Privatverkauf Motorrad - Käufer will nachträglich Mangel geltend machen

Hallo,

ich hab vergangene Woche meine Chopper Baujahr 1995 privat verkauft.

Der Käufer meinte am Telefon, daß er selber mal bei Honda geschafft hätte und fragte mich Sachen, so daß ich es ihm auch abnahm. Das Motorrad braucht eine neue Inspektion, neuen TÜV, Drossel muss rausgebaut werden und die üblichen Flüssigkeitswechsel. Daraufhin bin ich schon mit dem Preis runtergegangen. Dies wusste auch der Käufer. Er hatte eine Strecke von 500 km zu fahren. Er hat sich das Bike nur oberflächlich angesehen, ist nicht mal Probe gefahren. Im Vertrag steht " gekauft wie gesehen". Dann hat er das Bike auf seinen Hänger geladen und war damit noch 5 Tage so unterwegs. Nun bekam ich eine Nachricht, daß er wohl gestern noch ein anderes Bike geholt hat und meine Maschine abladen musste, um die andere vorher draufzubringen. Beim wiederaufladen meiner Maschine stellte er wohl fest, daß sie Öl lässt und der linke Gabelsimmerring undicht wär. Er hätte das wohl bei Kauf nicht kontrolliert, weil ich am Telefon sagte, daß alles dicht sei. Davon bin ich auch ausgegangen, da bei mir noch nichts gesifft hat oder ausgelaufen sei. Und beim verladen bei mir war ja auch nix. Nun meint er, sie sei dadurch fahrunbereit, weil es immer schlimmer wird und er müsste das in der Fachwerkstatt wechseln lassen. Ich gehe davon aus, daß er die Reparaturkosten von mir ersetzt haben will. Aber ich denke, daß es nicht gesund für ein Moped sei, wenn man es so lang im Hänger durch die Gegend fährt. Bei mir war zumindest noch alles in Ordnung. Meine Frage: Muss ich das jetztzt zahlen? Was weiß ich, was der Herr in den 5 Tagen damit gemacht hat. Zumal ich noch warten muss, daß er das Bike abmeldet. Sonst hab ich damit auch noch Gerenne.

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

Motorrad, Recht, Verkehrsrecht, Mangel, Privatverkauf
fahrradfahrer in 30er zone überholt und beim einscheren evtl etwas geschnitten?!

Hallo Leute,

Ich bin heute in einer 30er Zone gefahren und ein Fahrradfahrer vor mir gehabt. Der fuhr so 20 km/h. Bin auch erstmal ein ganzes Stück hinterher gefahren bis sich eine Schlage hinter mir gebildet hat (5 autos oder so) Da hab ich gedacht, musste wohl mal überholen. Habe auch überholt mir vorgeschriebener geschwindigkeit (30 km/h). Ich habe mich auch wieder rechts eingeordnet , ganz vorsihcitg, in der Hoffnung, dass Fahrrad hinter mir lässt mich wieder einscheren. Es kam nämlich eine rechts vor links Einmündung.

Nach dem Überholen habe ich natürlich in den Spiegel gekuckt dass ich vor dem wieder einscheren genug Abstand halte zum Fahrrad. War aber recht eng, weil wie gesagt ja rechts vor links kam. Und dann ist mir eingefallen, "dein vater hat ja den fahrrad träger dran gemacht!!!"

Ich hab nun Angst, dass ich den fahrradfahrer etwas geschnitten habe beim Wiedereinscheren, weil ich den Fahrradträger nicht mit einkalkuliert habe. Ich habe den Fahrradfahrer danach noch die ganze Zeit im Auge behalten. Er hat wohl irgendwie die Hand gehoben (hatte allerdings auch eine Zigarette in der Hand). Aber am ende der Straße, wo ich rechts abbiegen wollte, hat er mich zwar eingeholt, aber nichts weiter gesagt, und auch nicht geschimpft oder so.

Was kann mir passieren ? Ich habe angst, er geht zur polizei oder so und meldet mich.

PS: Bin in der Probezeit.

Auto, Verkehr, fahren, Verkehrsrecht, Führerschein, Probezeit
Cannabis wieviel ng ca. nach einer Woche im Blut

Hallo.

Wurde heute kontrolliert auf Cannabis per Urintest in Bayern. (Im nachhinein denk ich mir hätte ich ihn verweigern sollen, auf mehrfacher Nachfrage habe ich zugegeben 2 Joints geraucht zu haben vor 6 Tagen, hätte ich auch nicht sagen sollen, oder? hätte keine Angaben machen sollen, oder?)

Hat Cannabis angezeigt. Nimm keinerlei anderer Drogen. Letzter Konsum 6 Tage her. (Samstag abend, zu Hause, nicht Auto gefahren!) Zur Blutabnahme gebracht.

Meine Frage wieviel dazu: Mit wieviel ng im Blut muß ich ca. rechen nach den letzten Konsum wenn der 6 Tage her ist?)

BIn 1,78cm groß 64kg schwer fast kein Fett.

Polizei meinte 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, ca.530€ Strafe. ABER WAS DROHT MIR NOCH? Bin vorher nie Polizeilich aufgefallen wegen der Sache. Droht mir eine MPU bei erstmaligen Auffallen?

Habe Führerschein zurück bekommen, Autoschlüßel wurde für 24std eingezogen.

Habe den Koordinationstest abgelehnt, da er gesagt hat, er wird negativ ausgelegt, wenn ich ihn nicht bestehe. Da ich mir nicht sicher war, ob ich ihn machen soll, weil ich nicht wußte, wer das wie beurteilt und ich die 24h auch ohne Auto fahren auskommen konnte, ich bin mir aber sicher das ich ihn bestanden hätte, da der letzte Konsum 6 Tage her war.

Soll ich jetzt schon zum Rechtsanwalt oder erst wenn der Strafbescheid kommt? BIn nicht bekifft Auto gefahren!!! Droht bei Ersterscheinung schon eine MPU?

Kann der Rechtsanwalt was machen z.B. höhere Geldstrafe, freiwilliges Drogenscrennning meiner seits anbieten auf eigene Kosten um zu zeigen das nichts mehr Konsumiert wird von mir aus über 1-2-3 Jahre lang so lange ich keine MPU machen muß, weil auf dauer kann ich nicht ohne Führerschein sein da ich auf den Land lebe und ohne Auto das Leben fast nicht zu leben ist.

Bitte um viele Antworten zwecks MPU. Danke an alle.

Fahrverbot und Geldstrafe kann ich noch leben, aber ich möchte nicht mit MPU. Wohne auf dem Land und bin angewießen auf den Führerschein da die nächste S-Bahn gute 8km entfernt ist.

Bitte nicht schreiben selber schuld etc. Ich weiss das ich selber schuld bin und die Polizei nur ihre Arbeit macht. Kanns nicht mehr ändern, möchte das beste draus machen. Rauche nie wieder jemals in meinen Leben was.

Verkehr, MPU, Verkehrsrecht, Gesetz, Drogen, Cannabis
Unverschuldeter Verkehrsunfall ohne Zeugen. Unfallgegner hat Zeugen

Hallo zusammen, meine Frau hatte mittlerweile schon vor ca.4 Wochen einen Verkehrsunfall. Sie ist auf einer Vorfahrtsstraße geradeaus gefahren. An einer Kreuzung ist von rechts ein Opel ungebremst durch die Kreuzung gebrettert obwohl er dort die Vorfahrt gewähren muss. Meine Frau konnte nicht mehr ausweichen und ist im seitlich reingefahren. Das Auto des Unfallgegners hat hierbei eine fast 90 Grad Drehung gemacht. Total unter Panik hat meine Frau mich angerufen und da der Unfallort nicht weit weg war, bin ich hingerannt. (Allgemein unsere erste solche Situation) Ich bin vor der Polizei angekommen! Nun für uns war sie Sachlage eigentlich geklärt, da viele "Zuschauer" uns bestätigt haben, dass der Unfallgegner Schuld hat. Soweit ok...nun habe ich gestern einen Brief von der Stadt bekommen mit der Aufforderung, dass ich mich als Zeuge melden soll. Erst da habe ich realisiert, dass die Polizei mich als Zeugen aufgeschrieben hat, obwohl ich den Unfall gar nicht gesehen habe. Somit haben wir nun eigentlich keinen Unfallzeugen. Der Unfallgegner hat natürlich einen Beifahrer gehabt der nun als Zeuge fungiert. Somit wächst natürlich der Stress, dass die gegnerische Versicherung uns eine Teilschuld anlasten möchte. Bei solchen klaren Verhältnissen, besteht die Möglichkeit das diese damit durchkommt? Ich habe vom Unfallort Fotos mit dem Handy gemacht. Dabei habe ich genau geachtet das man die Beschilderung sieht. Können diese das entscheidende Beweismittel sein? Wir regeln diese Angelegenheit über einen Anwalt jedoch ist dieser sehr schwer zu bekommen (Telefonisch) und die Panik wächst! Vielen Dank für eure Antworten Gruß Philipp

Unfall, Verkehrsrecht
Strafzettel am Motorrad wegen nichtanbringens einer Parkscheibe

Hallo liebe gutefrage.net Community ;)

Wie ihr aus der Überschrift ja schon erlesen könnt, habe ich das Problem wegen angeblichem nichtanbringens einer Parkscheibe an meinem Motorrad einen Strafzettel bekommen zu haben.

Das es natürlich in der Praxis unmöglich und auch unsinnig ist eine Parkscheibe an ein Motorrad anzubringen, sollte ja wohl jedem klar sein. Die wird schnell geklaut, fallt runter oder wird verdreht, etc,pp. Des weiteren kann ich die auch nicht mitnehmen (zu groß).

Natürlich habe ich im Verhrsüberwachungsamt angerufen und freundlich darauf hingewiesen - das wurde nicht verstanden und auch ein bisschen forscherer Ton hat natürlich nichts gebracht. Also dacht ich mir "wenn ihr blöd könnt, kann ichs auch." Und habe erst einmal schriftlich darauf reagiert. Dabei habe ich um die Kopie der behördlichen und bauamtlichen Genehmigung des Verkehrszeichens gebeten "nur um sicher zu gehen, das eine rechtliche Grundlage besteht" und ausdrücklich erläutert, dass ich noch in "keinster Weise Angaben zur Tat selbst gemacht habe" sprich weder zugebe noch nicht zugebe.

Darauf kam auch ein Schreiben mit einer Erklärung, das eine Parkscheibe am Motorrad notwendig ist und des weiteren als Anlage die Erforderlichen Dokumente ( hat wohl jemand ganz schön arbeiten können für die 10 euro - die sie noch nicht mal haben) :D

Das ganze haben sie wieder mit einer neuen Frist bis 02.10. belegt.

Meine Fragen sind nun:

  1. Welche weiteren rechtlichen Schritte kann ich einlegen, um das ganze noch länger herrauszuzögern? Ich möchte hier wirklich alles ausloten, was geht.

  2. Gibt es Referenzfälle (hab jetzt noch keine gefunden) und wie seht ihr als Rechtsexperten die Chance dagegen vorzugehen und gerichtlich Erfolg zu haben? (Sprich soweit zu kommen, das ein Gericht es ebenso frei nach Common Sense beurteilt und sagt eine Parkscheibe am Motorrad ist nicht sinnvoll, da es keine Möglichkeit gibt, diese Ordnungsgemäß anzubringen)..

In jedem Fall werde ich dies an Motorradzeitschriften und ans Rathaus, wegen Unverhältnismäßigkeit weiterleiten. 99.9% Der Parkwächter verstehen ja, das es keinen Sinn macht eine Parkscheibe oder einen Parkschein an ein Motorrad zu legen, dieser eine wohl nicht.

Vielen Lieben Dank!

Christian

Motorrad, Verkehr, Rechtsanwalt, Recht, Verkehrsrecht
Unberechtigt zur Fahrerflucht beschuldigt.

Ich bekam letzte Woche besuch von der Polizei,die auch noch ungefragt mein Grundstück betrat.😡Wurde von denen der Fahrerflucht beschuldigt,da Jemand angeblich mein Kennzeichen notiert hat,obwohl ich in meinem Leben noch nie in dieser angegebenen Straße war.Zur Sache... Ich habe hinten links einen Unfallschaden,der aus einem Verkehrsunfall stammt,bei dem mir ein anderes Fahrzeug in die Seite fuhr. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen,ein Gutachter hat Fotos davon gemacht,ich selber hab am Unfallort genau von diesem Schaden Bilder gemacht und selbst einem Rechtsanwalt,den ich morgen auch noch besuchen werde,liegen diese Fotos vor. Außerdem hatte ich Nachtschicht und hab nachweislich geschlafen zu diesem Zeitpunkt des angeblichen Tatzeitpunkts. Der Polizist sagte ,nachdem er mir den Grund seines Besuchs und Aufklärung meiner Rechte mitteilte,daß er mir gleich sagen kann,daß der Schaden an meinem Fahrzeug "NICHT"von einem Auffahrunfall stammt 😳😡 Hab ihm die Bilder auf meinem Handy gezeigt,die ich bei dem Unfall gemacht habe.Hab ihm die Unterlagen vom Rechtsanwalt gezeigt,der den Unfall bearbeitet,hab denen erklärt daß ich Nachtschicht hatte und hab wahrscheinlich sowieso viel zu viel geredet. Er sagte nur " hmmmm....Schade,von der Höhe und und und passt es ganz genau.Dann müssen die Kollegen weiter puzzeln und trotzdem einen schönen Tag wünsch ich ihnen" Dachte die Sache ist klar. Jetzt soll ich auf einmal zur Polizei,wegen einer Anhörung und einer Fahrzeuggegenüberstellung. Außerdem steht im Brief ,

Orginalzitat... Sie hatten einen Unfall angegeben,der sich im August ereignet hat. Dass dieser Schaden dabei entstanden ist,kann eigentlich nicht sein!!!😡😡😡

Auf einmal ist der Tatzeitpunkt schwammig.Nicht mehr der Donnerstag am 12.9 sonder der Zeitraum von 9.9 bis 12.9???? Boah ich bin stocksauer.... Kann ich da Rechtlich wegen übler Nachrede oder sonst was angehen. Hab jetzt zum 3.Mal üble Erfahrung mit der Polizei,obwohl ich unschuldig bin , oder war.Dazu gehört Erstens Handschellen auf offener Straß und Zweitens eine Übernachtung in Gewahrsam mit 16 Jahren. Kann wegen der Fahrerfluchtanschuldigung echt nicht mehr schlafen und diese Anschuldigung hat schon gesundheitliche Auswirkungen auf mich und meine Psyche.Außerdem reden die Nachbarn über den Polizeibesuch in meiner neuen Nachbarschaft.Und in meiner Firma haben viele auch schon Wind davon bekommen,weil ein Nachbar der Schwiegervater von einem Mitarbeiter ist. Danke für eure Antworten im Vorraus

Verkehrsrecht, Fahrerflucht
Kind angefahren. Was jetzt? Eltern wollen Geld

Ich habe am Donnerstag einem Kind die Vorfahrt genommen und es versehentlich angefahren. Ich habe das Mädchen einfach zu spät gesehen (blöde Kreuzung). Ich bin in sie gefahren. Also ist es eigentlich klar, dass ich die Schuld habe. Nach dem Unfall ist sie sofort aufgesprungen und wusste gar nichts, da sie im Schock war. Ich und 2 Zeugen haben versucht sie zu beruhigen, um ihren Namen herauszufinden und in welche Schule sie geht, etc. Polizei habe ich auch angerufen, die sind auch gleich gekommen und haben sich alles aufgeschrieben. Da das Mädchen scheinbar keine Verletzungen hatte und keinen Krankenwagen wollte, sondern nur auf ihre Mama warten, haben wir auch keinen Krankenwagen gerufen. Ich habe mich vorgestern und gestern nach dem Mädchen erkundigt. Sie kann mir auch nicht viel sagen, da sie erst seit einem Jahr in Deutschland lebt und keine guten Sprachkenntnisse hat. Heute habe ich mich mit ihrer Mutter, Vater und einer Freundin (als Dolmetscherin) getroffen um die Lage zu besprechen. Das Ergebnis von dem Gespräch ist, dass sie von mir 400€ haben wollen damit sie mich nicht anzeigen.

Mein Problem --> Geld. Bin ein armer Azubi Ich habe praktisch nichts. Und wenn es nur die 400€ wären, hätte ich die irgendwie aufbringen können. Jetzt kenne ich mich nur nicht im Versicherungsrecht etc. aus. Ich weiss dass wenn sie mich nicht anzeigen, dass ich trotzdem Bußgeld + 3Punkte zahlen müsste und Versicherung wird teurer (??? wegen den Arztkosten???) Was passiert wenn ich mich nicht darauf einlasse und sie mich anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung?

Versicherung, Verkehrsrecht, Strafrecht, Unfallversicherung, Wegeunfall
Mit Cousin seinem Auto geblitzt

Hallo, Ich wurde am 05.07.2013 in der Pfalz in der 80er Zone geblitzt. Es geht von einer 120er Zone auf einer Kraftfahrstraße in eine 80er Zone über und kurz darauf wieder in die 120er Zone. Ich nehme mal an wegen einer Ausfahrt sind dort auf diesen 500m nur 80km/h erlaubt.

Jedesfalls bekam mein Cousin dann den Bußgeldbescheid und sollte eine Angabe machen. Er gab an, dass er nicht weiß wer gefahren ist.

Jetzt bekam die Polizeidienststätte in seiner Umgebung die Aufgabe zu ermitteln und diese kamen jetzt auch schon auf mich da Ich mal mit seinem Fahrzeug einen 10€ Strafzettel kassiert habe.

Die Polizei war heute morgen bei mir Zuhause und hat bei Nachbarn geklingelt, leider war niemand Zuhause. 3 Stunden später rief mich die Polizei auf dem Handy (woher die Nr????) an und sagte Ich solle doch bitte vorbeikommen weil die Beamten glauben, dass Ich auf dem Bild zu erkennen bin.

Jetzt meine eigentliche Frage: gibt es eine Möglichkeit da rauszukommen ? Ich war an dem besagten Tag arbeiten und könnte sogar eine Bestätigung bekommen, dass Ich zum Tatzeitpunkt im Geschäft war das 50km entfernt vom Tatort liegt (hat keiner mitbekommen, dass Ich 1,5h weg war).

Ich brauch auch keine Kommentare wie "ja steh gerade dafür" und so zeugs, ich weiß, dass es nicht korrekt war aber Arbeitstechnisch kann ich momentan kein Fahrverbot gebrauchen, schon garnicht 1 Monat aufwärts.

Besteht die Möglichkeit jemand anderen hinzuschicken der mir ähnlich sieht, er es auf sich nimmt und sobald die 3 Monatsfrist um ist es an mich weiterleitet und einen Einspruch einlegt ?

Danke

Gruß

Auto, KFZ, Verkehr, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht
Reißverschlussverfahren, Unfall mit riesen LKW, Rat bezüglich der Schuld.

Zwar ware ich nicht beteiligt am Unfall, jedoch ein Kumpel und ich suche Rat.

Also schildere ich den Vorfall.

Reißverschlussverfahren, rechts fährt ein LKW, weiß nicht wieviel Tonnen, aber kein kleines, er hatte schon ein Gelenk hinterm Cockpit. Entschuldigt die Bezeichungen, weiß gerade nicht wie man sowas nennt. Ich hoffe verständlich gewesen.

Nun, rechts im Reißverschlussverfahren fährt ein langer LKW, links neben dem LKW 3 Autos paralel zum LKW, an vorderster stelle mein Kumpel.

Er wollte sozusagen den LKW überholen weil er schon bei seinem cockpit war, also ganz vorne. Sie waren schon fast gleichschnell bzw. gleichweit vorne. Nun verlangsamt der LKW fahrer nicht, stattdessen beschleunigt er weiter um das überholen nicht zu ermöglichen. Und fährt recht grob mittig und extra weiter zum Auto und bamm. Streift das Auto. Spiegel abgefallen und der untere und vordere Bereich wurde vom LKW geschliffen.

Ich dachte mir nun, mein Kumpel hat schuld, schließlich hätte er einfach abbremsen müssen und warten müssen bis der LKW dann sich ganz vorne eingeordnet hat. Jedoch wäre das eine Gefahr für den hinteren Verkehr. Auffahrunfall. Und, hätte der LKW fahrer nun nicht seine Beschleunigung vermindern müssen ?

Mein Kumpel hat den Führerschein seit 3 Wochen, also noch recht unerfahren. Wollte am LKW vorbei weil sonst abbremsen und vollbremsung bzw, auffahrunfall für den hinteren Verkehr verursachen.

Die Polizei meinte nun, sie würde vielleicht ein Aufbau seminar bekommen.

Schaden war nicht allzugroß.

Aber wer hat denn nun Recht, weiß es jemand genau ?

Bitte um Rat.

Kurz:

Reißverschlussverfahren, fast links am LKW vorbei und er streift dann das auto am Beifahrerspiegel. Und am Blech drunter und davor.

Was kann nun passieren ?

Unfall, Verkehr, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Rechte, Unfallversicherung
Rechtsschutz in Anspruch nehmen bei Falschaussage des Unfallgegners oder nicht?

Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Verkehrsunfall: Ich wollte abends ca. 22.00 Uhr auf regennasser Straße in einer mir relativ unbekannten Gegend links in eine Seitenstraße abbiegen, habe deshalb links geblinkt, meine Geschwindigkeit verringert und wollte in die Straße einbiegen. Als ich schon fast in der Seitenstraße war, habe ich hinter mir Reifen quietschen hören und mein Unfallgegner hat mich an der linken Ecke des hinteren Stoßfängers getroffen und um ca. 90-120 Grad herumgeschleudert, so dass ich entgegengesetzt meiner ursprünglichen Fahrtrichtung zum Stehen kam.

Wir stiegen aus, ich zeigte ihm meinen immer noch blinkenden linken Blinker, er bestätigte dies und entschuldigte sich, schob das ganze auf die nasse Straße und bot mir an, mein Fahrzeug kostenfrei zu reparieren und mir kostenfrei einen Leihwagen zu stellen, da er selbst eine Kfz-Werkstatt besitzt. Ich willigte zunächst ein.

Nach einer schlaflosen Nacht und erholt von dem Schock überlegte ich mir das ganze am nächsten Morgen jedoch anders, da ich den Mann und seine Werkstatt ja gar nicht kannte. Ich rief ihn deshalb gleich morgens an und bat ihn, das Ganze seiner Versicherung zu melden und wollte mein Auto in meiner Stamm-Werkstatt reparieren lassen. Er meinte: Okay, ist ja mein gutes Recht.

Ich bekam ein paar Tage darauf ein Schreiben von seiner Versicherung, das ich wahrheitsgemäß ausfüllte und zurückschickte. Knapp zwei Wochen später erhielt ich plötzlich von meiner Versicherung ebenfalls eine Schadensnummer und einen Fragebogen. Grund: Mein Unfallgegner hat seiner Versicherung das Ganze etwas anders geschildert. Er behauptet, ich hätte "am Straßenrand gehalten" und dann, als er an mir vorbeifahren wollte, hätte ich "unvermittelt gewendet". Das ist natürlich eine glatte Lüge, ich bin zwar zum Abbiegen logischerweise langsamer geworden, aber ich habe weder gehalten noch "unvermittelt gewendet".

Die Haftung befindet sich deshalb momentan noch in Klärung zwischen den beiden Versicherungen. Sollte die gegnerische Versicherung die volle Haftung verweigern, wäre es dann empfehlenswert, einen Anwalt einzuschalten? Ich bin rechtsschutz- und vollkaskoversichert, habe allerdings Angst, dass der Anwalt auch nicht helfen kann und ich dann die Selbstbeteiligung für Rechtsschutz UND Vollkasko zahlen müsste, was immerhin 450 Euro wären. Schaden an meinem Fahrzeug sind laut Gutachten knapp 1300 Euro. Hochgestuft werde ich wohl nicht, da ich Rabattschutz in meiner Versicherung habe.

Folgende Fakten könnte evtl. ich als Beweise anbringen: - Fotos vom Unfallort - Unfallgegner ließ mich Perso abfotografieren, er wollte meinen nicht sehen - Er kopierte meinen Fahrzeugschein für Teilebestellung etc. (kann ich schlecht nachweisen) - Er war so spät Abends noch unterwegs, weil in seiner Werkstatt durch Sturm ein Baum umgestürzt war, hatte es deshalb eilig (evtl. über Versich. nachweisbar)

Was meint Ihr, lohnt ein Anwalt oder bleibe ich eher auf der Selbstbeteiligung sitzen?

Danke!

Unfall, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Haftpflichtversicherung

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