Hallo zusammen!
Ich arbeite nun bald als Werkstudent und muss mich aufgrund des Einkommens studentisch krankenversichern.
Meine Frage ist jedoch, ob dies Pflicht ist, wenn ich noch Anspruch auf Waisenrente habe? Durch die Waisenrente bin ich als Rentner kranken-und pflegeversichert. Erlischt mein Anspruch auf diese Beitragsfreiheit, wenn ich als Werkstudent (über 450€ Einkommen) arbeite?
Könntet ihr mir da etwa eventuell weiterhelfen? Ich habe schon zahlreiche Telefonate mit der KK und der RV geführt, aber niemand hat mir bis jetzt die Frage richtig beantworten können..
Lg!