Welpen zurück geben an Züchterin - Erstattung des Kaufpreises?
Wenn ein Hundekäufer einen Welpen nach einigen Wochen an den Züchter zurück gibt, weil er seinen Aufgaben nicht gewachsen ist und Probleme hat oder krank wurde usw. - Wie sieht es dann mit dem bezahlten Kaufpreis aus? Wie sind die Gepflogenheiten?
Hängt das von den Rückgabegründen ab und vom Zustand des jungen Hundes?
Der Züchter muss dann ein zweites Mal einen Käufer für den Hund finden.
Gibt es da irgendwelche allgemeinen Richtlinien ?
6 Antworten
Du wirst einen neuen Käufer für den Hund finden müssen, nicht der Züchter!
Es gibt schon Züchter, die zu ihren Käufern sagen, falls etwas sein sollte
und Sie den Hund nicht behalten können, dann bitte AN MICH zurück geben.
da gibt es unterschiedliche regelungen und vertraege..
ich bin zuechterin in england ( im englischen dachverband der hundezuechter"The Kennel Club UK)... die rueckgab eines hundes ist dort so geregelt:
man kann einen hund zurueckgeben, wenn nach dem kauf zum beispiel eine erbkrankheit festgestellt wurde -z.b. schwere HD etc... oder eine andere dem zuechter anzulastende krankheit...
dann nimmt der zuechter den kranken hund zurueck oder bezahlt fuer die behandlungen.. bei rueckname erfolgt auch die reuckgabe des vollen kaufpreises...
eine rueckgabe weil "er seinen aufgaben nicht gewachsen ist" gibt es nicht - wenn der hund gesund ist, ist es meist eine fehlterhafte erziehung des kaeufers... dafuer uebernimmt der zuechter keine garantie...
in vielen vertraegen steht ein passus, wenn der hundekaeufer aus zeitmangel, trennung etc den hund nicht mehr haben kann/will der hund zum zuechter zurueckgegeben werden muss und zwar ohne entgeld!
der grund liegt daran -dass der hund vom zuchter versorgt werden muss, evtl ein vorhandes traum verarbeitet werden muss oder erziehungsfehler abtraniert werden muessen - bevor der hund evtl neu vermittelt werden kann...
bei problemen mit einem welpen sollte man sich als erstes an den zuechter wenden -der hat meist sehr viele kenntnisse und auch gute kontakte ,sollte es gesundheitliche probleme geben.
die meisten zuechter sind an ihren welpen ein leben lang interessiert und verzichten lieber auf geld, als zu riskieren, dass es ihren ehemaligen welpen schlecht geht.
ich habe noch mit allen kaeufern unserer welpen intensiven kontakt!
in etwa so erlebe ich das auch in der schweiz. in unserm kaufvertrag steht sogar, dass im ersten jahr der züchter zugriffsrecht hätte, wenn ihm jemand darauf hinweien würde, dass es dem hund nicht gut gehe. er könnte also kommen und den hund wieder einziehen. ob das auch gemacht wird ist eine andere frage.
regeln gibt es DAFÜR keine, hängt vom züchter ab, denke ich.
natürlich wird der zustand des hundes im normal fall sehr genau in Augenschein genommen werden.
ich denke aber nicht das der volle Kaufpreis erstattet wird,.....
Beim ersten Verkauf ist der Hund auch ein Lebewesen und es gehen, wenn es ein eingetragener Rassehund ist, große Scheine über den Tisch. Wenn der Züchter den Hund ein zweites Mal verkaufen muss, wird er nicht den gleichen Preis noch einmal verlangen, denn der Hund ist kein unbeschriebenes Blatt mehr, er hat vielleicht schon Schäden davon getragen durch falsche Behandlung, schlechte Ernährung usw.
Der neue Besitzer muss einen kranken Hund gesund pflegen oder entstandene Verhaltensprobleme in Ordnung bringen, oder aber der Hund wurde gut gehalten, ist vielleicht schon stubenrein, kann schon an der Leine bei Fuß gehen, hört auf ein paar Kommandos usw. und der neue Besitzer hat dadurch Vorteile, weil er einen schon etwas erzogenen Hund kaufen kann.
Von Geld-zurück steht nichts im Kaufvertrag. Es muss für den Käufer eine hohe Hemmschwelle geben bei seiner Kaufentscheidung. Geld-zurück-Garantie würde die Hemmschwelle für leichtfertige Käufer senken. Das darf natürlich nicht sein. Ich würde gerne die Erfahrungen aus der Praxis von ein paar Züchtern hören oder von Leuten, die Züchter kennen.
Dann fang mal damit an, dass es nicht um
... neue Besitzer
geht, sondern um Halter.
Der kaufvertrag folgt den regelndes BGB und der zuchtverbaende, wobei die jeweiligen verbaende unterschiedliche regelungen haben, grundsatz ist die ruecknahmepflicht, gegen teilentgeld, wenn und soweit das tier nicht zum zeitpunkt des verkaufes erkrankt war.
Den vorteil, den Du da glaubst zu sehen, der besteht nur bei leuten, die sich nicht unbedingt mit hunden auskennen, fuer alle anderen ist das eher ein erheblicher nachteil, den grund kann Dir sicher jeder erlaeutern, der hunde nicht nur als spielzeug nutzt
So nicht korrekt, juristisch ist ein tier, das besonderen regelungen unterliegt und nur soweit keine anderen regelungen gelten die regelungen des BGB analog anzuwenden sind.
Besitz und Eigentum sind zwei dinge, die zur gleichen zeit in einer person vereinigt sein koennen wenn Du mal gelesen haettest, ist hundehalter keine funktion, sondern als Tierhalter nach BGB die richtige bezeichnung fuer den Eigentuemer.
Wenn belehren willst, dann korrekt und genau an dem, was gilt und nicht, was denkst, was gelten koennte.
Juristisch gilt ein Tier als beweglicher Gegenstand. Da müsste
man hier schauen fürs normale Kaufrecht nach dem BGB:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_%28Deutschland%29
Und dann gelten noch die mit dem Züchter=Verkäufer getroffenen Vereinbarungen.
Juristisch gilt ein Tier als beweglicher Gegenstand.
Ist FALSCH ein Hund ist nach bgeltendem Recht ein tier wobei dei regelungen des BGB analog anzuwenden sind
Deine Quelle ist grober UNFUG, denn es gilt BGB und dessen Kommentare und soweit ich weiss ist Deine angegebene Quelle weder in irgend einer form auch nur ansatzweise ein Lehrbuch, noch richtig, deer von Dir angegebene Inhalt in jedem fall nicht.
Auch Deine schlussfolgerungen sind flasch, denn es gilt als erstes geltendes Recht, dann die besonderen individuellen vereinbarungen und das auch nur insoweit diese abdingbar sind. Dabei gelten fuer den Zuechter noch die verbandsregeln als bindend. Also wie waere es mit einer sauberen quelle und lesen ;-)
Für die Rücknahme gibt es keine Richtlinien, aber die Meisten Züchter haben im Vertrag ein Vorkaufsrecht falls der Hund weiter verkauft werden sollte. Den vollen Welpenpreis wird wohl kein Züchter zahlen. Ich kenne Züchter, die "ihre" Hunde jederzeit zurücknehmen für Null, aber auch mehrere, die den halben Welpenpreis geben. Wieviel der Züchter letztendlich zahlt ist und bleibt wohl Verhandlungssache.
Doch, die gibt es in .de, denn es gilt das BGB, fuer echte zuechter auch noch zusaetzlich die der zuchtverbaende und des VDH
Wenn ich meinen Hund dem Züchter zurückgebe, habe ich mir vor der Anschaffung nicht genug Gedanken gemacht. Da gäbe es für mich keinen plausiblen Grund für. Ich denke nicht, dass man sein Geld dafür (zumindest nicht komplett) zurückverlangen kann.
ich denke es wird gar nichts zurückerstattet - kannst deinen laptop ja auch nicht antesten, dann feststellen dass er dir doch nicht gefällt und deshalb wieder zurückgeben... ? abgesehen davon, dass es um ein lebewesen geht. in der zeit, die der welpe bei dem unüberlegten käufer verbracht hat, hätte die züchterin bestimmt einen anderen interessenten bekommen, und mit dem älterwerden steigen ja nicht wirklich die vermittlungschancen eines hundes..