Kann man ohne USt-ID ein Gewerbe?

Hallo liebe Community,

vor ca. 4 Wochen habe ich ein Gewerbe bei der örtlichen Gemeinde angemeldet und im gleichen Zug auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt. Diesen habe ich dann beim örtlichen Finanzamt eingereicht und man versicherte mir, dass ich nach ca. 2 Wochen eine Antwort erhalte (USt-ID etc.). Jetzt, 4 Wochen später, habe ich mal freundlich nachgefragt: Der Eingang meines Fragebogens wurde bestätigt aber mir wurde mitgeteilt, dass sich die Bearbeitung durch "unerwarteten Rückstand" um weitere 2 Wochen verzögert.

So weit so gut bzw. auch schlecht: Da ich fest davon ausgegangen war, dass ich nach ca. 2 Wochen (jetzt schon 4 Wochen) meine USt-ID erhalte (oder zumindest irgendeine Rückmeldung), habe ich bereits mit zahlreichen Kunden Kontakt aufgenommen und diesen den baldigen Start des Verkaufes meiner Produkte zugesagt. Wenn ich diese jetzt noch weitere 2 Wochen "sitzen lasse" wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich z.B. Kunden verliere.

Meine Frage: Kann ich im Vorfeld schon Verkäufe tätigen und die Umsatzsteuer abführen sobald ich meine USt-ID erhalte o.ä.? Immerhin habe ich ja bereits alles angemeldet und auf offiziellem Wege eingeleitet, nur das Finanzamt hängt eben mit der Bearbeitung hinterher... Ist es möglich, die Steuern dann rückwirkend zu zahlen, wie gesagt, ich unterschlage dem Finanzamt ja nichts, sondern warte auf dessen hinterherhängende Bearbeitung meines Antrags.

Außerdem ist erwähnenswert, dass ich unter die Kleinunternehmerregelung falle (das habe ich zumindest angekreuzt), also eigentlich keine USt zahlen muss, wenn ich unter 17.500 € Umsatz in diesem Jahr bleibe (was 100% der Fall ist).

Ich hoffe, Ihr versteht mein Anliegen. Viele Dank für Eure Antworten im Voraus!

Gruß,

Max

Finanzen, Steuern, Rechte, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Unternehmen
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