Auto Abmelden und am nächsten Tag anmelden wegen günstigerer Versicherung?Rechtswidrig?

Hallo Leute , über die Suche und bei Google habe ich leider nix genaues zu dem Thema gefunden,deswegen frage ich euch.

Habe meinen Wagen der im Unterhalt leider nicht so günstig ist bei Versicherung "X" seit Januar 2011 versichert.Da habe ich den gekauft.Jetzt haben wir März 2012 und eine andere Versicherung die ich " Y" nenne,hat mir durch Zufall eines Freundes ein Angebot gemacht,wodurch Ich 200Euro im Jahr sparen würde(Versicherungskosten)bei derzeitiger SF-Klasse .Ich bin Halter und Versicherungsnehmer des Wagens.

Kann Ich z.b.: Den Wagen abmelden um die bestehende Versicherung zu kündigen und am nächsten Tag beim Strassenverkehrsamt mit EVB-Nummer/Doppelkarte der neuen/günstigereren Versicherung "Y" ,den Wagen wieder anmelden Ohne Probleme zu bekommen???

Wieder auf mich ,sprich Versicherungsnehmer und Halter würde dann wieder Ich sein,mit demselben Fahrzeug.

Ich frage weil Ich keinen Vertrag brechen /missbrauchen möchte und nicht Rechtswidrig handeln möchte,ebenso möchte ich im nachhinein keine Probleme bekommen im Schadensfall oder wie auch Immer.

Sollte es gehen,würde ich die derzeitige SF-KLASSE(Prozente) behalten???

Sollte dies nicht gehen werde ich bis zum 30.11(oder wann der Stichtag ist) warten und erst dann wechseln ,aber das ist doch ne Menge Holz.Da Lohnen sich die 30-40Euro,abmelden und wieder anmelden mit den gleichen Schildern.

Habt Ihr da Erfahrungen oder wisst es aus sicherer Quelle,wie die Rechtslage aussieht???

Danke im voraus, Mfg

Auto, Verkehr, Versicherung, Autoversicherung, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, Vertrag, Straßenverkehr
hat er fahrerflucht begangen?

hallo ihr lieben, ein guter freund von mir hat mir erzählt, das er heute bei uns in der stadt beim rückwärtsfahren ein auto angestupst hat, ohne einen einzigen kratzer/beule an dem auto sowie von den anderen. vor ne gaststätte standen 2 frauen. er fragte, ob was passiert ist, die so ja aber ohne ein schaden/kratzer usw.. und sagten, entweder schreibt er ein zettel oder die machens. ihn gaben ihm ein zettel und hatte folgenes geschrieben: lieber autonutzer vom dem automarke, ich bin ausversehen an ihren auto angestupst ........ und ich bitte um entschuldigung. und darunter seine daten sowie handynummer. ein kumpel von ihm kam und hat sich den zettel angeguckt und sagte, so würde ich es lassen und haben den zettel mit eine folie drüber auf seine windschutzscheibe gelegt. der freund ist noch in der probezeit. die eine dame sagte, es ist immer gut was drauf zu schreiben, wenn was passiert ist. in der 15 min kam der fahrer nicht und die beiden sind weiter gefahren. nun macht er sich voll fertig, ob er fahrerflucht begangen hat. er erzählte noch, das das auto nicht mehr stand, der angestupst wurde. und seine eltern sagten ihm, das es besser wäre die polizei zu holen. aber er hat wohl aus angst nicht angerufen, da er in probezeit ist und sonstigen strafen kommen könnte evtl. wegen unfallverursachter.

die frage wäre: hat er fahrerflucht begangen? hat er es evtl doch richtig gemacht oder was hätte er noch machen sollen usw.? und wie soll er sich jetzt verhalten zwecks das anstupsen? (abgesehen von sich selbst fertig machen)

bitte helft mir. danke

Verkehrsrecht, Fahrerflucht, parken, Anstupsen
Knöllchen: Parken im Verkehrsberuhigten bereich jedoch mit Anwohnerschild...

Guten abend,

Habe übers Wochenende hier in Erlangen in der Einhornstr. geparkt und natürlich ein Knöllchen über 10€ kassiert: "142130 Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (...) verbotswidrig außerhalb der gekennzeichneten Flächen (...)"

Die Fakten: Diese Straße ist gekennzeichnet mit dem Zeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich, Parken nur in gekennzeichneten Bereichen) besitzt jedoch an einer etwas breiteren Stelle der Straße ebenso das Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1044-30 (Parken nur mit Anwohnerparkausweis, in gekennzeichneten Bereichen)

Soweit so gut. "Ja Pech! Kein Ausweis? Dann musst wohl Zahlen!" - werden wohl einige denken; Aber: Ich besitze genau so einen Anwohnerparkausweis sogar mit der richtigen Anwohnernummer und war ebenso in diesem etwas breiteren Bereich gestanden der nebenbei nicht mit weißen Markierungen am Boden versehen ist. Und das auch über die gesamte Länge nicht. Davor und dahinter ist das Parken durch so Metalpfosten und Blumenkübel sowieso generell nicht möglich. An ein paar Türen hingen Privat angefertigte "Schilder" (A4, einlaminiert, "Bitte zum Be - Entladen frei halten") Da stand ich aber ebenfalls nicht wirklich davor, eher der PKW vor mir.

Hier 3 Bilder die das ganze vielleicht etwas anschaulicher Darstellen:

ht tp://dl.dropbox.com/u/26606829/Ticket/IMG20111127122932.jpg ht tp://dl.dropbox.com/u/26606829/Ticket/IMG20111127122942.jpg ht tp://dl.dropbox.com/u/26606829/Ticket/IMG20111127122951.jpg

(sry, darf nur einen Link einfügen daher hab ich ht tp geschrieben)

Meint ihr, ich war wirklich Falsch gestanden? Ich meine nicht! Wenns doch, dann Zahl ichs; Kein Thema! Aber ich hab keine Lust, mich wegen einem evtl "Defektem" Schild, auf dem evtl ein Pfeil fehlt, 10€ aus der Tasche ziehen zu lassen. Denn dass ist das einzigste, bei dem ich mir nicht Sicher bin. Das Schild hat nämlich nen "Lackschaden" bei dem evtl. ein Pfeil nach Rechts fehlt.

Einspruch? Oder eher nicht?

Hilfe :-(

Verkehrsrecht, Knöllchen, parken, PKW, Anwohner
Falsch geparkt und trotzdem kann man Geld bekommen?

Ich weiß nicht ob mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich habe da eine Frage die mich sehr interessiert. Und zwar folgendes. Wir wohnen auf einem Dorf, in einer Straße mit komplett abgesenkten Gehweg/Bordstein ( also die Bordsteinkante ist halb so hoch wie normal) . Unsere Häuser stehen versetzt gegenüber, also Zickzack. Nun ist mir vor ca.3 Jahren ein dummes Malör passiert. Ich musste meinen Mann aus der Spätschicht abholen und fuhr mit unseren damaligen Multipla rückwärts unserer EInfahrt raus und ich hörte es auf einmal knirschen. Pech gehabt, das Auto der Freundin unserer Nachbarin hatte dort geparkt und ich habe das Auto nicht gesehen. Es war kein großer Schaden, ca. 600 Euro ( bevor die Versicherung ins Spiel kam). Als die Frau am nächsten Tag doch den Schaden über eine Versicherung regeln wollte, erfuhr ich,das unsere Versicherung zum Schluß 2500 Euro bezahlen musste, man möchte bedenken, für einen 14 Jahre alten VW-Polo!!!!! Vor gut 2 Jahren ist das gleiche meiner Freundin passiert. Sie fuhr rückwärts raus und eckte an das Auto der Nachbarstochter. Es stand genau an der selben Stelle und es war dunkel. Es war ein Miniminischaden, ein Beulchen so groß wie ein Daumennagel, Da sie den " Anbumser" nicht merkte, ist sie nach Hause gefahren und kurze Zeit später klingelte die Nachbarin..naja, auf jeden Fall musste die Poliziei kommen ( die übringens auch keinen großen Schaden entdecken konnte), die Versicherung meiner Freundin hat auch über 2000 Euro bezahlen müssen und sie war sogar ihre Fleppen für 1 Jahr los wegen Fahrerflucht. Nun stand meine Mutter vor ein paar Monaten an GENAU der selben Stelle wie die anderen beiden Autos, hat schnell was bei mir ausgeladen und als sie wieder kam war ein Strafzettel dran und sie musste 15 Euro wegen falschen parken bezahlen. Aber nun frag ich mich, wenn das Parken dort verboten ist, warum haben die 2 Frauen das volle Geld von der Versicherung bekommen? Hätten die nicht eine Teilschuld mittragen müssen? Ich weiß, ich kann an der ganze nichts mehr ändern, aber interessieren würde es mich doch.... falls wieder mal was passiert! :-o)

Auto, Betrug, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht

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