Ist der Vorwurf: "§41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat" beweiskräftig?
Hallo Leute,
folgendes stand in meiner Post heute:
Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Dieses "--BKat" sieht für mich merkwürdig aus, sodass ich sagen würde, das anhand der Gesetzesgrundlage kein expliziter Vorwurf vorliegt. Es geht zwar nur um 10€, aber haben oder nicht haben :)
Als Beweismittel gibt es ein Foto, welches nicht gezeigt wird und Zeuge ist jemand aus der Öffentlichen Ordnung.
Bitte um eine schnelle Antwort! :)
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