Hatte letztens einen Auffahrunfall, in dem mir einer hinten rein ist. Hab jetzt einen Kostenvoranschlag bei meinem BMW Händler machen lassen, als ich ihn der Versicherung des Schuldigers zuschickte, bekam ich eine Kostenaufstellung zurück, auf der die Berechnungen der Kosten meines KVA aufgezählt waren und die Arbeitskosten einer nahegelegenen Autowerkstatt, die natürlich kostengünstiger ist. Ich möchte es weder über meinen BMW Händler, noch über eine andere Werkstatt reparieren lassen sondern eine fiktive Abrechnung (der Betrag wird mir ausgezahlt) als Begründung gibt die Versicherung an, dass die Werkstatt günstiger wäre und trotzdem alle Originalteile bestellt und qualitativ gleichwertig wie mein BMW Händler sei. So würde ich viel weniger ausgezahlt bekommen. Jetzt zu meiner Frage. Ist das rechtlich legitim oder soll ich die Versicherung anrufen und gegebenenfalls mit einem Anwalt  drohen? Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?