Kompromisse einzugehen" und es ohne große wiederworte akzeptieren, wenn jemand so über sich spricht ihr ihn so aber nicht genannt hättet? Gerne genauer beschreiben mit Job und was das ist, weil ich mich da nicht auskenne.

Beruf, Finanzen, Studium, Job, Geld, Wirtschaft, Bank, Aktien, Bankkauffrau, Aktienhandel, Bankkaufmann, Bankwesen, Börse, IB, Investment, Investmentbanking, Kapitalmarkt, Trading, Wertpapiere, Wertpapierhandel, Banker, investmentbanker, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wirtschaft und Finanzen