Hallo Community,
wenn ich mit meinem Fahrrad Dinge transportiere und dadurch breiter als die "üblichen" 80 cm bin und dann den benutzungspflichtigen Radweg quasi komplett einnehme oder sogar darüber hinaus rage, darf ich diesen Radweg vermutlich nicht benutzen ?
Bedeutet das, dass ich dann auf die Straße muss/darf ?
Angenommen, dass ich querliegende Latten mit meinem Fahrradanhänger transportiere, könnte ich ja locker auf 2 Meter Breite kommen. (Bitte keinen Hinweis darauf, dass es nicht sehr sinnig ist, so zu transportieren.)
Wenn Ladung bei einem Pkw nach hinten über das Fahrzeug hinausragt, muss der Autofahrer ein rotes Tuch oder rotes Licht an dem hinausragenden Ende anbringen, soweit ich weiß. Vermutlich bin ich als Radfahrer dementsprechend auch dazu verpflichtet ? Gilt dies ebenfalls beim Hinausragen zur Seite, wenn ein Kfz etwas transportiert und gilt das dann gegebenenfalls ebenfalls für mich als Radfahrer, wenn ich mit dem Rad oder Fahrradanhänger "überbreite" Ladung transportiere ?
Wenn ich bei "Überbreite" auf die Straße gehöre, mach ich mir eventuell irgendwas ans Rad zum an- und abklicken, das Überbreite und Straßenbenutzungspflicht zur Folge hätte, so dass ich um die Benutzungspflicht von Rad- und Rad-und-Fußwegen herumkommen würde. Wäre das zulässig ?