Hallo,

ich hab ein Schreiben mit Termin zur Vorladung zur Vernehmung zu einem Vorfall von vor 5 Wochen bekommen.

"Es ist ein Strafverfahren wegen Verkehrsgefährdung anhängig...". Wegen Überholen trotz Gegenverkehr.

Ich fuhr spät nachmittags bei Dunkelheit aus einer Ortschaft hinter einem Fahrzeug mit 2 Insassen her mit exakt 50 km/h nach Tacho. Dann durch einen Bereich mit Limit 70 mit exakt 70, ein Stück mit Limit 50, mit exakt 50, dann wieder ein Stück 70 auch mit exakt 70.

Nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung fuhr das Fahrzeug weiterhin mit exakt 70. Eingeschlafen. Ich beschloss auf der gut ausgebauten, breiten und geradeaus führenden Bundesstraße das Fahrzeug zu überholen. In ca. 750 m bis 1000 m ist eine Kreuzung mit Ampel. Ein entgegenkommendes Fahreug war deutlich ausreichend weit entfernt, so dass ich ganz normal und stressfrei überholen konnte. Als ich schon fast am Fahrzeug vorbei war, merkte ich, dass ich nicht weiterhin so zügig vorbei komme um mit nicht zu knapp einscheren zu können, da das Fahrzeug Gas gegeben hatte... Dazu ergab sich, dass das entgegenkommende Fahrzeug deutlich schneller entgegen kam, als zuvor zu sehen war, weil es mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und wohl seit der Kreuzug stark am beschleunigen war. Ich überlegte zu bremsen, hatte aber Angst, dass das zu überholende Fahzeug dann auch bremsen würde. Das entgegenkommende Fahrzeug betätigte frühzeitig die Lichthupe, ohne jedoch die Geschwindigkeit zu veringern, hielt sich aber gut rechts. Das zu überholende Fahrzeug fuhr stur weiter und ich meine es hupte dann auch noch... Ich musste also Vollgas geben um vor dem Fahrzeug einscheren zu können, dass anscheinend erst nach dem Hupen die Geschwindigkeit nicht weiter erhöht hatte, ggf. sogar endlich mal veringerte.

Fazit ist, dass alles etwas enger war als üblich, aber noch keine Gefahr zu einer Gefährdung oder gar Unfall bestand. An der Ampel stand ich bei Rot und das überholte Fahrzeug hinter mir. Ich übelegte den Fahrer zur Rede zu Stellen, verwarf dies aber, da es wohl wenig Sinn gemacht hätte sich mit 2 Personen auseinanderzusetzen.

Anscheinend haben die mich dann angezeigt wegen Überholen trozt Gegenverkehr mit Gefährdung.

Ich habe schon gegoogelt. Eigentlich finde ich, ich muss die Sache nur aus meiner Sicht schildern, aber es handelt sich um 2 Personen, die gegen mich aussagen. Ich bin auch rechtsschutzversichert, aber ich glaube nicht unbedingt, dass es die eigene Glaubwürdigkeit und die eigene "Schuldlosigkeit" erhöht, wenn man gleich einen Anwalt nimmt und meist sind die auch nur am Geld verdienen interessiert und möglichst einer oder mehrerer Gerichtsverhandlungen.

  • Was am besten tun?

  • Wie wird es gewertet und was passiert, wenn ich einfach nicht zur Vernehmung gehe?

  • Kann einfach vor einer Eingabe durch Anwalt / Anhörung / Gerichtsverhandlung eine Strafe verhängt UND / ODER der Führerschein entzogen werden.

Für fachkundige Beiträge wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße