Leider habe ich noch keine Antwort gefunden. Ich weiß, dass diese Frage schon mehrfach gestellt worden ist, jedoch keine speziell auf mich eingeht. Also probiere ich es hier einmal.

Folgender Sachverhalt.

Meine Freundin (Beifahrerin) und ich waren "Innerorts" unterwegs und wollten links in eine Seitenstraße abbiegen. Ich habe also den rückwärtigen Verkehr beobachtet, den Schulterblick links gemacht, den Linksblinker gesetzt und gleichzeitig die Geschwindigkeit verringert. Nachdem ich aufgrund von der Verkehrslage bei 10km/h angelangt war wollte ich abbiegen. Natürlich habe ich "davor" noch einmal den Schulterblick und den linken Außenspiegel beobachtet. Beim Abbiegen selbst wollte mich dann ein Motorradfahrer, welcher in der 30er-Zone mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren war, links überholen. Da er zu schnell fuhr, hatte ich nicht genügend Zeit um auf die Situation zu reagieren. Der Motorradfahrer fuhr in meinen linken Kotflügel. Die Polizei sprach uns keine Teilschuld zu, da die Aussagen vom Unfallverursacher (Motorradfahrer), sowie mehreren Passanten und uns eindeutig waren. Der Motorradfahrer gab an den Blinker und das reduzieren der Geschwindigkeit gesehen zu haben und dennoch zum Überholvorgang angesetzt zu haben (Links). Trotz Polizeiakte und Beweislage, will die Versicherung mir eine Teilschuld unterstellen (ist ja billiger). Ich habe keinen Rechtsschutz. Was tun?