Hallo zusammen,

folgender fiktive Fall:

es wurde ein Bußgeld und Fahrverbot verhängt. Der Bußgeldbescheid ist schon rechtskräftig. Das Bußgeld wurde schon bezahlt, aber das Fahrverbot aufgrund der 4-monatigen Schonfrist noch nicht angetreten.

Nun ist öffentlich bekannt geworden, dass es große Fehler bei der Messtelle gab und somit alle Bescheide zu einem gewissen Zeitraum rechtswidrig sind (hat der betroffene Bezirk selbst zugegeben).

Sollte man nun einen Gnadenantrag stellen oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen? Es geht auch darum, dass die Vollstreckung des angeordneten Fahrverbots erstmal bis zur Entscheidung ruht.

1) Kann man denn bei einem angeordneten Fahrverbot überhaupt einen Gnadenantrag stellen und eine Verschiebung der Vollstreckung verlangen?

2) Wenn man einen Gnadenantrag stellt und dieser erfolglos ist, kann man darauf eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen?

3) Wie muss man verfahren, wenn man eine Wiederaufnahme beantragen möchte? 3a) Kann man den Antrag auch ohne Anwalt stellen? 3b) Kann man die Verschiebung der Vollstreckung (Fahrverbot) selbst beantragen? 3c) Wo muss ein solcher Antrag gestellt werden?