American Staffordshire Terrier vom Züchter?
Hallo zusammen
Ich habe folgendes Anliegen und zwar möchte ich mir in Zukunft einen Staffy kaufen.Ich habe mich auch Schon über Sämtliche Auflagen etc. Informiert nur bei einer Sache Blick ich nicht ganz durch.Und zwar lebe ich in NRW hier ist das ganze ja schon eh etwas schwieriger und verstehe ich das richtig das ich mir nur einen aus dem Tierheim zulegen darf? Leider würde das für mich eher weniger in Frage kommen da ich wenn 1. Einen Welpen haben möchte und 2.Man leider bei Welpen aus dem Tierheim meistens die Zucht Verhältnisse nicht kennt.Ich würde mir lieber einen vom Züchter holen mir Guter Genetik etc. Würde mich freuen wenn mir das jemand erklären könnte.
Liebe Grüße
6 Antworten
Ich verstehe nicht wirklich warum man bewusst Hunde will wo mit Leine Maulkorb etc. dann gehalten werden müssen
dies sind tolle Hunde klar aber über zu viele Jahre von den falschen gehalten wurden bis diese Regeln gekommen sind
nach deiner Erklärung mit nur über Tierheim klingt für mich so das sie in NRW gar nicht mehr erlaubt sind und das Tierheim/Schutz noch die Ausnahme ist
züchter kann ich mir nicht vorstellen das man diese in Deutschland findet da die Haltung solcher Hunde immer schwerer wird und ein guter eingetragener Züchter gibt nicht jedem einen Welpen die nehmen einen schon gut unter die Lupe. Somit würd es nur Vermehrer geben wo Genetik Gesundheit und Wesen dann diverse Überraschungen bringen kann. Züchter vom Ausland haben nicht mal im Absatz unsere Auflagen somit kommen diese oft auch vermehrer gleich
es ist nicht mehr so wie es vor 20 Jahren war und das schon bei beliebten netten Rassen somit bei immer mehr verbotenen dann noch schwerer
Für mich selbst wäre es auch nichts aber ich kann schon verstehen, wenn man sich in diese Rasse verliebt. Und es muss Menschen geben, die auch solche Hunde nehmen.
Der Wesenstest wo absolut Nix schönes ist hilft dir nur bedingt mit Befreiung da zuviele Menschen von solchen Hunden zu große Angst haben und Gemeinden mit Genehmigungen immer mehr sparen NRW nach meinem Wissen am strengsten
ich könnte keinen Welpen so erziehen wenn dieser sein ganzes Jugend sein so gehalten werden muss und meine Hunde folgen absolut aufs Wort vor allem aus Entfernung sind sozialisiert ausgelastet mit Hundesport ( sehr viele Trainer hundeschulen lehnen solche Rassen ab)
für mich haben solche Rassen kein Hundeleben wo solche Auflagen haben. Und ich kenne bisher keinen wo nicht so einen Hund wollte weil dieser gefährlich aussieht und bei mir gibt’s wenig Auflagen und exakt selben Charaktere die sich gefährliche Hunde holen und davon Max 10% die sie wirklich auslasten und es super Hunde sind
https://welpen.vdh.de/hunderassen/rasselexikon/ergebnis/american-staffordshire-terrier
Eine bessere Anlaufstelle für reinrassige Hunde mit guter Erblinie wirst du nicht finden.
FCI/VDH sind für Rassehunde die beste Anlaufstelle.
Es bedarf Zuchttauglichkeitsprüfungen, die Züchter müssen Seminare für Zucht, Aufzucht, Genetik usw. mitmachen und viele andere auflagen erfüllen.
Ich hoffe aber du hast schon Hundeerfahrung, denn Staffys sind zwar tolle Hunde, aber dafür braucht es wirklich die richtigen Hände, leider sieht man im Tierschutz und Tierheim oft Staffys und Staffy-Mischlinge, weil die extrem unterschätzt werden in ihren Ansprüchen.
Aber ein guter VDH Züchter wird dich eh beraten und dich Aufklären.
Und was die Anschaffung angeht, ich selbst lebe nicht in NRW, am besten fragst du bei deiner zuständigem Gemeinde nach bei der du den Hund auch anmelden müsstest, dort wirst du alle Informationen bezüglich Hunde bekommen die in deinem Bundesland gelten, dort müsste man dir wirklich alles sagen können was offiziell gilt, auch in Bezug auf Adoption usw.
Welpen dieser Rasse findet man eher seltener im Tierschutz und Tierheim, dafür haufenweise erwachsene Tiere mit denen leider oft Murks gemacht wurde, sind halt Arbeitsfreudige Kaliber die man gut sozialisieren, Auslasten und Erziehen muss.
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https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/403/show
Ich habe im Internet noch das hier gefunden:
Hunde folgender Kategorien dürfen erst nach Erhalt einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis in den Besitz genommen werden.
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Kreuzungen dieser Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rassen
- Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde.
Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
Bei Ausführen des Hundes ist die Erlaubnis und eventuell die Ausnahmegenehmigung oder deren Kopie bzw. die entsprechende Nachweiskarte mitzuführen.
Eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang kann unter Vorlage einer Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beantragt werden.
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
- innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie
- in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
Desweiteren dürfen Hunde dieser Kategorie außer vom Halter (Erlaubnisinhaber) nur von Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und in der Lage sind, das Tier sicher zu halten und zu führen.
Das gleichzeitige Ausführen mehrerer gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nicht zulässig.
Nachweiskarte
Mit der Erlaubnis wird als Service des Ordnungsamtes eine Nachweiskarte verschickt. Diese scheckkartengroße Karte dient als komfortabler Nachweis, dass Sie eine Erlaubnis zum Halten Ihres Hundes besitzen. Durch die Karte kann bei Überprüfungen durch Polizei oder Ordnungs- und Servicedienst der Stadt leicht belegt werden, dass Sie im Besitz einer Erlaubnis sind und die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt haben.
Den Beitrag aus Düsseldorf habe ich schon gelesen deswegen kam ja hier die Frage auf weil ich da leider nicht so ganz Durchblicke.
Das ist eigentlich recht einfach. Wenn ich das richtig gelesen habe, brauchst du erst eine genehmigung deiner zuständigen Gemeinde diese Rasse halten zu dürfen, also eine ordnungsbehördlichen Erlaubnis.
So oder so musst du dich also erst mit deiner zuständigem Gemeinde auseinander setzen, weil du eine genehmigung brauchst um diese Rasse halten zu dürfen, dort werden sie dir auch alles genau Erklären. (also was für Auflagen du erfüllen musst um so eine Erlaubnis zu bekommen)
Berücksichtige Das Listenhunde je nach Gemeinde in NRW eine Hundesteuer bis zu 1200 Euro (im Jahr) betragen können.
Die Kosten etc sind mir bekannt.Ich werde mal bei meiner Gemeinde genau nachfragen.Ich weiß das man jei uns den Sachkunde Nachweis für "Gefährliche Hunde" braucht diesen macht man dann beim Veterinäramt. Deswegen war ich so verwirrt ob das mit der "Erlaubnis" gemeint ist.Naja die von der Gemeinde werden mir da genaueres sagen. Danke dir nochmals für die Hilfe ä.
Ich vermute jetzt mal, dass der Sachkundenachweis nur ein Teil ist, bei uns in Hamburg gilt z.B. dies hier, damit eine Erlaubnis auf Antrag erteilt werden darf, dies hier ist aber speziell von Hamburg, sowas in der Art werdet ihr wahrscheinlich auch haben, eventuell mit einpaar anderen oder zusätzlichen Punkten, aber so grob kann man schon mal sehen, was das in etwa beinhalten könnte.
§ 15 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis(1) Die Erlaubnis darf auf Antrag nur erteilt werden, wenn
- keine Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum Dritter entgegenstehen,
- keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters (§ 16) bestehen und
- die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass
a. ein besonderes Interesse an der Haltung des gefährlichen Hundes besteht,
b. der Hund operativ kastriert ist,
c. eine Haftpflichtversicherung gemäß § 12 besteht,
d. der Hund fälschungssicher gekennzeichnet ist (§ 6) und
e. sie bzw. er mit dem Hund eine geeignete und von der zuständigen Behörde anerkannte Hundeschule besucht hat; geeignet ist eine Hundeschule, der Einrichtungen und ausgebildetes Personal für die Vermittlung der für die Haltung eines gefährlichen Hundes erforderlichen Sachkunde sowie für die Erziehung des Hundes zur Verfügung stehen.
Das besondere Interesse im Sinne von Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a liegt vor, wenn die Halterin oder der Halter ein besonders geschütztes Interesse glaubhaft macht, auf Grund dessen die Untersagung der Haltung des gefährlichen Hundes gegenüber dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung außer Verhältnis steht. Für Halterinnen und Halter sowie Führpersonen eines Hundes im Sinne von § 2 Absatz 1 gilt zusätzlich:
- die Halterin oder der Halter hat durch Vorlage eines amtlichen Gesundheitszeugnisses zu belegen, dass sie oder er geistig und körperlich geeignet und zuverlässig ist, einen gefährlichen Hund zu führen,
- das Tier darf ausschließlich von Personen geführt werden, die eine behördliche Bescheinigung über die Geeignetheit im Sinne des Buchstaben a bei sich führen; es muss nachgewiesen werden, dass außer der Halterin oder dem Halter wenigstens eine weitere Person über diese Bescheinigung verfügt,
- in regelmäßigen Abständen ist die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden nachzuweisen,
- der Hund, für den die Haltung beantragt wird, darf nicht aus einer illegalen Haltung heraus (zum Beispiel verbotene Zucht) oder nach illegaler Einfuhr erlangt werden.
(2) Die Erlaubnis ist mit der Auflage zu verbinden, die zuständige Behörde schriftlich oder zur Niederschrift über den Tod oder die Abgabe des Hundes (Todes- oder Abgabetag, Name und Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters), einen Wechsel des Haftpflichtversicherers sowie über eine Änderung der Anschrift der Halterin oder des Halters zu unterrichten und die Haftpflichtversicherung während der gesamten Zeit der Haltung aufrechtzuerhalten.
(3) Die Erlaubnis kann befristet werden.
Danke für die ausführliche Antwort.Dann werde ich dort mal nachfragen und Schauen was die mir sagen.Genau aus diesem Grund möchte ich keinen aus dem Tierheim weil Wie gesagt oft Murks mit denen gemacht wurde.
Hi,
Da in NRW Zucht und Handel verboten ist gibt es auch keine guten Züchter, müsstest dich also umorientieren entweder umziehen, andere Hunderasse oder aus dem Tierheim holen. Liegt daran das nicht nur der verkauf verboten ist sondern auch der Kauf, kein guter züchter würde sein hund illegal vermitteln, aus anderem Bundesland holen scheidet also auch aus.
Es gibt auch spezialisierte Vereine die sich mit denen besser auskennen und so vielleicht dir besser helfen können ein passenden Begleiter zu finden.
In NRW wirst du keinen Staff vom Züchter halten dürfen. Die Zucht ist verboten, sowie die Anschaffung eines Welpen vom Züchter. Du bekommst diese Hunde dort nur aus dem Tierschutz.
Man kann Glück haben und bekommt mal einen Welpen, es sind ja immer schon mal würfe, die auf einmal auftauchen und beschlagnahmt werden. Allerdings kennt man da natürlich die Vorgeschichte und die Elterntiere nicht.
Ich fürchte, da wirst du Pech haben. Oder kannst du ein berechtigtes Interesse nachweisen, warum du ausgerechnet so einen Hund haben musst? Daran wird es schon scheitern.
Seriöse Züchter zu finden dürfte auch nicht einfach sein. Auf jeden Fall musst du dich vorher ganz genau bei deiner Gemeinde erkundigen, was du vorlegen musst und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.
Haben möchte ich den Hund aufgrund seines Wesens. Nicht wegen irgendeinem "Status Symbol" wie es leider viele andere machen.
Ja, aber "haben wollen" ist kein privates oder öffentliches Interesse. 😊
ich persönlich finde das immer komplett übertrieben. Ein Amstaff ist auch nicht anders als andere Hunde.
Dieses "begründete Interesse" musst du auch im Tierschutz haben. Nicht nur, wenn du den vom Züchter haben möchtest.
Züchter für diese Rasse gibt es in Deutschland da nicht Jedes Bundesland die selben Auflagen für diese Hunde Rasse hat.Der Hund kann durch korrekte Erziehung ab dem 15 Lebensmonaten einen Wesenstest absolvieren,wenn dieser bestanden wird ist der Hund somit von der Leinen und Maulkorbpflicht befreit. Lg