Hallo Leute,

folgendes stand in meiner Post heute:

Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Dieses "--BKat" sieht für mich merkwürdig aus, sodass ich sagen würde, das anhand der Gesetzesgrundlage kein expliziter Vorwurf vorliegt. Es geht zwar nur um 10€, aber haben oder nicht haben :)

Als Beweismittel gibt es ein Foto, welches nicht gezeigt wird und Zeuge ist jemand aus der Öffentlichen Ordnung.

Bitte um eine schnelle Antwort! :)