Versicherung weigert sich einen Schadenspiegel auszustellen?

Meine Rechtsschutzversicherung hat mir wegen eines Tarifmodelwechsels gekündigt - mein alter Tarif wird nicht mehr fortgeführt.Mein neuer Versicherer wartet auf einen Schadenspiegel, den meine alte Versicherung einfach nicht ausstellt. Ich habe diese mehrmals per Einschreiben mit Rückschein angefordert.Welche (rechtlichen) Möglichkeiten habe ich an den Schadenspiegel zu kommen? - Schließlich verhindert mein alter Versicherer einen neuen Vertragsabschluss.Ich bin ratlos.

UPDATE:

Bisheriger Vertrag: 

Es handelt sich um einen alten Vertrag, bei dem z.B. Kapitalgeschäfte mit abgedeckt waren. Diese werden in aktuellen Verträgen nur gegen einen satten Aufpreis angeboten. Mein Versicherer möchte diese alten Verträge, die offensichtlich eine hoches Risiko für den Gewinn der Versicherung bedeuten loswerden.

Kündigung: 

Mein Versicherer hat regulär vor Ablauf der jährlichen Vertragsverlängerung gekündigt. In der Kündigung wird als Grund das Ausmustern alter Vertragsmodelle genannt und mir ein Angebot für einen neune Vertag unterbreitet.

Wunsch: 

Aus Gründen, die ich hier nicht weiter ausführen möchte, möchte ich auf keinen Fall bei diesem Versicherer bleiben.

Schadenspiegel: 

Ist in der Versicherungsbranche nicht ungewöhnliches. Er muss vom bisherigen Versicherer ausgestellt werden.

Neuer Versicherer: 

Bei einem neuen Vertragsabschluss muss man angeben, ob eine RS Versicherung bestand und wer diese gekündigt hat. Um den auszuschließen, dass der neue Kunde hohe Kosten verursacht, hat die Versicherung das Recht einen Schadenspiegel vom Vorversicherer anzufordern.

Problem:

Der Vorversicherer antwortet nicht auf meine schriftlichen Ersuche einen Schadenspiegel auszustellen. Wie kann ich ihn dazu zwingen? Gibt es hier Gesetze auf die ich mich berufen kann? Muss ich mich an was weiß ich für eine Aufsichtsbehörde wenden oder eine Verbraucherzentrale?

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Hagelschaden, Teilkasko: Auszahlung, Reparatur, Neukauf?

Hallo, mein Auto (Mazda CX-5) wurde durch einen Hagelschaden ordentlich in Mitleidenschaft gezogen. Viele hundert Dellen - nicht zu zählen. Aber kein Lackschaden. Sachverständiger: Wirtschaftlicher Totalschaden. Er holte ein Angebot in Höhe von etwas über 10.000 EUR auf einer Restwertbörse ein. Da ist meine erste Frage: ist die Ermittlung des Restwerts wirklich so einfach? Im Internet liest man dazu Unterschiedliches. Mal steht da was von drei Angeboten, dann vom allgemeinen Marktwert usw. Reparaturkosten hatte er auch bei etwa 10.000 EUR angesetzt, dabei aber einige Dinge außer Acht gelassen (einige Teile und viel zu niedriger Stundensatz). Reparieren lassen möchte ich das Auto nicht, da dabei Teile ersetzt werden müssten usw. und es dadurch auch an Wert verlieren würde. Autohaus und Gutachter rieten mir zum Kauf eines Neuwagens. Klar, das Autohaus hat daran Interesse. Und ob so ein Gutachter nicht ggf. auch über zig Ecken der Käufer des Autos über die Restwertbörse wäre und somit eigene Interessen verfolgt - wer weiß. Ich würde meinen: Ich fahre das zerbeulte Auto weiter und nehme das Geld. Wenn ich es in 10 Jahren verkaufe, ist es natürlich keine 10.000 EUR mehr wert - aber ein neues gleichwertiges Auto verliert ja auch an Wert, während die Beulen im Alter immer mehr an Bedeutung verlieren. Sehe ich da etwas gänzlich falsch? Lasse ich da etwas außer Acht?

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Parkrempler mit Unfallflucht ?

Parkrempler mit Unfallflucht Hallo, Vor ca. 3 Wochen wurde mein KFZ von einem anderen KFZ auf einem Parkplatz angerempelt. Ich war gerade einkaufen, aber eine 4 köpfige Familie hat dies beobachtet und sich das Nummernschild, Fahrzeugtyp etc. notiert. Der eine Zeuge hat sogar noch hinterher gepfiffen, aber keine Reaktion von dem anderen Fahrer. Als ich vom einkaufen rauskam hatten mir die Zeugen den Vorfall berichtet und mir alle Eckdaten gegeben. Ich habe dann sofort eine Anzeige bei der Polizei gemacht. 2 Wochen später habe ich dann mal bei der Versicherung des Gegners angerufen und die wussten von keinem Unfall. Der Unfallgegner wusste aber durch die Polizei schon Bescheid. nachdem ich mich bei der Versicherung gemeldet habe, rief mich dann auch promt der Gegner an und meinte , das er es nicht gemerkt hätte etc. .... Man könne sich aber ggf. doch so einigen. Ich sagte ihm, das nächsten Tag schon ein Gutachter kommt und ich das Gutachten abwarten werde. 2 tage später lag das Gutachten vor. Es beläuft sich auf 1700€. Ich habe es dem Gegner erzählt und miteinmal wäre er es nicht gewesen, da an seinem KFZ nichts ist. Lediglich ein kleiner Kratzer von ca. 3 cm. Und dieser Kratzer kann nicht der Auslöser für meinen Schaden sein. Er meldet jetzt seiner Versicherung nichts und für ihn ist das durch. Daraufhin sagte ich ihm , das das so nicht geht!! Ich habe mehrere Zeugen die das gesehen haben. Zumal ich diese Zeugen noch nie vorher gesehen habe, also was sollen diese lügen ?!? Daraufhin ist der Gegner heute morgen zur Polizei gefahren und hat Fotos von meinem KFZ gezeigt und sein Auto vorgestellt und der Polizist hat jetzt das Verfahren gegen ihn eingestellt und mich angerufen und sagte mir dann, das das gegnerische Fahrzeug das nicht war. Mein Schaden passt nicht zu dem anderen. Ich fragte den Polizisten , wie er darauf käme? Er bemisst hier lediglich nach Fotos und er wäre kein KFZ Schverständiger. Daraufhin wurde er sehr ungehalten und beendete das Gespräch. Ich bin fassungslos und total verärgert. Soll ich jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben?????

Versicherung, Unfallflucht, Parkrempler
Wer haftet, wenn ein fremdes Kind in den Teich fällt?

Hallo,

wir haben hier ein großes Problem. Mein Mann und ich habe seit 2 Jahren einen Teich in unserem Garten.

Im Dezember 2016 ist eine neue Familie mit 3 Kindern in unsere Straße eingezogen. Die Familie hat eine 4jährige Tochter u diese hört nicht u ist absolut frech. Sie betritt ohne Erlaubnis u trotz mehrerer Verbote von der Mutter das Grundstück meiner Nachbarin um dort zu spielen. Auch meine Nachbarin hat ihr schon gesagt, dass das nicht geht.

Jetzt kommen wir mal zum eigentlichen Problem. Als unser Haus gebaut wurde, wurde eine Hecke gezogen, aber an einer Stellen wurde bewusst der Garten offen gelassen, so dass man direkt von der Auffahrt in den Garten gehen kann. Es wurde vom damaligen Eigentümer auch nie ein Tor gesetzt. Wir haben das Haus 2015 gekauft u haben bislang auch kein Tor gesetzt, so dass man nach wie vor in den Garten gehen kann.

Ich muss und möchte wissen wie die rechtliche Lage ist, wenn die 4jährige Tochter meiner Nachbarin unser Grundstück ohne unsere Erlaubnis betritt u in den Teich fällt. Natürlich muss die Mutter auch die Aufsichtspflicht gewährleisten u tut dies in diesem Fall nicht, aber haften wir dann zum Teil, haften wir ganz oder haften wir gar nicht???

Wir wollten erst im nächsten Jahr ein Tor an die Stelle setzen, weil wir selber eine kleine Tochter haben und wollten das Grundstück dann so absichern, dass sie nicht aus dem Garten kann.

...Und bitte kommt mir jetzt nicht mit Moral. Wenn so etwas passieren sollte, ist dass das Schlimmste was passieren kann u ich muss daher wissen wie die Rechtssprechung ist. Ich habe im Internet verschiedene Sachen dazu gefunden.

...Ohne dass es jetzt böse gemeint ist, kann es irgendwo nicht richtig sein, dass wir ggf haften müssen, da wir keine Erlaubnis gegeben haben und die Mutter ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt.

Ach ja und meine Nachbarin hat inzwischen ein Tor. Das Mädchen aus der Nachbarschaft klettert da rüber.

Viele Grüße

Haus, Kinder, Unfall, Sicherheit, Versicherung, Recht, Gebäude, Haftung, Nachbarschaft, Versicherungsrecht
Muss ich so eine hohe Regressforderung zahlen?

Guten Tag liebe Community,

Meine Name ist Vladislav, ich bin seit kurzen 21 Jahre alt geworden und habe vor kurzen mein Fachhochschulreife erlangt. Nach dem Fachabi habe ich im Okt 2016 einen Unfall während meines Liefer Mini Jobs gehabt, mit einem Transit , dabei habe ich den Schaden an meinem Wagen zu spät gesehen und wurde wegen Fahrerflucht angeklagt.

Ich war bereits vor Gericht und habe auch meine Geldstrafe von knapp 1000€ gezahlt. Nun nach 3 Monaten nach der Verurteilung habe ich Post von der Versicherung, der Firma erhalten für die ich gearbeitet habe. Diese verlangen nun eine Regressforderung, in Höhe von 2500,00 EUR.

Der Schaden beim Auto Betrag anscheinend 4400€, was ich nicht verstanden habe, aber so hinnahm. Jetzt beträgt der von der Versicherung Knapp 6000€. Ich habe den Schaden den ich verursacht habe nie gesehen und nur den am Transit gesehen, der nicht gerade groß war und so kann ich auch den Sachschaden nicht gerade verstehen.

Ich konnte die Geldstrafe vollkommen verstehen, aber jetzt nochmal 2500€ zu zahlen ist echt hoch. Vor allem für mich, einen Freiwillig Wehrdienstleistenden, der noch keine Ausbildung oder sonstiges hat.

Ich selber habe für so eine so Hohe summe gar kein Geld und weiß nicht wie ich dies handhaben soll.

Meine Frage ist kann ich die Regressforderung noch minimieren oder gar irgendwie Fallen lassen?

Versicherung, Verkehrsrecht, Fahrerflucht, Strafrecht, Straftat, Versicherungsrecht

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