Mangel erst nach Kauf festgestellt (eBay kleinanzeige)
Ich habe mir ein Handy über eBay Kleinanzeigen gekauft. Der Verkäufer meinte, es hätte längere Zeit im Schrank gelegen, dann hätte er es getestet und dabei keine Defekte festgestellt. Und so wollte er es verkaufen, da es eh nur im Schrank gelegen hätte. Er verkaufte es und schrieb, es hätte viele Gebrauchsspuren, funktioniert jedoch einwandfrei und er hätte extra nachgeschaut und keine Defekte festgestellt. Nun habe ich das Problem, dass die Ohrmuschel offensichtlich defekt ist und ich somit meinen Gesprächspartner nicht hören kann, bzw. nur über Lautsprecher.
Was kann ich jetzt machen? Habe schon versucht, ihn zu kontaktieren, aber er reagiert nicht. Müsste ich zur Not beweisen, dass der Defekt schon bei dem Kauf vorhanden war? Oder bin ich selber schuld, weil er mir sogar die Möglichkeit gegeben hat, es ausgiebig vor dem Kauf zu testen? Zur Not könnte ich es auch selbst reparieren, das ist nicht das Problem. Mir geht es nur um das rein rechtliche.
4 Antworten
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Privatpersonen müssen ebenfalls Gewährleistung auf die Mangelfreiheit der Ware geben, es sei denn, die Gewährleistung wird explizit ausgeschlossen. Rein rechtlich kannst du ihn belangen, aber ihr habt wahrscheinlich keinen Kaufvertrag schriftlich geschlossen oder? Dann ist es mit der Beweisbarkeit sehr schwierig. Wie hast du denn bezahlt? Per PayPal? Dann wäre es easy, weil du einfach nur einen Fall eröffnen musst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nö, persönlich, also Bar. Müssen Privatpersonen wirklich eine Gewährleistung für einen gebrauchten Gegenstand geben?
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Jepp. Selbst die Ausschluss-Klausel wurde vor dem BGH thematisiert ( siehe Link ).
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Bei ebay-Kleinanzeigen gilt: Ware prüfen und Geld übergeben. Was schwebt Dir denn rechtliches vor? Du hast die Chance verpasst, es zu prüfen, nun musst Du damit leben.
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Ich habe es ausprobiert, aber ich habe mich eben leider nicht selbst angerufen.
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Du hattest die Möglichkeit, es zu testen? Dann gilt auf jeden Fall, gekauft wie gesehen.
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Warum nicht? zu dem zeitpunkt, an dem du es getestet hat, war es ja noch nicht deins ;)
Aber vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit, an eine nachbesserung zu kommen, das hängt wohl davon ab, was genau beim Kauf/Verkauf besprochen wurde:
Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Allerdings kann sie durch den Verkäufer gänzlich ausgeschlossen werden. Dann liegt das alleinige Risiko beim Käufer. Selbstverständlich gilt dies nur für Mängel, die nach dem Kauf der Ware eintreten. Für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden sind und die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden, muß der Verkäufer dennoch haften http://www.ebay.de/gds/Gewaehrleistung-und-Garantie-/10000000001405063/g.html
![](https://images.gutefrage.net/media/user/iawoiserden/1652177214982_nmmslarge__0_283_640_640_c16d9f4c6a4d7d0f643904621955876a.jpg?v=1652177215000)
gekauft wie gesehen gibt es im BGB nicht, aber eine Mängelhaftung, die gilt 6 Monate ab Verkauf, muss aber vom Käufer nachewissen werden.
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ja, klar gibts das nicht wörtlich im BGB, das ist Volksmund, aber inhaltlich, weil der Verkäufer bei Gebrauchtwaren die Mängelhaftung völlig ausschließen kann.
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Kann er nicht: http://www.ebay.de/gds/Garantie-EU-Recht-Gewaehrleistung-bei-Privatverkauf-/10000000017536235/g.html
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/iawoiserden/1652177214982_nmmslarge__0_283_640_640_c16d9f4c6a4d7d0f643904621955876a.jpg?v=1652177215000)
Auch bei einen Privatverkauf gilt die 2 Jährige Sachmängelhaftung, die bei einen Gebrauchten Gegenstand der Verkäufer ausschließen kann ABER: Wenn der Käufer die Ware erst 2 Tage nach Erhalt testet und einen Defekt feststellt, ist der Verkäufer sehr wohl zum Schadensersatz, der i.d.R. aus einer Minderung oder der Rückzahlung des Kaufpreises bestehen dürfte, verpflichtet.
http://www.ebay.de/gds/Garantie-EU-Recht-Gewaehrleistung-bei-Privatverkauf-/10000000017536235/g.html
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eigentlich hast du ein Recht darauf das der Verkäufer den Mangel behebt
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und wie soll ich beweisen, dass der Fehler schon bei dem Kauf war?
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Und woher soll ein unabhängier Dritter wissen, ob der Verkäufer oder der Käufer lügt? Das ist leider ein prinzipielles Problem :/
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Der Verkäufer muss beweisen, dass der Gegenstand mangelfrei war, erst nach 6 Monaten geht die Beweislast auf den Käufer über.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Droitteur/1444749254_nmmslarge.jpg?v=1444749254000)
Das gilt nur, wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmen kauft. Nachdem der Käufer die angebotene Sache immerhin als Erfüllung des Vertrags angenommen hat, trägt er prinzipiell auch die Beweislast dafür, dass sie nun doch nicht als Erfüllung taugt, also mangelhaft ist.
Ja, aber ich muss mich doch nicht siehst anrufen, oder?