Unfall beim Linksabbiegen durch Überholenden. Kein Rechtsschutz

Leider habe ich noch keine Antwort gefunden. Ich weiß, dass diese Frage schon mehrfach gestellt worden ist, jedoch keine speziell auf mich eingeht. Also probiere ich es hier einmal.

Folgender Sachverhalt.

Meine Freundin (Beifahrerin) und ich waren "Innerorts" unterwegs und wollten links in eine Seitenstraße abbiegen. Ich habe also den rückwärtigen Verkehr beobachtet, den Schulterblick links gemacht, den Linksblinker gesetzt und gleichzeitig die Geschwindigkeit verringert. Nachdem ich aufgrund von der Verkehrslage bei 10km/h angelangt war wollte ich abbiegen. Natürlich habe ich "davor" noch einmal den Schulterblick und den linken Außenspiegel beobachtet. Beim Abbiegen selbst wollte mich dann ein Motorradfahrer, welcher in der 30er-Zone mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren war, links überholen. Da er zu schnell fuhr, hatte ich nicht genügend Zeit um auf die Situation zu reagieren. Der Motorradfahrer fuhr in meinen linken Kotflügel. Die Polizei sprach uns keine Teilschuld zu, da die Aussagen vom Unfallverursacher (Motorradfahrer), sowie mehreren Passanten und uns eindeutig waren. Der Motorradfahrer gab an den Blinker und das reduzieren der Geschwindigkeit gesehen zu haben und dennoch zum Überholvorgang angesetzt zu haben (Links). Trotz Polizeiakte und Beweislage, will die Versicherung mir eine Teilschuld unterstellen (ist ja billiger). Ich habe keinen Rechtsschutz. Was tun?

Versicherung, Verkehrsrecht, Autofahren, DEVK
Selbstbeteiligung Vollkasko für ein Mietfahrzeug bei Verkehrsunfallflucht

Hallo ich habe Frage zu folgendem Sachverhalt:

ich habe mein eigenes Kfz in eine Werkstatt zur Reparatur geschafft und mir für den Tag ein Leihfahrzeug mitgenommen. Natürlich mit Mietvertrag unter Festlegung von 1000 Euro Selbstbeteiligung (Vollkasko) bei einem Unfallschaden.

Genau an dem Tag fährt mir jemand während meiner Abwesenheit ins das Fahrzeug und verläßt pflichtwidrig die Unfallstelle. Ich habe den Unfall polizeilich aufnehmen lassen und dann den Schaden dem Autohausbesitzer gemeldet.

Nun liegt mir ein Kostenvoranschlag vor, der besagt, dass der Schaden 950,00 Euro beträgt.

Angenommen, der Unfallverursacher wird nicht festgestellt, dann wird der Autohausbesitzer das Auto reparieren und dann von mir die Selbstbeteiligung verlangen.

Ich vermute nun, dass er den Schaden der Versicherung nicht meldet und einfach selbst repariert. Dann läge ja aber kein Versicherungsfall mehr vor und ich wäre von meiner Zahlung befreit.

Wie bekomme ich nun die Versicherung des Leihfahrzeuges heraus, um bei der Versicherung bezüglich einer erfolgten/ bzw. nichterfolgten Schadensregulierung nachfragen zu können, wenn mir der Autohausbesitzer diese Auskunft verweigert?

Und was mache ich, wenn er das Fahrzeug einfach repariert? Habe ich ein Widerspruchsrecht schon vor der Reparatur? Ich würde ja geren vorher noch einen unabhängigen Gutachter bestellen.

A.

Unfall, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung

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