Ich habe einem Freund von mir mein Auto geliehen. Mit diesem hat er auf einem Parkplatz beim Ausparken ein anderes Auto angefahren. Allerdings hat er sich trotzdem vom Unfallort entfernt, hat also Fahrerflucht begangen. Muss ich als Halter jetzt (so es zur Anzeige kommt), für den Schaden haften oder muss er als Unfallverursacher dafür aufkommen? Was würde passieren, wenn ich angebe, dass ich nicht wüsste, wer meinen Wagen gefahren hat und nachweisen kann, dass ich zu dem Zeitpunkt definitiv nicht gefahren bin? Würde es dann zur Einstellung des Verfahrens kommen?