Wie kann ich schlechte Gefühle, wenn Mitbewohner Sex haben, unterdrücken?

Hey, ich bin 19 und männlich, arbeite neuerdings als Lagerlogist (Ausbildung grad hinter mir), ich lebe zurzeit in einer WG mit 3 Jungs&3 Mädels, im Grunde genommen sind alle in einer Beziehung außer ich, eig. hab ich da auch kein Problem mit, ich bin und war nie auf Partnersuche und Jungfrau bin ich ebenfalls, ich schäme mich dafür nicht, aber wissen tuts auch keiner außer mir, man muss sowas ja nicht in die Welt schreien, aber eventuell spielt es eine Rolle bei meinem Problem.

Es ist und zwar so - häufiger hat ein Pärchen in der WG im verschlossenen Raum natürlich, Sex, und wie das so ist hört man da eben auch mal die ein oder andere Sache, und mir ist das ehrlich gesagt sehr unangenehm, ich versuche das Thema so schon eher aus meinem Leben zu verdrängen, aber ich fühle mich irgendwie immer schlecht wenn ich das bei anderen merke, und ich kann deshalb auch nicht immer gleich die WG verlassen.

Was ich fühle? Irgendwie einsam, eventuell bin ich auch etwas frustriert, dass ich noch nie Sex hatte, oder gar einen Partner, ich mag es generell nicht zuzusehen, wie andere Intimitäten austauschen (Küssen oder Kuscheln oder Händchen halten), ich fühl mich dann immer unwohl, ich bin manchmal sogar richtig sauer auf mich selbst, ich mache optisch wirklich einiges her, trainiert bin ich ebenfalls, sauer bin ich weil ich in 10 Jahren die goldene Zeit rum habe, dann bin ich alt, aber irgendwie will ich auch niemanden finden, und dazu bin ich im realen Leben extrem schüchtern.

Was würdet ihr mir empfehlen um mit diesen Gefühlen klar zu kommen? Kennt ihr da irgendwelche Tricks oder Gedankengänge die ich dann tun sollte? Oder gewöhne ich mich da einfach dran und in 1-2 Jahren ist das Gefühl weg? Oder sollte ich gar umziehen? Meine Ausbildung ist rum und die finanziellen Möglichkeiten für eine eigene Wohnung sind mir nun gegeben, und zu meinen Eltern könnte ich auch jederzeit (auch wenn ich das nicht will), wäre vielleicht die Flucht vor der WG gut? Andererseits würde ich glaube ich in einer Wohnung alleine ziemlich vereinsamen...

Angst, Gefühle, Sex, Frust, Traurigkeit, WG, sauer, mitbewohner
In einer WG mit fremden Leuten?

Hallo Community,

Ich bräuchte wieder mal euren Rat: Ich ziehe bald wegen einer schulischen Ausbildung in einen kleinen Ort. Dort muss ich mir auch dann eine Unterkunft für wochentags suchen (Der Ort ist 120 km von meiner Heimat entfernt, am Wochenende fahre ich heim) Ich bin ein Typ der gern neue Leute kennen lernt und auch viel Unternimmt, usw... Ich habe jetzt zwei Angebote was das wohnen betrifft vorliegen: Einmal ein Zimmer mit 20 Quadratmetern, neuen Bad und möbliert für 220 Euro warm. Das Zimmer gefällt mir sehr gut, hat sogar ein ganz neues Bad. Der Nachteil ist halt, das ich allein wäre. Ich habe auch ein Angebot über eine WG, da habe ich ein deutlich kleineres Zimmer mit 14 Quadratmeter. Dafür wäre ich nicht allein. Das würde ich 180 Euro warm zahlen Nachteil ist halt, das ich meine zukünftigen Mitbewohner noch nicht kenne. Der Vermieter meinte halt, das die Mitbewohner nett sind, usw... Ich weiß einfach nicht was ich tun soll, auf der einen Seite will ich in das Zimmer mit dem schönen Bad, auf der andren Seite will ich nicht allein sein. Dann denke ich mir auch wieder, ob ich der Typ bin, der gerne das Bad teilt... Ich wohne daheim derzeit in einem 6 Personen Haushalt, bin also die Gesellschaft gewöhnt. Was würdet Ihr mir raten? Sind die Preise für die Zimmer in Ordnung?

Nimm die WG 75%
Nimm das Zimmer 25%
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Schimmel in WG bei Einzug entdeckt - was tun

Hallo liebe Community,

Ich bin gestern in mein neues WG-Zimmer in einem privaten Wohnheim (also nicht von der Uni) eingezogen, als meine Mutter plötzlich ganz entsetzt aus dem Bad kam und meinte ich müsste mir das mal ankucken: Überall ist Schimmel, an den Fenstern, an den Decken, an den Wänden, in der Dusche... Ich hatte das bei der Besichtigung überhaupt nicht gesehen (es war dämmerig und mir waren auch in erster Linie meine Mitbewohner wichtiger) und war ziemlich geschockt. Nun ist es so dass das nicht nur ein bisschen Schimmel ist sondern großflächiger Schimmelbefall der höchst gradig gesundheitsschädigend ist. Das ist auch viel zu viel um das selbst wegzumachen und sieht aus als wäre das schon länger da, es hat sich richtig in die Wand rein gefressen, folglich nur von einem Experten zu beseitigen.

Meine Frage: Darf ich darauf bestehen dass mein Vermieter den Schimmel unverzüglich beseitigt/beseitigen lässt? Meinen Mitbewohnern ist das wohl ziemlich egal, und da der Vermieter meist nicht wirklich reagiert haben sie es schnell aufgegeben sich zu beschweren. Und wenn er den Schimmel nicht beseitigt, darf ich dann auf eine Mietminderung bestehen? Ich mein ich habe den Vertrag ja unterschrieben als es den Schimmel schon gab und es ist ja sozusagen meine Schuld dass ich ihn nicht gesehen habe, ich habe einfach nicht richtig hingeschaut. Aber der Vermieter ist doch eigentlich dazu verpflichtet sicher zu stellen dass die Mieter vom wohnen in seiner Wohnung nicht gesundheitlich geschädigt werden oder?

Ich würde meinen Vermieter gerne anschreiben und ihn bitten den Schimmel schnellstmöglich zu entfernen und wenn das nicht passiert binnen eines Monats ihm noch einmal schreiben mit einer Frist ab der ich sonst weniger Miete zahle, kann ich das machen?

vielen Dank schonmal, eure dschuley

Miete, wohnen, Schimmel, Vermieter, Student, WG
Darf Vermieter die Räume betreten?

Hallo Zusammen,

ich habe nun endlich eine neue Wohnung gefunden, muss aber noch bis 1. Juni in meiner alten ausharren. Es gibt ja reichlich Ärger mit dem Vermieter weswegen wir ihn bereits angezeigt haben.

Hier mal die Situation:

Ich wohne in einer Haus-WG. Das Haus ist alleinstehend. Der Vermieter wohnt nicht im selben Haus und es gibt keine weiteren Wohnungen in diesem Haus.

In dieser Haus WG wohnten bis vor 5 Wochen noch 5 Personen. Unser Vermieter hat uns allen gekündigt. Nun bin noch ich und eine weitere Bewohnerin übrig. In der WG gab es keinen Hauptmieter. Jeder von uns hat seinen eigenen Mietvertrag. Im Mietvertrag steht:

"Vermietet wurden 1 Zimmer, WG Küche, WG Flur, WG Bad, WG Dusche, WG Keller, WG Bodenraum, 1 Terrasse, WG Balkon"

Das heisst, die Geimeinschaftsräume wie Küche und Badezimmer, Keller etc wurden mir nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern sind MITVERMIETET.

Ziehen die anderen Bewohner jetzt aus - wie ist das dann? Darf der Vermieter in das Haus? Oder sind diese Gemeinschaftsräume mir als Einzelperson vermietet und er hat kein Zutrittsrecht zu diesen Räumen? Die bereits leeren Zimmer, aus denen die anderen ausgezogen sind, sind abgesperrt. Zu denen habe und will ich auch keinen Zutritt haben. Darf der Vermieter jetzt einfach so ins Haus, weil die anderen Zimmer leer stehen? Ohne meine Zustimmung?

Wir haben in der Vergangenheit bereits das Schloss getauscht, sodass er ohnehin nicht mehr rein kann. Ändert sich etwas anderen Rechtslage für mich, wenn die anderen jetzt alle ausziehen?

Danke für eure Hilfe

Miete, Rechtsanwalt, Mietrecht, Vermieter, WG
Mitbewohner dreckig, was tun?

Hallo :) also folgendes:

ich wohne seit november 2014 bis april 2015 in leipzig in einer 2er-wg, weil ich in leipzig ein vorstudium mache. Ich bin nur untermieterin und wohne mit einem 25-jährigen mädchen zusammen. Man könnte eigentlich sagen dass wir zu dritt wohnen, weil ihr 34-jähriger freund jeden tag hier ist und eigentlich auch hier wohnt. Er zahlt aber nichts an der Miete. Meine mitbewohnerin und ich zahlen jeweils 50%, so wie üblich. Mein problem ist aber, dass die beiden jeden tag kochen und die küche wie einen saustall hinterlassen. wir haben keine Spülmaschine aber abwaschen tun die beiden auch nur einmal in der Woche oder weniger. Ich kann abends eigentlich nie was kochen, weil die benutzen töpfe und pfannen mit essensresten für 3-4 tage auf dem herd stehen, daneben das benutze geschir und die spüle ist auch randvoll mit benutzem Geschirr - und das alles stammt ausschließlich von den beiden! dazu rauchen beide und der tisch ist immer übbersäht mit tabakresten und der aschenbecher ist auch immer randvoll. Der müllereimer ist am überquillen und wird nur 1 mal im Monat oder aller 2 monate rausgetragen. Ich produzier so gut wie keinen Müll, da ich auch kaum zuhause irgendwas esse. Die küche stinkt also immer nach rauch und Abfall, der herd ist voller benutzter töpfe (oft liegt das essen da solange drin bis es schimmelt).

was kann ich dagegen machen? bzw. welche rechte habe ich? ich trau mich nunmal so die karten auf den tisch zu legen, weil ich gerade mal 19 bin und sie 25 und er 34...

Wohnung, Hygiene, wohnen, Sauberkeit, WG
Mängel in WG - Fristlose Kündigung möglich?

Hallo, ich wohne seit Dezember 2014 in einer 7 er WG in einem 12 Quadratmeter-Zimmer und zahle 305 Euro warm. Nun gibt es im (neu renovierten) Haus jedoch mittlerweile einige Probleme:

  1. Die Dusche wird nicht heiss, das Wasser erreicht nach 20 Sekunden nur noch um Körpertemperatur auf heißester Stufe, davor wirds kurz mal sehr warm. Dazu geht das Wasser alle 7 bis 13 Sekunden aus (wie im Schwimmbad)

  2. Im Zimmer ist ein kaputtes Fenster welches schon von Anfang an kaputt war. Die Scheibe ist gerissen und die Bruchkante stellt ein hohes Verletzungsrisiko dar, besonders beim Fensterputzen! In der Scheibe ist zeitweise Feuchtigkeit sodass die Scheibe teilweise "blind" wird, also wie Milchglas je nach Wetter.

  3. Die Heizung ist undicht. Im Keller tropft an 2 Stellen Wasser aus dem System, zwar nur sehr langsam aber eben sodass nach einigen Tagen ständig die Heizkörper in meinem Zimmer nicht mehr gehen und entlüftet werden müssen. Musste auch schon 3x Wasser nachfüllen wegen Totalausfall!

  4. Ich bezahle Internet das ich nicht nutzen kann! Das Internet ist in den Nebenkosten enthalten und kommt bei mir im Zimmer nicht an weil nur über WLAN. Es liegen aber LAN-Kabel in alle Zimmer mit denen das Problem abstellbar wäre. Auf Ansprechen dieses Thema kommt eine Ausrede von wegen dass das Internet nur für die Gemeinschaftsräume gilt (wo ich keins brauche -wozu auch!) Ich musste mir um Internet zu haben einen eigenen Vertrag machen und bezahlen! Zahle Internet also doppelt.

  5. Aus dem Rollokasten in der Küche zieht es! Und zwar gewaltig! Bei windigem Wette heult es richtig aus den Ritzen und man spürt den Wind selbst 3 Meter entfernt! Die Küche ist dann meist trotz Heizung deutlich kälter als der Rest.

  6. Rollo im Zimmer friert im Kasten fest und geht nicht mehr runter. Das passiert schon bei -2 Grad. Grund vermutlich schlechte Dämmung mit einfrierendem Kondenswasser.

Habe der Vermieterin diese Mängel schon vor 4-5 Wochen gesagt an einem WG-Abend aber trotz X-fachem Ansprechen tut sich nichts! Ich werde entweder vertröstet oder es wird sich rausgeredet. Ich habe keinen Bock mehr dadrauf und möchte schnellstens hier raus.

Kann ich ihr fristlos kündigen oder zumindest die Miete mindern? Weil Zeit die Sachen abzustellen hatte sie genug!

Wohnung, Mietrecht, Mietminderung, Baumängel, WG
Mietaufhebungsvertrag in einer WG rechtlich und ordentlich so okay?

Guten Tag,

es geht um eine Mietaufhebungsvertrag in einer WG, sodass ich mit der gestztlichen Kündigungsfrist spätestens nach 3 Monaten aus einem Vertrag entlassen werde. Wir haben mündlich vereinbart, dass ich zum 1.3. mit 3 monatsfrist kündige. In der zeit fallen die mietkosten die im vertrag stehen weiter an, betriebskosten jedoch nicht. Ich habe jetzt einen Vertrag verfasst und würde gerne wissen, ob ich an alles gedacht habe und ob ich ihn so unterschreiben lassen kann. Da ich eine neue Wohnung habe und nicht auf ewig in diesem Vertrag fest bleiben will wäre es so mmn am sichersten. Das ich 3 Monate zahlen muss ist klar und im Vertrag festgelegt.

Gruß Martin

Mietaufhebungsvertrag zwischen xxx -Mieter- und xxx -Vermieter-

Vorbemerkung: Die Vertragsparteien haben am 1.06.2014 einen unbefristeten Mietvertrag über die xxx geschlossen. Auf diesen Mietvertrag wird Bezug genommen. Die Regelungen des Mietvertrages vom 1.06.2014 gelten fort, soweit sich aus diesem Aufhebungsvertrag keine Abweichungen ergeben. Ist dies der Fall, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses Das Mietverhältnis von xxx über die o.g. Wohnung wird in Einvernehmen aller Parteien zum 31.05.2015 beendet. Das Mietverhätnis der übrigen Parteien bleibt weiter bestehen.

§ 2 Räumung und Übergabe 1. Der Mieter xxx verpflichtet sich, die o.g. Wohnung spätestens bis einschließlich dem 1.03.2015 von seinem Besitz zu räumen. 2. Die Wohnungs- und Haustürschlüssel von xxx werden beim Einzug eines Nachmieters an diesen übergegeben, spätestens jedoch am 31.05.2015 an die beiden Mieter xyz und xxy.

§ 3 Mietkaution

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, die von dem Mieter xxx gezahlte Kaution in Höhe von EUR 400 einschließlich Zinsen beim Einzug eine Nachmieters sofort an xxx auszuzahlen.

  2. Findet sich im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 kein Nachmieter, wird die Kaution von 400€ spätestens am 12.06.2015 an xxx einschließlich Zinsen ausgezahlt

§ 4 Widerspruchsrecht des Mieters Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass ihm kein Widerspruchsrecht gem. § 574 BGB zusteht.

§ 5 Haftungsausschus Der Mieter xxxx wird nicht mit entstandenen Schäden die im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 entstehen mit zusätzlichen Kosten belastet.

§ 6 Betriebs- und Nebenkosten

  1. Die im Vertrag vereinbarten monatl. Mietkosten von 755€ werden vom Mieter xxx im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 zu einem drittel (251,67€) bezahlt, sofern sich in diesem Zeitraum kein Nachmieter findet.

  2. Alle sonstigen Betriebskosten (Strom, Heizung, Internet, etc.) werden von den verbliebenden Mietern xyz und xxy bezahlt.

  3. Findet sich in diesem Zeitraum ein geeigneter Nachmieter, wird der Mieter xxx, ab dem Einzug des Nachmieters, von diesem Betrag entlastet.

§ 7 Sonstiges Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, bleibt es bei den mietvertraglichen Vereinbarungen.

Mietrecht, Aufhebungsvertrag, WG
Muss ich der GEZ melden, dass ich in eine WG gezogen bin, wenn für diese bereits gezahlt wird?

Hallo Leute,

leider habe ich für meinen Fall nirgendwo eine passende Antwort zum leidigen Thema "GEZ" gefunden:

Ich bin im Juli 2013 in eine Wohngemeinschaft gezogen, für die eine meiner Mitbewohnerinnen bereits den Beitrag für die gemeinsame Wohnung gezahlt hat, und zwar bis zum Zeitraum 11.2014 (ab da zahle ich für die WG). Bevor ich in die WG gezogen bin, war ich bereits bei der GEZ angemeldet und habe gezahlt. Nun habe ich es versäumt, meinen Umzug in die Wohngemeinschaft der GEZ mitzuteilen, woraufhin diese Mahnungen an mich schrieb. Natürlich habe ich die GEZ dann darauf hingewiesen, jetzt in einer WG zu wohnen, und dass durch die neue gesetzliche Regelung seit 2013 schon durch meine Mitbewohnerin für die WG gezahlt werden würde.

Die GEZ nahm dies zur Kenntnis, möchte aber trotzdem die ausstehende Summe von mir einziehen, weil ich ihnen nichts von meinem Umzug gesagt habe.

Entscheidend ist also die Frage: Darf die GEZ nun das Geld einziehen, obwohl ich nachweislich in einem Haushalt lebe, für den ebenfalls nachweislich schon gezahlt wird bzw wurde, UND kann sich die GEZ darauf berufen, dass ich sie nicht informiert habe? Gibt es eine Meldepflicht für den Umzug in einen Haushalt, für den gezahlt wird?

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir helfen könnt,

beste Grüße - T.

Umzug, Mahnung, Meldepflicht, WG, Wohngemeinschaft, Rundfunkbeitrag
Wie lange darf meine Mitbewohnerin "Besuch" haben?

Hallo :)

Ich hab' mal wieder eine Frage. Ich lebe in einer ganz kleinen WG mit 3 Mädels zusammen. Wir haben ne kleine Küche, ein Bad, einen schmalen Flur und unsere 3 Zimmer, direkt nebeneinander. Seit über 2 Monaten ist der Freund der einen Mitbewohnerin bei uns, zwar hat sie uns Bescheid gesagt dass er da ist und für ne Weile auch da sein wird, aber langsam wird's uns echt zu viel. Aber egal wie oft wir ihr sagen, dass es uns stört dass er hier ist (24 am Tag, 7 Tage die Woche!) meint sie, sie habe das mit der Vermieterin abgeklärt. Selbst wenn wir der Vermieterin sagen, dass wir das doof finden, vor allem wegen Nebenkosten die anfallen könnten oder einfach nur dass ne 4. Person in dieser Wohnung einfach zu viel ist, meint sie nur, dass wir das untereinander abklären sollten und wir zwei die Nebenkosten nicht zahlen müssen. Ich verstehe jetzt gar nichts mehr. Gibt es nicht irgendein Gesetz von wegen "6-8 Wochen "darf" jemand Besuch haben, sonst gilt der Besuch als "Untermieter" der Miete bezahlen muss"? Schon, oder? Vor allem haben wir wahnsinnig viele Probleme mit ihr, sie singt bis nachts um 3:00 Uhr, kocht 2 bis 3 Stunden, hält sich nicht an den Putzplan und macht viele Faxen. Da sagen wir ihr immer wie doof wir das von ihr finden, und es stapeln sich alle Probleme zu einem riesengroßen Berg, dass selbst Kleinigkeiten uns völlig nerven. Dann denkt sie, wir gönnen ihr nicht dass ihr Freund da ist und sie versteht das völlig falsch.. Allgemein ist sie ziemlich rücksichtslos und eigensinnig (ich untertreibe jetzt sogar, das ist völlig ernst gemeint...) Ich bin völlig verzweifelt, ausziehen können wir nicht, aufgrund des Geldes und wir finden unsere Zimmer zu schön.. Gibt es irgendwelche Tips, Alternativen, etc. Aber vor allem geht es uns um die "Besuchsdauer" ... PS: Sie hat ihm verboten dass er putzt, bzw. Grundlegende Sachen wie Spülmittel, Tabs oder Klopapier kauft... Hoffentlich kann mir jemand helfen! <3

Grüße, Miez

Allgemeinwissen, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechte, WG, Besuch
WG: Übergabeprotokoll vom Mieter oder Vermieter?

Hallo zusammen,

ich bin im Oktober in eine WG eingezogen. Die WG ist super, allerdings ist es eine typische studentische Bude, die eben schon seit vielen vielen vielen Jahren als WG vermietet wird. Dementsprechend sind zahlreiche Kleinigkeiten vorhanden wie z.B. der Druckkopf für die Klospülung ist teilweise kaputt (spülen geht immer noch), ein Loch von außen in der Badewanne (man kann ohne Probleme duschen), das Türschloss geht äußerst schwer auf, der Briefkastenschlüssel fehlt, etc.

Meine anderen Mitbewohner sind gleichzeitig mit mir bzw. nach mir eingezogen. Für die davorigen Mitbewohner gab es keinen Mietvertrag, d.h. so etwas wie Übergabeprotokoll, etc. existiert nicht. Wir knüpfen an einen Mietvertrag an, der aus rätselhaften Gründen vor 1 Jahr ungekündigt geblieben ist. Auch bei diesem gibt es kein Übergabeprotkoll. Die Vormieterin von diesem Mietvertrag unterschreibt nun einen Nachtrag, dass wir an ihre Stelle als Hauptmieter treten (dazwischen wohnten wie gesagt andere Studenten). Der Vermieter hat vor 1 Jahr gewechselt, auch hierbei wurde keinerlei Begehung der Wohnung gemacht, es besteht keinerlei Vermerkung der Schäden.

Nun ist meine Frage: mit wem ist das Übergabeprotokoll zu machen damit ich (bzw. meine Mitbewohner) nicht für schon lange existierende Schäden belangt werden. Mit dem Vermieter (der ja auch unser Vertragspartner im Hauptmietvertrag ist) oder mit der Vormieterin, welche auch den Nachtrag unterschreibt?

Vermieter, Übergabeprotokoll, WG
Mietrecht: WG Mitbewohnerin gibt Wohnungsschlüssel nicht und lässt Zeug stehen

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt helfen.

Meine WG Mitbewohnerin (waren zu 3., jetzt noch ich und mein bester Kumpel), ist aus dem Mietvertrag in dem jeder gleichmäßig stand zum 1.12. ausgezogen. Wir waren so nett und haben zugestimmt das Sie bis zum 6.12. ihre Möbel in Ihrem alten Zimmer stehen lassen darf. Ohne Berechtigung hat sie aber auch noch bis zum 6. dort gewohnt, geduscht, Strom verbraucht.

Auf die Frage ob esmöglich wäre nach dem 6.12. noch etwas im Keller stehen zu lassen, habe ich Ihr schriftlich per SMS Nein gesagt. Trotzdem hat Sie ihr altes Bett reingestellt, was sie derzeit probiert auf ebay zu verkaufen. Kellerschloss habe ich sofort ausgetauscht, sodas sie keinen Zugang mehr hat.

Leider ist unser Verwalter ein ziemlicher Faulpelz und hat wie ich meine nicht wirklich Ahnung von seinem Job und hat mir erbost mitgeteilt das ich!!! als Mieter dafür sorgen muss das die Schlüssel bei mir abgegeben werden.

Habe mich jetzt belesen und möchte der Frau Ibold eine Frist setzen und sie auffordern bis zur Schlüsselrückgabe weiterhin die Miete zu zahlen und sollte Sie das Bett und Ihren Müll nicht entsorgen Räumungsklage einreichen, welche Sie tragen muss.

Doch müsste das nicht mein Vermieter machen? Diesen kümmert das alles jedoch nicht und zuverlässig ist er auch nicht. Einmal musste ich für meine Ausbildung ein Schriftstück von Ihm ausfüllen lassen, er sagte werfen sie es Freitag ein, Samstag haben sie es im Briefkasten. 1 Woche später habe ich es dann persönlich wieder bei ihm abgeholt, wo er vor meinen Augen noch ausgefüllt hat schnell.

Bitte helft mir, will nicht das ein alter Mitbewohner meinen Wohnungsschlüssel hat.

Mietrecht, Mietvertrag, WG

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