Ich habe in einer öffentlichen Straße ohne Parkverbot neben einer Baumscheibe geparkt. Das ist nach meiner Kenntnis nicht verboten. In der Straße gibt es sog. Parktaschen, die durch Bäume (Baumscheiben) unterbrochen werden.

Anfang Dezember wurde mir dafür von der Bußgeldstelle in Berlin ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € aufgebrummt. Begründung: "Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand. ERLÄUTERUNG: NEBEN BAUMSCHEIBE Fließverkehr"

Als Zeugen wurden zwei MA des Ordnugsamtes benannt. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, und nun einen Bußgeldbescheid auf dem Tisch: "Ihre Einlassung wurde geprüft, konnte Sie aber nicht entlasten."

Ich frage mich, wer in der Bußgeldstelle so etwas "prüft". Und nun soll ich auch die Kosten des Verfahrens und die Auslagen, also insgesamt 43,50 € bezahlen.

Ich habe nicht übel Lust, meine RS-Versicherung zu bemühen, befürchte aber, daß ich u.U. auf der Selbstbeteiligung (150 €) sitzen bleibe.

Andererseits ist es aber auch nicht einzusehen, Fehlentscheidungen unqualifizierter "Ordnungshüter" zu honorieren.

Was empfiehlt die Communitie?

Allen ein gesundes 2017!

Waldkarline