Aussage gegen Aussage - Polizei lügt

Hallo, am Mittwoch erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgricht, dass ich verurteilt wurde zu 1 Jahr Führerscheinentzug + 4000 € Strafe. Hintergrund war: Ich fuhr mit ca. 75km/h (70 erlaubt) hinter mir ein PKW was sehr na auffuhr und drängelt - über eine Distanze von ca. 2 km. Da dieser PKW durch den Gegenverkehr nicht überholen konnte, kam ein Bahnübergang mit Geschwindigkeit 50km/h, was ich auch einhielt. Anschließend versuchte der PKW ein Überholmanöver (nun innerorts), musste diesen aber durch ein vor mir befindeten PKW (Linksabbieger) abbrechen. Er scherte wieder hinter mir ein und drängelte nun weiterhin (mit wilden Gesten), wo ich mich provoziert und genötigt fühlte. Aus diesem Grund setzte ich den Blinker und hielte rechts in einer Einfahrt an und stieg aus, der PKW hielt kurz an, führ dann noch ca. 10 m um anschließend (ich vermute, er wollte sicher gehen das ich alleine war) anzuhalten und stieg aus. ich ging auf ihn zu und er zeigte mir sein Polizeiausweis und meinte "wir hören uns noch" und stieg wieder ein und fuhr davon.

Nach ca. 1 Monat Post vom Revier mit Vorladung, natürlich schilderte ich den Vorgang wahrheitsgetreu.

Nun Post vom Amtsgericht, wo mir Gefährdung eines Lebens und grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Der Zeuge (Polizist) sagte aus, dass ich mit 30km/h (70 erlaubt) fuhr und ihn 2x zu einer Vollbremsung zwang und als er mich überholen wollte nach links rüber gezogen bin.

Nun meine Frage, seine Aussage ist absolut an den Haaren vorbeigezogen!!! Ich habe mir nichts vorzuwerfen und ich habe ihn auch nicht zum überholen annimiert. Mein Problem war nur das ich angehalten habe um Ihn zur Rede zustellen, was er sich rausnimmt.

Habe ich überhaupt eine Chance bei Aussage gegen Aussage gegen Polizei (ohne Zeugen).

Rechtsanwalt ist bereits eingeschaltet und Akteneinsicht beantragt. Konnte mir aber noch nix zu meinen Chancen sagen.

Danke für eine Antwort.

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein
gefährlicher eingriff in den Straßen verkehr

Hi folgendes waren am Kreisverkehr die junge Frau vor mur fährt und fährt nicht ich hupe kurz und bekomme als Antwort den Mittelfinger gezeigt. Als sie danach losfuhr tuckerte sie langsam vor mir her. Nach dem Kreis verkehr habe ich die Frau überholt angehalten und bin ausgestiegen. Ich wurde recht laut was ihr einfällt und ob sie was am Hirn hätte. Naja eingestiegen und nach Hause gefahren. 2 Tage später bekomm ich später einen Brief von der Polizei mit dem Satz ermittlungssache wegen gefährlicher eingriff in den Straßenverkehr plus gefährliches Überholmanöver. In der Zeitung steht soviel das ich ausgerastet bin die Frau mehrfach beleidigt hätte und gegen die Windschutzscheibe geschlagen hätte. Soweit zur aussage der Frau. So hab heute meine Rechtsanwältin angerufen die meinte ich soll erstmal gar nichts machen und sie möchte erst Akteneinsicht beantragen. Ich wäre jetzt zur Polizei und hätte halt meine sucht der Dinge zu Protokoll gebracht. Was passiert jetzt eigentlich. Hat hier jemand Erfahrung. Als ich im Internet gelesen habe war ich geschockt was da stand von Führerschein weg oder sperre Geldstrafe bis hin zu Gefängnis. Ich fand jetzt nicht das es so eine grosse Sache war sie zeigte Mir den Mittelfinger ich sprach sie ja nur drauf an was das sollte und fuhr weiter. Man Oh man ich weis im nachhinnein hätte ich mich beherscht wäre nichts passiert aber das war halt der berühmte tropfen der das faß zum überlaufen brachte. :-)

Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Straßenverkehr
Unter Alkoholeinfluss Unfall gebaut, geflüchtet und kurz darauf erwicht worden

Hallo, Ich m,24 hab am Samstag einen großen Fehler gemacht. Bin nach einer durchzechten nacht ins Auto gestiegen und wollte heim fahren. Bin auf der Autobahn in die Mittelleitplanke gefahren. Auto ist Totalschaden auch 10 Leitplankenfelder sind futsch. Bin dann die nächste Abfahrt runter und hab das Auto auf einen Parkplatz gestellt. Habe mich von meinem Bruder und dessen Freundin abholen und nach hause fahren lassen. Nach ca. einer Stunde zu hause kam die Polizei und ließ mich blasen. 1,75 atemalk. wurde auf die wache gebracht.. habe dort unterschrieben das ich nach der fahrt nichts mehr getrunken hab. kurz drauf im kankenhaus wurde mir 2 mal innerhalb einer halben stunde blut abgenommen. ich hab am nachmittag 2-3 mal an einem joint gezogen. hier könnt ich sagen, das ich den nach dem unfall geraucht habe. doch das ich nüchtern gefahren bin und erst danch im schock viel alkohol getunken hab, werden sie mir nicht glauben. die doppelte blutentnahme wird hier gegen mich sprechen. Gilt diese, oder hab ich hier eine chance. kann mir irgendwer einen tipp geben, wie ich hier wieder raus kommen, bzw. die strafe mindern kann. Auto ist Vollkasko versichert. Versicherung wird aber wegen alk. in regress gehen.. bitte um Hilfe bzw. auch im info mit was ich rechnen darf.. ICH BEREUE SEHR!!

Unfall, Verkehr, Alkohol, Verkehrsrecht, Drogen, Fahrerflucht
Roller verkauft ohne Kaufvertrag. Folgen?

Hallo, folgendes Problem:

Ich habe mein Roller vor 6 Monaten zum Verkauf bei ebay Kleinanzeigen reingestellt, und schon nach 1 Tag verkauft.

Der Roller wurde abgeholt und bei der Geld/Warenübergabe schlossen wir eine Art mündliches Kaufvertrag ab, zB. dass ich versichere dass der Roller keine Schäden hat, etc. Der Roller wurde mit Kennzeichen schließlich dem neuen Besitzer übergeben, dessen Name und Anschrift ich dummerweise NICHT habe.

Nun, nach 6 Monaten, als ich im Urlaub war, kam die Polizei vor die Tür , dass sie den verkauften Roller Schrott gefunden hätten, mein Nachbar hat denen mitgeteilt, dass der Roller verkauft wurde und einen neuen Besitzer hat, daraufhin seien die Beamten wieder gegangen, so wurde mir das von meinem Nachbarn jedenfalls mitgeteilt.

Ich habe keinen Brief von der Polizei bekommen und der kleine 'Besuch' der Beamten hat vor 4-5 Tag stattgefunden.

Weiteres: Es handelt sich um einen 50ccm Roller und hat somit keine richtige "Zulassungsstelle". Man müsste, wenn man einen Roller verkauft, ihn bei der Versicherung abmelden, was ich nicht gemacht habe, weil abgesprochen wurde, dass der KÄUFER dies macht.

Zum 1. März muss man für Roller, etc. ein neues Kennzeichen besorgen und somit zur Versicherung gehen und dort verlängern.

Der Verkauf fand am 17.03 statt und ich hatte KEIN gültiges Kennzeichen am Roller dran gehabt.

Somit muss der Käufer eine eigene Versicherung abgeschlossen haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass er 6 Monate mit ungültigem Kennzeichen rumgefahren ist, ohne ertappt zu werden.

Als er anscheinend irgendwo gegen gefahren ist, tauschte er das Kennzeichen (seine gültigen) mit meinem abgelaufenen/ungültigen aus.

Nun meine Frage: Wie bereits erwähnt, habe ich keinen Brief von der Polizeidienststelle vor mir liegen. Sollte ich mich dort melden? Wann würde sich die Polizei melden?

Was ich ebenfalls fragen möchte, sollte tatsächlich der Käufer nicht ausfindig gemacht werden und ich für die zustande gekommenen Schäden aufkommen muss, hilft dann etwas dafür, wenn ich beweisen kann, dass ich und meine Familie uns zur geschätzen "Tatzeit" im Ausland befanden?

Wenn alles nichts bringt und ich für alles aufkommen muss, wie viel wird das dann kosten? Also Abschleppkosten, Aufbewahrkosten, etc etc. ???

Mit freundlichem Gruß

verkaufen, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Vertrag, Handel, Notar, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehrsordnung
verbotswidrig Parken, linke Fahrbahnseite, Verkehrsinsel, keine Einbahnstraße aber kein Gegenverkehr

Muss ich die 15 EUR bezahlen?

Grund: Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG

es ist abends, ich finde kein Parkplatz, also mach ich es wie viele jeden Abend, ich parke an einer Verkehrsinsel. Es war kein anderer Parkplatz in Reichweite, ich war genötigt, so zu parken. Ich hielt min. 5m Abstand von den beiden Einmündungen.

die Verkehrsinsel ist gekennzeichnet mit Schildern: links und rechts an der Verkehrsinsel vorbeifahren. Somit sind die beiden Fahrbahnen links und rechts von der Verkehrsinsel als Einbahnstraßen zu benutzen, ohne dass ausdrücklich Einbahnstraße ausgeschildert ist. Es ist also kein Gegenverkehr auf den jeweiligen Fahrbahnen möglich.

Die Verkehrsinsel weist keine Park(bzw. Halte-)verbotsschilder vor.

Es ist üblich, dass jeden Abend dort Autos parken.

Die Fahrbahn ist nur für ein Kfz ausgelegt, nicht für 2 nebeneinander fahrende, somit stellt das links und rechts Parken neben der Verkehrsinsel keine Behinderung für die durchfahrenden Kfz dar.

ich habe versucht, persönlich mit der Frau Winkler zu sprechen, aber sie wies meine Begründung ab und meinte, es müsse die Einbahnstraße eindeutig ausgeschildert sein.

Das kanns doch nicht sein, wenn es nur diese eine Möglichkeit gibt, diese Fahrbahn in eine Richtung zu befahren, dann muss es doch wie bei der Einbahnstraße auch eine linke PArkmöglichkeit geben.

Das würde sonst ja bedeuten, ich könnte erlaubterweise Parken, müsste dafür aber mein Auto um 180° wenden und bei späteren Fahrtantritt wieder um 180° wenden, da ich sonst ja die einfahrenden Kfz gefährde, die würden ja nicht damit rechnen, dass einer entgegen kommt, das würde doch den Sinn entbehren.

Nur finde ich nun gar nichts hier im Internet, wo ich per Link hinweisen kann, wie das nun genau geregelt ist. Ich kann dann also nur mit Vernunft argumentieren, oder wie?

Kann mir jemand helfen, die entsprechende Regelung herauszufinden, um meinen Widerspruch klar zu begründen?

Verkehrsrecht, parken, Einbahnstraße
Strafverfahren wegen Beschädigung einer Leitplanke!?!

Wir haben im Kollegenkreis folgenden Fall disskutiert und keine einheitliche Meinung erzielen können:

Herr X fährt auf der Autobahn, kollidiert kurz mit der Leitplanke und beschädigt diese somit. Er fängt das Auto ab, fährt zu nächstgelegenen Polizeidienststelle und läßt den Unfall aufnehmen. Es entstand kein Personenschaden und außer der Leitplanke gab es keine weiteren Unfallbeteiligten. Zeugen stehen nicht zur Verfügung. Nach Belehrung durch den den Unfall aufnehmenden Polizisten gibt Herr X zu Protokoll:

"Ich bin eingeschlafen, habe zwischen Raststätte A und Ausfahrt B die Leitplanke beschädigt und auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens nicht an der Unfallstelle angehalten. Die Geschwindigkeit betrug konstant 110 km/h (Tempomat). Nach Verlassen der Autobahn an der Abfahrt B habe ich telefonisch Kontakt mit der örtlichen Polizei aufgenommen. Diese verwies mich an die nachstgelegene Dieststelle zur Unfallaufnahme."

Zumindest mit der Aussage, eingeschlafen zu sein, hat sich Herr X unwissentlich schwer belastet und ihn erwartet nun sicherlich ein Strafverfahren. Unfallflucht wird unter dem Aspekt der Schadensbegrenzung und Gefährdungsminimierung eventuell nicht angeklagt werden, auf jeden Fall aber die Verkehrsgefährdung auf Grund fehlender Fahrtüchtigkeit (Übermüdung).

Macht es Sinn, wenn Herr X auf dem Anhörungsbogen zugibt, bei der Unfallaufnahme auf Grund von Schock, Aufregung und falsch verstandener Bereitschaft zur schlüssigen Unfallaufklärung wissentlich und unwissentlich falsche Angaben gemacht zu haben? Unwissentlich falsch war seine Angabe zum Unfallort. Dieser lag kurz vor einer Raststätte und nicht kurz dahinter. Die Raststätte wurde in der Aufregung nicht wahrgenommen und als bereits passiert angenommen. Wissentlich falsch war die Aussage, eingeschlafen zu sein. In Wirklichkeit war eine Schachtel Zigaretten runter gefallen und wurde aufgehoben. Dabei geriet die Fahrbahn außerhalb des Sichtbereiches des Fahrers und das Fahrzeug aus der Fahrspur über den Standstreifen an die Leitplanke. Die Version "Einschlafen" wurde vorgebracht, um einen schlüssigen Unfallhergang zu präsentieren und sich durch die Nebenbeschäftigung "Zigaretten suchen und aufheben" nicht zu belasten. Welche Ironie des Schicksals!

Kann Herr X durch die nachträgliche Aussage auf dem Anhörungsbogen das drohende Strafverfahren abwenden oder zumindest seine Position verbessen und ein zu erwarendes Strafmaß mindern? Oder verschlimmert er nur seine Situation mit der Aussage?

Was meinen die Profis?

Verkehrsrecht, Strafrecht
Be und Entladen in 2ter Reihe.

Hallo. Das Be- oder Entladen bezieht sich auf den Transport von Gütern (sog. Lieferverkehr). durch Gewerbetreibende von und zu den Kunden.

Musste heute um einen Kunden zu beliefern kurz in 2 reihe stehenbleben. Bin also stehengeblieben und ausgestiegen da hielten auch schon 2 vom Trachtenverein in grün hinter mir und sagten ich darf da nicht stehen bleiben und solle weiterfahren. Ich sagte das ich nur 2 Minuten brauche und ich sei gleich wieder weg. Hab dann einfach angefangen auszuladen ohne wegzufahren. Daraufhin sagten sie mir ich bekomme ne Strafe von 25 Euro. Hab gesagt Zahl ich eh nicht.:-)) Also dann Führerschein und Fahrzeugschein. Haben dann ein bischen rumdebatiert usw. Wollte ihnen erklären das ich nunmal Ware liefern muss wie andere Lieferanten auch. Und hier in der Innenstadt von München steht alle 50m ein Lieferfahrzeug in 2ter Reihe. Wollten Sie nicht hören. Hab mich dann leicht aufgeregt und ne Anzeige bekommen. Keine Ahnung wegen was. Hab niemanden beleidigt oder so. Werd ich dann sehen wenn ich Post bekomme. Hab das hier im Internet gefunden.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Parken02.php

Nur bezieht sich das auf das Verkehrszeichen 286 ( Eingeschränktes Halteverbot). In meinem Fall war da aber kein Halteverbotszeichen. Meine Frage wäre nun. Trifft das auch auf Halten in 2 ter reihe zu,oder nur wenn das VZ 286 dort steht? Bzw. Durfte ich da jetzt zum Entladen stehenbleiben oder nicht?

Vielen Dank für Info und Tipps.

Verkehrsrecht, parken
Ich habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?

habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?

Als ich gestern abend mit einem Umzugswagen durch eine enge Strasse fuhr, habe ich beim vorbeifahren an einem parkenden VW-T5 den Aussenspiegel beschädigt. Zunächst habe ich die Polizei gerufen und den Unfall gemeldet. Anschließend kam der Halter der VW T5 aus seiner Wohnung und meinte, man müsse die Polizei nicht unbedingt benachrichtigen und das wir das so klären könnten. Demzufolge haben wir unsere Daten ausgetauscht (ein Freund von mir und ein Freund von Ihm waren als Zeugen Vorort). An dem Aussenspiegel ist kein optischer Schaden zu sehen. Lediglich der Aussenspiegel, welcher elektrisch ist, lässt sich nicht nach oben bzw. untern Drehen, dafür aber von links nach rechts. Ich hab im Internet gesehen das ein ganz neuer Spiegel rund 94 Euro neu kostet. Ich denke mal dann kommt wenn überhaupt noch der Einbau dazu, dann kostet es noch 60 Euro dazu. Wahrscheinlich ist dies noch nicht einmal notwendig, weil ich davon ausgehe, dass sich im Spiegel ein Kontakt gelöst hat, der einfach wieder festgemacht werden muss. Jedoch fürchte ich dass mich das viel mehr als nur einen neuen Spiegel + einbau kosten kann, wenn man noch nen Gutachter oder so dazunimmt. Gibt es denn eine Schadensgrenze ab wann ein Gutachter dazugezogen werden darf ? Denn es ist ja schwachsinnig einen Gutachter zu nehmen wenn ein neuer Spiegel + einbau ca 160 Euro und der Gutachter beispielsweise 200 Euro. Wie hoch sind die Kosten die auf mich zukommen. I Ich will den Schaden selber übernehmen ohne dass es an die Versicherung gemeldet wird, weil der Wagen den ich fuhr nicht mir gehört. Diese Werkstätten machen zwar ihr Geschäft mit solchen Fällen, aber ich finde es manchmal überzogen, was für Kosten verursacht werden, die eigentlich gar nicht anfallen. Der Halter des beschädigten Fahrzeug schien eigentlich sehr ehrlich zu sein, aber ich mache mir ein paar Gedanken weil die Werkstätten einfach unnötige Kosten verursachen.

Vielen Dank für eure Meinung

KFZ, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Jura

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