Ich habe mehrere Fragen, zu einem Unfall mit Todesfolge. Zum Fall: Mein Sohn (14) wurde beim Überqueren einer Strasse von einem PKW erfasst & tödlich verletzt. Er wurde reanimiert & starb zwei Tage später im Krankenhaus endgültig. Die Polizei hat mir am Unfallort bereits gesagt, dass mein Sohn die alleinige Schuld trägt. Akteneinsicht??? Keine, da es noch laufende Ermittlungen sind. Zwei Wochen später habe ich angerufen & erbat mir eine Auskunft wie der Unfall geschehen war. Erneut hiess es, mein Sohn ist alleine Schuld, mehr Angaben gibt es nicht, weil "laufendes Verfahren". Nun habe ich einen Anwalt eingeschalten. Auch er hat noch keine Akteneinsicht erhalten. (Antrag vor 1,5 Monaten) Meine Fragen: Darf die Polizei eine Schuldzuweisung in dieser Form machen??? Die Staatsanwaltschaft hat ein zweites Gutachten beantragt & nun heisst es, dass die Akteneinsicht noch gute sechs Monate dauern kann. Irgendwo habe ich gelesen, wenn man nach einem Unfall mit Todesfolge drei Monate PKW fährt (weil der Führerschein noch da blieb) hat man sich als "Verkehrstauglich" erwiesen & der Führerschein würde demnach dann nicht mehr eingezogen werden. Danke im Vorraus für eine Antwort, oder zwei.