Bedarfsgemeinschaft Teilzeitjob?


24.05.2022, 00:36

Also muss ich dann was ans Jobcenter zahlen oder kann ich mein Gehalt behalten und das Jobcenter zahlt weniger bzw nichts für mich? Bekommt die andere Person dann noch ihren vollen Regelsatz? Dann wären wir ja weit über dem Bedarf. 950 Netto (ich) + 450 Regelsatz + 250 € Miethilfe (andere Person), das kann ja nicht sein.


24.05.2022, 00:38

Andererseits kann sich mein verdientes Geld ja nicht auflösen.

3 Antworten

Wenn ihr eine BG - Bedarfsgemeinschaft bildet, dann stünde euch beiden ja nur jeweils 404 Euro und keine 449 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu.

Dazu dann noch 50 % von der gesamten Warmmiete, würdet ihr keine BG - bilden, wäre dein Einkommen und Vermögen irrelevant.

Bildet ihr also eine BG - dann steht dir bei 950 Euro Netto sicher der derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu, wenn Du min.auf 1200 Euro Brutto kommst.

Das wären dann 300 Euro Freibetrag, die werden theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen von max. 650 Euro.

Nach Abzug der 404 Euro Regelbedarf blieben max.um die 246 Euro für deinen Kopfanteil der Warmmiete übrig.

Würde die angemessene Warmmiete angenommen bei 600 Euro liegen und somit der Kopfanteil bei jeweils 300 Euro, dann stünden dir selber min.noch um die 51 Euro an Aufstockung zu und deine Partnerin würde ihren vollen Bedarf bekommen.

Also min.ihre 404 Euro Regelbedarf und ihren Kopfanteil von der Warmmiete.


TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 00:55

Ich lebe mit meiner Mutter zusammen. Also sind es dann immernoch um die 1300€ insgesamt? Oder ist es mehr wenn ich Teilzeit arbeite? Ich habe gelesen dass das Gehalt nicht auf das Hartz 4 von Eltern angerechnet wird. Einfach ausgedrückt: ich bekomme vom Arbeitgeber 950€ Netto....was passiert dann?

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isomatte  24.05.2022, 01:14
@TheQuestionGuy2

Genau, Kinder sind im ALG - 2 den Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Wenn ihr bisher eine BG - bildet, dann musst Du ja noch unter 25 sein, denn sonst würdest Du deine eigene BG - bei deiner Mutter bilden und hättest auch einen eigenen Antrag beim Jobcenter stellen müssen.

Bist Du also noch unter 25, dann stünden dir derzeit min. 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und 50 % von der gesamten Warmmiete.

Bekommt ihr also 1300 Euro ohne eigenes Einkommen vom Jobcenter gezahlt und zieht man den Regelbedarf von 449 Euro der Mutter und deine 360 Euro ab, käme man auf 809 Euro.

Demnach müsste die Warmmiete dann bei um die 491 Euro liegen, wenn der Gesamtbedarf bei 1300 Euro liegt.

Dann kämen bei dir um die 245,50 Euro an Kopfanteil dazu und dein Bedarf läge dann bei min.um die 605,50 Euro.

Somit könntest Du dann ggf.deinen Bedarf mit den anrechenbaren 650 Euro Netto decken und würdest aus der BG - seiner Mutter raus sein.

Sie bekommt dann ihren Regelbedarf und ihren Kopfanteil der Warmmiete und für dich nichts mehr, dafür hast Du dann deine 950 Euro Netto.

Du zahlst dann deinen Kopfanteil der Warmmiete selber an deine Mutter, dazu deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom und gibst deiner Mutter ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung, wenn Du das nicht selber machst.

Was Du dann noch hast ist deine und darf nicht auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden.

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TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 01:23
@isomatte

Danke, jetzt bin ich zumindest etwas schlauer was das angeht. Das Geld verschwindet also nicht - bzw wird vom Jobcenter "geklaut", wie ja immer viele behaupten?

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isomatte  24.05.2022, 01:26
@TheQuestionGuy2

Korrekt

Dein Einkommen wird dann nur entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet und max.dieser Bedarf kann dann entfallen, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf dann selber decken kannst.

Bitteschön

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TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 01:18

Und was passiert mit den 300€ die vom Netto Einkommen abgezogen werden? Wo gehen die hin?

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isomatte  24.05.2022, 01:22
@TheQuestionGuy2

Die werden nicht tatsächlich abgezogen, sondern nur theoretisch, damit man auf das anrechenbare Netto Erwerbseinkommen kommt.

Du bekommst also dein Netto voll vom Arbeitgeber aufs Konto und da will das Jobcenter auch nichts davon haben, es sei denn es ist zu einer Überzahlung wegen deiner Beschäftigung gekommen, die würde dann natürlich von dir gefordert.

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TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 01:24
@isomatte

OK - also muss ich denen gar nichts zahlen, sie zahlen weniger. Das macht Sinn.

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Von den 950 € Netto wird ein Freibetrag, welcher sich vom Brutto errechnet, abgezogen. Ca. 300 €.

Dementsprechend werden 950 € - 300 € = 650 € vom ALG 2 abgezogen.

Eigentlich ganz einfach :)


TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 09:28

Die 650€ bekomme ich dann nicht mehr vom Jobcenter und kann dafür mein Geld behalten? Das ist ja ungefähr mein kompletter Betrag, dann bin ich also raus aus der Bedarfsgemeinschaft? Und die 300€? Was passiert damit? Meine 950€ bleiben also auf meinem Konto und meine Mutter bekommt weniger bzw. nichts für mich? Wirkt sich das auch auf sie aus? Oder bekommt sie den normalen Betrag? Bin unter 25

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isomatte  24.05.2022, 10:05
@TheQuestionGuy2

Wenn dir kein Mehrbedarf zusteht, dann liegt dein Bedarf unter 25 bei deiner Mutter bei derzeit 360 € Regelbedarf und die Hälfte von der Warmmiete, die deine Mutter zahlen muss und vom Jobcenter bekommt.

Liegt die Warmmiete also bei angenommen 490 €, dann beträgt der jeweilige Kopfanteil 245 € und dazu käme bei dir dann der Regelbedarf von 360 € und bei deiner Mutter 449 €.

Dein Bedarf würde dann bei angenommen 605 € liegen und der deiner Mutter bei 694 € und diese würde sie dann auch weiter für sich bekommen.

Bei 950 € Netto solltest Du mit Steuerklasse 1 auf 1200 € Brutto kommen und darauf hättest Du dann wie ich dir schon erklärt habe Anspruch auf den derzeit max. Freibetrag von 300 €.

Du hättest also unter Berücksichtigung der 300 € Freibetrag ein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen von 650 € und die lägen über deinem Bedarf von angenommen 605 € und somit würdest Du dann aus der BG - deiner Mutter raus sein, weil Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Nettoeinkommen decken könntest.

Deine Mutter bekommt dann keinen Regelbedarf und auch keinen Kopfanteil für die Warmmiete mehr für dich.

Du hast dann deine 950 € Netto, zahlst deiner Mutter davon deinen Kopfanteil der Warmmiete von angenommen um die 245 €, dazu dann noch den Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, da musst Du deine Mutter fragen was sie an den Energieversorger zahlen musst und dann zahlst Du ihr noch ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung, oder übernimmst das selber und was Du dann von deinen 950 € Netto noch hast steht dir zur freien Verfügung und darf nicht auf den Bedarf deiner Mutter angerecht werden.

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TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 10:19
@isomatte

Und wenn ich noch in der Bedarfsgemeinschaft sein sollte? Warmmiete kostet 550 Euro. Also so oder so hat sie nichts damit zu tun? Die dürfen ihr also mein Geld nicht anrechnen? (für sie)? Das bedeutet im Endeffekt hat man dann insgesamt mehr als bisher? 950 (ich) + ca 450 Regelsatz + 275 Euro halbe miete?

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Agamemnon712  24.05.2022, 10:26
@TheQuestionGuy2
Die dürfen ihr also mein Geld nicht anrechnen?

Nein. Wieso auch? Das wäre nur bei Paaren (Pärchen) der Fall.

Das bedeutet im Endeffekt hat man dann insgesamt mehr als bisher?

Das ist der Sinn von Arbeitsaufnahme. Das "mehr" besteht in Form des Freibetrages.

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TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 10:32
@Agamemnon712

Ok also ca 300 Euro mehr als bisher ohne Arbeit? (insgesamt, als Gemeinschaft). Danke für die Antworten :)

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isomatte  24.05.2022, 11:19
@TheQuestionGuy2

Solange deine Mutter kein Kindergeld für dich bekommt, spielt dein Einkommen in Bezug auf ihren Leistungsanspruch keine Rolle, weil dein anrechenbares Einkommen nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden darf.

Wenn die Warmmiete also bei angemessenen 550 € liegt, dann liegt der Kopfanteil von deiner Mutter und dir bei jeweils 275 € und bei dir kämen noch 360 € und bei deiner Mutter derzeit 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu.

Dein Bedarf läge dann derzeit bei min. 635 € und wenn Du bei 950 € Netto min. auf 1200 € Brutto kommst, dann blieben nach Abzug der 300 € Freibetrag max. 650 € anrechenbares Einkommen und das läge dann auch noch um 15 € über deinem Bedarf und Du würdest auch dann aus der BG - deiner Mutter raus sein.

Es sei denn Du hast im Monat notwendige nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen für z.B. Fahrkosten, die über 70 € liegen.

Diese ergeben sich nach Abzug von 30 € Versicherungspauschale von deinen 100 € Grundfreibetrag und diese 70 € muss jeder erst einmal selber dafür einsetzen.

Würdest Du angenommen für eine Monatskarte 150 € zahlen müssen, bliebe nach Abzug der 70 € ein übersteigender Betrag von 80 € und die stünden deiner Mutter dann noch als Aufstockung für dich zu und Du würdest dann unter 25 auch weiterhin zur BG - deiner Mutter gehören.

Dann müsstest Du logischerweise diese angenommenen 80 € auch weniger an deine Mutter zahlen, weil dein Bedarf eben noch nicht gedeckt wäre und deine Mutter diese 80 € für die Deckung deines Bedarfs einsetzen müsste.

Ihr hättet dann also durch deinen Freibetrag von max. 300 € zumindest theoretisch auch 300 € mehr als ihr jetzt zur Verfügung habt.

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TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 13:00
@isomatte

Ok, endlich verstehe ich es. Freibetrag = zusätzliches Geld, was den Bedarf übersteigt.

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isomatte  24.05.2022, 14:27
@TheQuestionGuy2

So sieht es aus, zumindest theoretisch wäre das so korrekt.

Aber mehr hat man auf jeden Fall und zwar bei angenommen min. 1200 Euro Brutto dann min.230 Euro pro Monat.

Denn von den zustehenden 300 Euro Freibetrag bei min. 1200 Euro Brutto müsste man ja wie erklärt von den 100 Euro Grundfreibetrag 70 Euro für notwendige berufsbedingte Aufwendungen einsetzen.

Dann blieben rechnerisch nur noch 230 Euro mehr im Monat, nur wenn die Arbeit z.B. um die Ecke wäre und man keine Aufwendungen hätte, würde man auch den Freibetrag dann tatsächlich mehr als ohne Arbeit haben.

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TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 14:47
@isomatte

Jetzt wo es das 9€ Ticket gibt, wäre das ja nicht so teuer. Aber ich laufe meistens sowieso (30min ca).

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isomatte  24.05.2022, 14:49
@TheQuestionGuy2

Das gibt bzw.soll es ja nur von Juni bis August geben und dann würden ja wieder die entsprechenden Kosten anfallen.

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TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 14:54
@isomatte

Ich kann wie gesagt auch zur Arbeit laufen bzw mit dem Fahrradständer fahren, Mach ich eh lieber.

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isomatte  24.05.2022, 14:59
@TheQuestionGuy2

Immer gut wenn man außer Geld zu sparen und für die Gesundheit, auch etwas gute für die Umwelt tut.

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TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 09:29

Dass ich ihr das dann statt des Jobcenters zahlen muss, da ich ja mit ihr zusammen lebe, ist mir klar. Halbe Miete, essen etc.

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Agamemnon712  24.05.2022, 09:34
@TheQuestionGuy2

Es werden vom Jobcenter 650 € weniger überwiesen. Dieses Geld mußt Du ganz oder teilweise aus Deinem Einkommen ausgleichen. Das müßt Ihr unter Euch klären.

Ob Du durch Dein Einkommen bereits der Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter entfällst, kann ich so nicht sagen. Möglich wäre es.

Das Geld, welches Deine Mutter vom Jobcenter bekommt, sollte durch Dein Einkommen nicht betroffen sein.

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Die Frage ist, warum ist man in einer BG ?
Seid Ihr ein paar? In der Regel bleiben vom 450 € Job 100 € anrechnungsfrei + 20 %. Alles darüber wird angerechnet. In solch einem Fall erhält man einfach weniger Geld vom JC.


TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 00:57

Ne, lebe mit meiner Mutter zusammen, sie bezieht aktuell Hartz 4, ich habe jetzt seit kurzem einen Teilzeitjob (950€netto). Die Frage ist jetzt wie das genau abläuft. Meine 950€ habe ich ja hoffentlich so oder so. Die können ja nicht verschwinden.

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Senbu  24.05.2022, 09:51
@TheQuestionGuy2

Verschwinden nicht, davon werden Sie aber vermutlich einen gewissen Teil für Ihre Mutter aufwenden müssen. Das Jobcenter wir nach der Berechnung weniger an Ihre Mutter überweisen und davon ausgehen das Sie den Rest zahlen, da Sie ja mit ihr eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

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isomatte  24.05.2022, 10:16
@Senbu

Kann das Kind unter 25 Jahren seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, dann fällt es aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus, die dann für das Kind keine Leistungen mehr vom Jobcenter erhalten.

Das anrechenbare Einkommen des Kindes darf nur auf dessen eigenen Bedarf angerechnet werden, ein Kind ist im SGB - ll den Eltern mit seinem Einkommen nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Es müsste dann also an die Eltern nur seinen Kopfanteil der Warmmiete, Haushaltsstrom und ggf. ein angemessenes Kostgeld für die Verpflegung und Versorgung zahlen, oder das dann selber übernehmen.

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TheQuestionGuy2 
Fragesteller
 24.05.2022, 00:58

Ich schätze mal ich muss dann einen Teil an meine Mutter zahlen und sie bekommt weniger oder gar nichts mehr für mich???

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Senbu  24.05.2022, 09:52
@TheQuestionGuy2

Wenn Sie mehr Geld verdienen als Ihnen vom Alg2 zusteht, dann bekommt Ihre Mutter jichts mehr für Sie und je nachdem wie es berechnet wird kann es sehr gut sein, dass Sie Geld an Ihre Mutter zahlen müssen damit auch Sie über die Runden kommt, da das JC davon ausgeht es ist selbstverständlich.

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