Wenn ich ein Unternehmen gründe und der Geschäftsführer bin, zähle ich dann als mein eigener Angestellter?
2 Antworten
Nein. Du kannst nur eines sein: Inhaber oder Angestellter. Die Begriffe sind ja ganz klar definiert.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Es kommt auf die Rechtsform an. Die Gründung allein bezeichnet noch keine Position. So kann man z. B. als Gründer sein Unternehmen verkaufen (in der Regel: wenn es gut läuft) und als geschäftsführender Gesellschafter angestellt bleiben.
Außerdem kann man z. B. eine GmbH gründen. Dort ist man dann gleichzeitig Gesellschafter und als Geschäftsführer angestellt.
Auch bei Umwandlung in eine Aktiengesellschaft kann der Gründer sich als Vorstand zum Angestellten machen.