Fahrer eines LKW anzeigen?

Würde malvon euch wissen, ob es was bringt einen LKW Fahrer wegen Nötigung im Strassenverkehr anzuzeigen.

Folgende Situation hat sich abgespielt:

Baustelle auf einer Autobahn mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 im weiteren Verlauf auf 60 wegen Tankstellenausfahrt. Es ist 04:55 Uhr Morgens und Dunkel. Ich bin mit ca. 80 Km/h unterwegs so wie beschildert. Hinter mir kommt ein LKW mit über 80 Km/h angebraust. Ich höre erst ein langes, Dumpfes Hupen. Da ich das Radio aus habe, war ich erst einmal überrascht woher das Hupen kam bis ich gemerkt habe das der LKW Fahrer mittlerweile so dicht aufgefahren ist, das kein Smart mehr reinpasst. Nun kommt die begrenzung auf 60 Km/H und ich bremse weiter auf 60 ab. Der LKW Fahrer rastet völlig aus beginnt mit Dauerhupen, schaltet alle Leuchten auch die Monsternebelleuchten auf dem Dach an. Ich werde natürlich stark geblendet. Plötzlich reist der Fahrer den LKW auf die linke Spur. Da er mich von links eh nicht überholen kann in einer Baustelle da die linke Spur eh zu schmal ist, fährt er mittig und schlendert nach links und links, hupend und sämtliche Hupen an sowie weiterhin nötigend und drängelnd. Nun habe ich mir Kennzeichen und Firmenname notiert.

Wie kann man gegen solche Rüpel vorgehen, da die ganze Aktion bei einer anderen Person, die vielleicht schreckhafter ist, böser hätte enden können. Kann man überhaupt dagegen was unternehmen ?

Unfall, Verkehr, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Rechte, LKW, Unfallversicherung
Leitplanke gestreift

Guten morgen,

habe gestern eine Leitplanke gestreift. Hab das aber heute erst der Polizei gemeldet. Die meinten dann am Telefon, dass eine Rechnung der Straßenmeisterei kommen würden und sie haben eben meine Daten aufgenommen.

Nun zum Unfallhergang, das war wie gesagt gestern, da liegt in der Kurve ziemlich viel Schneematsch und dieser hat mich dann weggetragen und dann die Leitplanke gedrückt, dabei hat es mir die komplette Beifahrerseite zerdellt und zerkratzt (lt. Werkstatt ~7000 €) an der Leitplanke entstand nur geringer Schaden, da ich meine Geschwindigkeit aufgrund der Wetterlage extrem drosselte (60 km/h) bei erlaubten 100 km/h. Nach rund 10 Min. erbarmte sich dann eine Autofahrerin auszusteigen und nachzufragen was denn los sein. Die anderen 20 Fahrer überholten einfach trotz eingeschalteter Warnblinkanlage und aufgestelltem Warndreieck.

Der Schock saß ziemlich tief, wobei ich den nächsten Parkplatz ansteuern musste um die relativ enge Straße nicht zu blockieren. Fotos gemacht und erstmal im Auto den Schock verdaut. Dann bin ich heimgefahren und musste mich erstmal ausruhen um wieder einen klaren Kopf zu bekommen. Gut es war zwar nicht mein erster Unfall, aber der erste mit dem Auto meiner Eltern. Ist doch was ganz anderes.

Wie gesagt ich habe dann heute die Polizei benachrichtigt und denen dies mitgeteilt, die meinten Straßenmeisterei hier, Rechnung da und nahmen hald meine persönlichen Daten auf. Kommt da noch was oder is da jetzt Schicht im Schacht?

MfG

Unfall, Verkehrsrecht
Unverschämtheit - eine Frage des Alters?!

Ich muss das jetzt einfach mal fragen, sonst platze ich. Entschuldigung, wenn es diese Frage schon gibt.

Immer mal wieder wird darüber diskutiert, wie unhöflich die heutigen Jugendlichen angeblich sind. Gerade ältere Menschen bemängeln, dass die guten alten Tugenden von den jüngeren Menschen gar nicht mehr gekannt würden. Erwachsene im Allgemeinen halten Jugendliche ja generell auch für faul.

Irgendwer sagte mal, dass die heutige Jugend immer die Schlimmste sei - das Zitat ist bestimmt schon 80 Jahre alt.

Und trotzdem laufen mir permanent ältere Leute über den Weg, die genauso so dreist und unverschämt sind, wie sie es den Jungen vorwerfen. Ich habe zwei schöne Episoden auf dem Fahrrad erlebt, wo ich bis heute nicht drüber hinweg komme. Da ich in eienr Querstraße wohne und ind er Nähe ein Zebrastreifen ist, fahre ich immer etwa 40 Meter auf der falschen Bürgersteigseite (mit Radweg), damit ich den Zebrastreifen nutzen kann und mich kein Autofahrer einfach umnieten kann. Beim ersten Mal kam mir ein älterer Herr auf dem Rad entgegen, ich mich also schön Rechts gehalten. Er fängt an, Schlangenlinien zu fahren und zwingt mich zum Anhalten, damit er mir erzählen kann, dass ich doch auf der falschen Seite fahre. Aber nicht freundlich, sondern nur motzend! Er selbst hätte sich beinahe lang gelegt, nur, damit er mich zum Stoppen zwingen kann.

Beim zweiten Fall überquere ich gerade den Zebrastreifen, da fährt mich eine ältere Frau fast über den Haufen. anstatt sich zu entschuldigen, heizt sie weiter und ruft mir noch "Dumme Kuh" zu. Ich hab gedacht, ich werd nicht mehr. Mit welchem Recht nehmen sich diese Leute so etwas heraus?

Mal davon abgesehen, das viele Erwachsene nicht im Stande sind, einer Frau mit Kinderwagen zu helfen. Dort helfen meist die "Jüngeren" (bis Ende 20), weil sie aufmerksam sind und sich die Mütter oft nicht trauen, nach Hilfe zu fragen.

Wie darf ich es also verstehen, wenn Unverschämtheit immer den Jungen vorgeworfen wird, von den Alten aber genauso oft praktiziert wird? Das verstehe ich nicht!

Senioren, Alter, Menschen, Teenager, Verkehrsrecht, Erwachsene, Generation, Höflichkeit, Straßenverkehrsordnung, Dreistigkeit, Motzen, unverschämt
Verkehrswidriges Wenden

Hallo,

ich möchte mich urz ein wenig Schlau machen. Zum Sachverhalt habe ich eine Grafik angehangen.

Heute ist X mit einem Auto (blau) eine Hauptstraße entlang gefahren. An einer Kreuzung hat X gewendet, obwohl das Zusatzschild Wenden verboten angebracht war. Als für X die Ampel auf Grün schaltete, überprüfte X ob aus der von X links liegenden Nebenstraße ein Auto abbiegen wollte. Tatsächlich stand dort ein Auto (C, gelb), welches aber nicht losfuhr. Da kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen war, ist X zügig nach links und hat gewendet - Klar, das durfte X nicht. Kurz nach X kam dann auch das Auto von links (C, gelb). Er fuhr etwa 1 Autolänge hinter X um die Ecke.

Soviel zum Sachverhalt.

An der nächsten Kreuzung jedoch zückte der Autofahrer C sein Handy und machte Fotos von X' Auto (das Auto von C war noch nicht zum Stillstand gekommen!). Als X ausstieg und C fragte, warum C das Auto von X fotografiert, lachte c und meinte, von X auch noch ein Foto machen zu müssen (Dies scheint C aber nicht gelungen zu sein, X' Hand war schnell vor dem Handy). C zeigte sich sehr unfreundlich.

X rechnet nun damit, dass C eine Anzeige gegen X erstattet.

Aber was hat X zu befürchten? Nur einen Wendeverstoß? Oder kann C es auch durchbekommen, dass X ihm die Vorfahrt genommen hat i.V.m Behinderung oder gar Gefährdung? Wie wird Behinderung von Gefährdung abgegrenzt? Können 'Flensburger Punkte' überhaupt erteilt/verhängt werden, wenn kein Beamter vor Ort war sondern sich die Anzeige allein auf einer Zeugenaussage beruht?

Ich hoffe sehr, dass ihr mir meine Fragen beantworten könnt. Und bitte nicht "X hätte nicht abbiegen dürfen".

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Auto, Verkehrsrecht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Wende, abbiegen
huk Coburg zahlt nicht den kompletten Unfallschaden

Hatte vor kurzem an einem samstag einen kleinen unfallschaden der sich wie folgt zugetragen hat. bin in meinem heimatdorf an einer kreuzung rechts in eine schmale Seitenstraße abgebogen dort stand auf der linken fahrbahnseite entgegen der Fahrtrichtung das fahrzeug des unfallgegners. von außen konnte man nicht erkennen, dass in dem fahrzeug noch personen sitzen u.a. wegen getönten scheiben. beim passieren des fahrzeuges wird auf der beifahrerseite die Türe im Fonds schnell geöffnet (von der tochter des Fahrzeugführers ca 14 jahre alt). dies geschah unmittelbar vor meinem fahrzeug, weshalb ich nicht mehr großartig zum bremsen kam (Geschwindigkeit ca 20 km/h). die geöffnete Türe traf auf meinen außenspiegel und knallte diesen gegen meine Türe und riss den spiegel schlussendlich komplett ab. der unfallgegner war sich sofort jeder schuld bewusst und meldete es auch umgehend der huk. den schaden lies ich gleich am montag bei BMW in augenschein nehmen. neuer spiegel wurde angebracht und zwei wochen später wurde das fahrzeug lackiert. nach circa 3 wochen erhalte ich die nachricht von der huk Coburg, dass diese nur 50% des Schadens bezahlen und ich für die anderen 50% aufkommen müsse (immerhin sind dies über 1.100 €).

Begründung: "ein schuldhaftes verhalten der die Türe öffnenden Beifahrerin muss sich unserer kunde nicht wie eigenes verschulden anrechnen lassen. die beifahrerin ist deliktsfähig. die annahme, dass sie zu nah dem fahrzeug von herrn ... vorbei gefahren sind, lassen wir ausser betracht. da beiden unfallpartnern kein konkretes verschulden nachgewiesen werden kann, haften beide fahrzeughalter aus der von ihrem fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr zu gleichen teilen."

um das "zu nah am Fahrzeug vorbei gefahren" anzusprechen, die Türe war komplett geöffnet und hat nur den Spiegel erwischt, Abstand war daher Ansich schon gegeben. zudem handelt es sich um eine schmale Seitenstraße, wo bereits Fahrzeuge auf der rechten Seite standen und daher konnte kein größerer Abstand eingehalten werden

meiner Meinung nach tritt Paragraph 14 stvo ein. da ich allerdings laie bin und nicht über eine Rechtsschutzversich verfüge müsste ich den Anwalt erstmal aus eigener tasche zahlen.

ware über konstuktive Ratschläge sehr dankbar!!!

Unfall, Verkehrsrecht
Fahrradverbot an der Grundschule?

Jeden Morgen fahren meine Tochter und ich mit dem Rad zur Schule / zur Arbeit.

Nun wurden wir heute Morgen von der Hofaufsicht gebeten NICHT mehr mit dem Rad zu kommen. Andere Kinder würden da sbereits nachmachen und so habe die Schule, wenn sie der trend weiter fortsetzt - ein Stellplatzproblem für die Kinderräder.

Sie wies mich auch darauf hin, dass die Schule bei Beschädigungen am Rad nicht aufkommt (Ist mir aber bekannt, wie überall). Angeblich habe der Direktor sich erkuindigt, das Kind sei zwar unfallversichert wenn sie mit dem Rad käme, dennoch sei es aus o. g. Gründen nicht erwünscht.

Ich war sprachlos und habe gesagt, ich wäre nicht bereit die Strecke zu Fuß zu laufen. Außerdme sei die Schultascher sehr schwer und der Bus (es sind nur 3 Haltestellen) lohne sich nicht - dafür sei uns das schokoticket eben zu teuer. Nun haben wir uns darauf geeinigt, dass wir das Fahrrad meiner Tochter ab morgen im nahegelegenen Einkaufszentrum abstellen.....Aber das bedeutet wieder einen Umweg für uns! Eigentlich bin ich da nicht bereit zu.

Ärgerlich noch dazu: Vor der Schule ist eine Fußgängerampel, an der sehr viele Eltern morgens mit dem Auto vorfahren und ihre Kinder aussteigen lassen. Zeitweise ist dort ein SchuPo platziert, der die Eltern weiterwinkt und sie darauf aufmerksam macht, wie gefährlich ihr Rangieren sei und dass es sowieso verkehrswidrig ist. Die Eltern diskutieren mit ihm und nehmen sogar Strafzettel in Kauf, um ihre Kinder direkt vor dem Schuleingang abzusetzen. Ist der SchuPo dort nicht platziert, entstehen wirklich gefährliche Situationen: Kinder laufen über die Ampel während Autos bei Grün stehenbleiben, Türen straßenwärts öffnen und schräg auf der Fahrbahn stehen (oft wird anschließend vor der Ampel noch gewendet! Und uns wird untersagt mit dem Rad zur Schule zu kommen.

Ich finde das ungerecht und blödsinnig! Was meint ihr? Kann man uns das wirklich verbieten?

Vorschlagen, Stellplätze auf dem Schulgelände einzuführen 63%
Alternativen Stellplatz suchen 19%
Weiter das Fahhrad auf dem Schulgelände abstellen 19%
Nicht mehr mit Rad zur Schule kommen 0%
Fahrrad, Schule, Verkehr, Versicherung, Verkehrsrecht
Anzeige wegen Verkehrsgefährdung erstatten?

Hallo,

ich komme gerade von ein paar geschäftlichen Terminen heim und auf der Fahrt hatte ich eine äußerst brenzlige Situation:

Autobahn, 2-spurig, auf 120km/h beschränkt. Rechts viele Lastwagen, auf der linken Seite überholen die PKWs mit ca. 120. Auf einmal kommt von hinten ein PKW, der mindestens 180 gefahren ist, weicht kurz recht in eine Lücke zwischen zwei LKWs aus und überholt mich rechts um dann ohne zu blinken links rüberzuziehen und mich zu einem Ausweichmanöver mit Vollbremsung zu zwingen, sonst wäre er in mich hineingefahren. Ich bin haarscharf einem Crash in die Leitplanke mit ca. 120 Sachen entgangen. Da kann viel passieren!

Jetzt habe ich gleich gesehen, dass es ein Vorführ- oder Werkswagen eines Autohauses war. Seitlich und hinten Werbung für das Autohaus und das neue Modell (für das ich mich zufällig auch interessiere). Und wie es der Zufall auch will, steht das Auto nach meiner Ausfahrt wieder vor mir an der Ampel. Bei der Gelegenheit habe ich mir nochmal Autohaus und Nummernschild notiert.

Jetzt die Frage: Was würdet ihr machen? Ich bin sonst kein Querulant und Nörgler und hab noch nie jemanden angezeigt. Bei dem hätte ich aber gute Lust, denn der gefährdet das Leben anderer. Er ist auch danach sehr rücksichtslos weitergefahren.

Jetzt war ich allerdings alleine im Auto und so wird das ohne Zeugen vermutlich im Sande verlaufen. Meine zweite Idee wäre mal an das Autohaus zu schreiben. Falls das ein Mitarbeiter war, könnte der wenigstens da mal einen auf den Deckel bekommen. Ist ja eigentlich reichlich blöd, mit dem Auto voller Werbung für die Firma (auch noch Autohaus) in solcher Weise unterwegs zu sein.....

Unfall, Verkehr, Verkehrsrecht, Anzeige, Straßenverkehr
Praktische Führerscheinprüfung... Fehlerpunkte?

Hallo, ich habe folgende Situation: Meine Verlobte hatte heute praktische Führerscheinprüfung. Sie hat nicht bestanden. Es wurden Fehler angegeben in dieser Prüfung, die der Prüfer niemals hätte so Werten dürfte - meine ich jedenfalls. Es geht darum, dass auf einer Verkehrsinsel eine Frau stand, diese nicht weiter gelaufen ist, also ist sie langsam weiter gefahren. Da hat der Prüfer angegeben: Missachtung der Vorrangregelung. Beim rückwärts-seitwärts-Einparken fehlte angeblich Bremsbereitschaft. Dabei ist sie perfekt in die Parklücke rein und raus gekommen. Wüsste mal gerne, worauf der Prüfer diese Aussage stützt. In Anknüpfung dessen ist dem Prüfprotokoll zu entnehmen: "Fehler bei den Grundaufgaben Parken 4 Ecken des FZ. VP.". Das war bis jetzt aber laut Aussage des Prüfers nicht der Grund für das Durchfallen. im Prüfprotokoll steht noch: "Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf dem Fahrstreifen des Gegenverkehrs". Das war so: Sie ist von einer "normalen" Straße in eine Einbahnstraße eingefahren, hatte sich zum Linksabbiegen links eingeordnet, weil rechts ein Fahrzeug stand und sie zu diesem Fahrzeug ausreichend Abstand halten wollte. Der Fahrprüfer wertete dies aufgrund folgendem als Fehler an: Der Fahrprüfer hat meine Verlobt nochmal um den Block fahren lassen und eine Straße weiter unten nochmal in die Einbahnstraße einbiegen lassen. Sie ordnete sich versehentlich wieder links ein. Dass das natürlich blöd gelaufen ist, ist mir schon klar. Dazu ist zu sagen, dass das Eck, an dem das war sehr unübersichtlich ist, ich hab mir das heute mal angesehen. Da ist eine hohe Hecke rechts. Gegenüber von der T-Kreuzung - also in der Einbahnstraße - Standen und stehen immer geparkte Autos, das heißt, dass Autos, die von rechts kommen, auf links fahren müssen. Die Straße, aus der meine Verlobte ausfahren sollte, war so schmal, dass in dem Moment, als ein Auto hätte von der Einbahnstraße dort einbiegen wollen, sowie so nicht genug Rangierplatz gehabt hätte, um dort einzufahren. Soweit so gut. Der Fahrprüfer hat also angegeben, dass aufgrund dieses Geschehens das erste Einfahren in die Einbahnstraße - also wo direkt an der T-Kreuzung rechts das Fahrzeug stand - als Fehler zu werten ist und das 2. Mal auch als Fehler gewertet wird. Aufgrund dieser Sache ist sie durchgefallen. Meine Bitte/Frage: Kennt sich jemand a) mit der rechtlichen Lage aus? Kann mir vielleicht jemand Tips geben Tips geben? Wir überlegen, ob wir die Angelegenheit einem Anwalt übergeben wollen bzw. uns erstmal beraten lassen wollen und b) kennt sich jermand mit den Prüfungsauflagen aus? Ich meine, das mit dem Vorrang und dem Einparken könnten wir vor Gericht als ungültige Fehler erwirken, das sieht auch der Fahrlehrer so, bzw. ist dieser der Meinung, dass das Unfair bewertet wurde. Aber was ist mit den Fehlern allgemein? In der Theorie darf man als Neuling ja 10 Fehlerpunkte haben... aber was ist mit der Praxis? Wie schaut es da aus? Kann jemand Informationen geben?

Auto, Bewertung, Verkehrsrecht, Führerschein, Punkte, Fahrlehrer, Fahrprüfung, Fahrschule
Fußgänger verursacht Auffahrunfall - Kostenfrage

Hallo! Ich hatte heute Nachmittag einen doch ziemlich schweren Unfall gehabt... Dazu haben sich mir ein paar fragen eröffnet, weil mir das alles keine Ruhe lässt und ich ziemlich durch dn wind bin. Der Unfall lief folgendermaßen ab: Ich fahre mit ca 40-50km/h (50 Zone) einem Auto hinterher, mit meiner Meinung nach genügendem Abstand, einen steilen Berg hinab auf dem Straßenbahnschienen sind und es gab Nieselregen. Plötzlich schießt aus einer Seitenstraßen von recht ein Fußgänger heraus (durch einen Baum vorher nicht zu sehen) um den Bus auf der gegenüber liegenden Straßenseite zu bekommen. Natürlich macht der Fahrer vor mir eine abrupte Vollbremsung, was mir leider zu spät aufgefallen ist, ich Bremse zu sehr es geht, es hat nur leider nicht gereicht und ich bin vollends draufgegangen (geschatze noch 15-20km/h) sodass auch die Airbags explodiert sind (Gott sei dank, denn das Auto vor mir hatte eine Anhängerkupplung die mein Auto doch schon schön demoliertet hat). Der Fahrer vor mir reagierte sehr schnell und und hat es geschafft betreffenden Fußgänger aufzuhalten und zur Unfallstelle zurück zu holen. Dieser hat beim überqueren der Straße per Kopfhörer Musik gehört sodass er von dem Unfall der direkt hinter ihm geschah nichts mitbekam. Als die Polizei ankam, um den Unfall aufzunehmen, wurde selbiges von allen beteiligten ausgesagt, auch der Fußgänger hat seine Schuld bekannt, was laut Polizei mehr als offensichtlich war. Sie meinten ich hätte niemals im lebe rechtzeitig Bremsen können. Der Wagen vor mir wolte nämlich in besagte Straße einbiegen und ich gerade aus fahren, heißt wenn der Fußgänger nicht über die Straße gerannt wäre sondern gewartet hatte, hätten alle beteiligten die Situation ohne Kratzer überstanden. Ebenfalls vom der Polizei bestätigt. Anfangs. Ich habe 4 Stunden später einen erneuten Anruf der Polizei bekommen, ich sei doch Teilschuld und müsste bei einer Verwarnung von 35€ (damit kann ich leben) verbleiben. Die frage ist nun, wie sich die Versicherungskosten aufteilen. Ich habe leider (!!!) nur eine Teilkasko mit 150€ Eigenbeteiligung. 150€ wären auch noch okay. Aber der eigene Schaden am Wagen: muss dieser von der Haftpflichtversicherung des Fußgängers getragen werden oder muss ich nach diesem neuen Sachverhalt alles selbst tragen? Mich macht das ziemlich fertig. Liebe Grüße.

Auto, Verkehrsunfall, Polizei, Versicherung, Verkehrsrecht, Kosten, Fußgänger, Schuldfrage
Ausgeparkt+anderes Auto gestreift (Kratzer) / und weggefahren /unwissentlich Fahrerflucht =teuer?

Hallo zusammen,

Ich(28, weiblich) habe heute um ca. 20h wohl möglich (wie ich im Nachhinein dank der Polizei erfuhr) beim Ausparken ein Auto gestreift und es nicht mitbekommen und bin dann auch ruhigen Gewissens nach Hause gefahren.Plötzlich stand die Polizei vor meiner Tür und teilte mir mit ich hätte eine Fahrerflucht begangen, ich stand zunächst total unter Schock.
Es war eigentlich alles sehr simpel: Beim ausparkn hörte ich ein leichtes rascheln unterm Auto.Ich fuhr also bis zur nächsten Haltemöglichkeit ( ca. 10m weiter) stieg aus,begutachtete,mein Auto, konnte keine Kratzer oder ähnliches feststellen,ging dann auch zu meiner vorherigen Parklücke zurück. Dort ware nun aber mehrere Parklücken+wusste nicht exakt, aus welcher ich rausfuhr,es war sehr dunkel und unzählige Parklücken dazwischen,konnte es aber dennoch herableiten.Ich schaute mir den stehenden PKW an,ob vielleicht irgendetwas am Lack beschädigt wurde,doch sah ich nichts.Auf dem Boden meiner Parklücke sah ich einen riesigen Ast liegen und da war für mich dann klar, das rascheln muss wohl der Ast gewesen sein und somit wollte ich dann auch ruhigen Gewissens wieder zurück ins Auto,bis sich ein älteres Ehepaar näherte (nicht die Wagenbesitzer,nur Spaziergänger)die gingen dann zu einem Auto das neben dem Auto stand, welches ich begutachtete und ich fragte mich,warum sie denn das andere Auto an der Stoßstange anfassen,da ging ich aus Neugier hinterher und dann der Herr sagte "hmm",bis ich verstand, es sollte wohl ein Wink mit dem Zaunpfahl,die Herrschaften dachten ich hättedie Kratzer verursacht. Für mich war das aber alles seltsam,weil in die Lücke neben diesem besagten Auto,wo die Herrschaften dran waren, mein Autonicht hinein gepasst hätte,also ging ich davon aus,dass ich das gar nicht gewesen sein kann und nach wie vor der Ast für mein rascheln unterm Auto zuständig war (zumal das rascheln auch nicht von der Seite auf Höhe einer eventuellen Stoßstange kam, sondern,wie ich es empfand, von unten).Ich notierte mir dennoch das Kennzeichen+Modell und wollte morgen früh nochmal vorbeischauen,um es mir am helllichten Tag anzuschauen (dort parken nur Leute, die auch dort wohnen,daher weiß ich,dass das Auto immer dort parkt) Daraus wurde aber nichts, weil dieses Pärchen einfach mal hinter meinem Rücken die Polizei rief,mein Kennzeichen und mein Auto durchgab und somit wurde ichdirekt von der Polizei aufgesucht,ich hatte nicht einmal die Möglichkeit es mir morgen anzuschauen. Auf der Polizeiwache war es ziemlich eindeutig, dass ich diese Kratzer wirklich verursacht haben muss, weil es einfach alles passte und einen Sinn ergab, die Höhe der Kratzer usw. Jetzt ist es aber offiziell so, dass ich tatsächlich eine Fahrerflucht begangen habe ohne es zu wissen. Aber Unwissenheit schütz ja nicht vor Strafe, nur leider war es so. Nur dies kann ich gar nicht beweisen.

Meine Fragen: 1) wie hoch könnte die Bußgeldstrafe sein? 2) wie hoch können die Reparaturkosten sein? Lieben Dank !!! :)

Auto, Kratzer, Unfall, Verkehrsrecht, Fahrerflucht, parken, ausparken
Was bedeutet Ordnungsamt Ermittlung?

Hallo,

ich habe heute Morgen einen ziemlichen Schock bekommen, als das Ordnungsamt mich bei meinen Eltern anrief (woher die meine handy Nummer haben ist mir ein Rätsel). Ich dachte schon es sei irgendwas schlimmes passiert, aber der Beamte meinte nur, dass Post, die sie an meine Adresse schickten, zurückgeschickt wurde, und fragte, ob ich an dem Ort noch wohnhaft bin, weil sie auch schon geklingelt haben und keiner da war. Sie meinten, die hätten mir einen Zettel in den Briefkasten geworfen. Ich wusste zwar nicht, worum es ging, ging aber davon aus, dass es wegen meines Autos war, welches vor 5 Monaten ca abgeschleppt wurde, und ich die Rechnung für die Strafe noch gar nicht bekommen hatte (ich ging davon aus, dass sie es vergessen hatten oder es irgendwie verzögert zugeschickt wird). Der Beamte am Telefon war auch ziemlich kurz angebunden. Nun bin ich nach Kurzem Besuch bei meinen Eltern in meiner eigenen Wohnung angekommen und habe den zettel gefunden, den sie mir in den Briefkasten warfen. Dort steht drauf, dass ich zurückrufen soll und als Betreff: "Ermittlung" . Was heisst das denn jetzt genau? Heisst Ermittlung nicht, dass es sich um eine Straftat handelt (derer ich mir trotz langen nachdenkens aber nicht bewusst bin)? Geht es vll. doch nicht um das Auto, was vor langer Zeit abgeschleppt wurde? Weiß einer von Euch Rat, was Ermittlung heissen könnte? Wenn ich irgendwann mal zu schnell gefahren bin (was ich eigentlich nie tu) hat dann das Ordnungsamt was damit zu tun? Bzw wenn mich jemand angezeigt hat wegen irgendeines Verstoßes, müsste sich doch eher die Polizei melden...

Liebe Grüße

Verkehrsrecht, Strafrecht

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