Folgende Situation...

Autobahn ohne Geschwindigkeisbegrenzung...Ich freue mich schon mal wieder Gas geben zu dürfen!Vor mir ist auf der LINKEN SPUR ein Auto das wehement nur Richtgeschwindigkeit fährt, obwohl er auf die Mittlere Spur könnte...

Da ich den Sicherheitsabstand von 2sek einhalten muss blickt er nicht das ich überholen will...Obwohl ich wegen ihm abbremsen musste...Darf ich rechtlich gesehen links Blinken, oder geht das als Nötigung durch?

Und wenn ich mit 210 angebrettert komme, wie siehts da aus?Darf ich dauerlinksblinken?Es gibt ja die Kanidaten die nicht merken das ich wegen des Sicherheitsabstandes bremse, und denken ich will jetzt auch 130 fahren...

Ich bin jetzt nicht der Typ der mit ausgestrecktem Mittelfinger alle rechts überholt,deswegen muss man den Schleichern doch legal klarmachenn können das man überholen will...

P.s.: Ich meine keine wilde raserei, sondern eine zügige Fahrweise wenn Verkehr Sicht und Wetter es zulassen!