gebrauchten Sattel verkauft, welche Rechte?

4 Antworten

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Nein. Nur wenn du wußtest, daß der Sattelbaum gebrochen war und es ihr nicht gesagt hast. Die Dame blufft meiner Meinung nach, ich sehe nicht wie sie dir das nachweisen sollte. 


radisal88 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 00:51

Ginge das rein rechtlich überhaupt? Finde die Zeitspanne viel zu groß. Abgesehen davon habe Ich es wirklich nicht gewusst. Habe den Sattel selbst gebraucht gekauft und und ihn selbst nur 3x genutzt.

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Eisfuchs0  22.05.2015, 01:03
@radisal88

Deswegen denke ich ja auch, das du dir keine Sorgen machen mußt. Nur wenn du die Käuferin wissentlich über eine wesentliche Eigenschaft des Sattels getäuscht hättest, müßtest du den Kaufpreis zurückgeben.

"Abgesehen davon habe Ich es wirklich nicht gewusst. Habe den Sattel selbst gebraucht gekauft und und ihn selbst nur 3x genutzt."

Wenn du genau das sagst, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit auch vor Gericht gewinnen, sollte die Dame klagen. Womit ich aber eher nicht rechne.

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radisal88 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 01:30
@Eisfuchs0

Okay danke. Vielen Dank für die Antwort.

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Ich hoffe, ihr habt einen KV abgeschlossen und beide unterschrieben? Bei Privatverkauf ohne Rücknahme und gekauft wie gesehen.

Sie müsste dir beweisen, dass der Schaden dir bekannt war, nennt sich Arglistische Täuschung und damit könnte sie es anfechten. so aber entspannt und gelassen bleiben. Wer weiss was die Gute in der Zeit alles angestellt hat. Vielleicht auch ein Versuch den Preis nachträglich zu drücken.


radisal88 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 00:53

Haben leider keinen KV gemacht :-( seh ich aber auch so, dass Sie mir beweisen müsste dass Ich es gewusst habe. Könnte ja jetzt auch behaupten, dass Sie mir nichts bezahlt hat.

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AFAIK nicht. Gebrauchter Artikel, gekauft wie besehen. 


radisal88 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 00:48

AFAIK?

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peterobm  22.05.2015, 00:51
@radisal88

As Far As I Know", was soviel wie "soweit ich weiß" heißt

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radisal88 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 00:54
@peterobm

Achso, man lernt nie aus. Vielen Dank

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wenn nicht in einem vertrag festgehalten ist nach neuem recht nun (zumindest in österreich, da weiß ichs genau) auch der privatverkäufer beschädigte ware zurückzunehmen. sie muss dir aber beweisen dass der schaden schon da war.


radisal88 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 00:56

Sie hat geschrieben, dass Sie zeugen hat, dass der schon so (wie auch immer) war. Ich habe bei Benutzung nichts gemerkt.

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Eisfuchs0  22.05.2015, 01:06
@radisal88

"Sie hat geschrieben, dass Sie zeugen hat, dass der schon so (wie auch immer) war." Das ist rechtsunerheblich.

"Ich habe bei Benutzung nichts gemerkt."

Das zählt. Nur wenn du den Schaden gekannt hättest, müßtest du den Kaufpreis zurückzahlen. Hast du aber nicht. Und ich sehe nicht wie die Dame das nachweisen könnte (sie muß das beweisen, nicht du).

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radisal88 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 01:26
@Eisfuchs0

Hätte Ich den Schaden bemerkt oder hätte ich es gewusst, hätte Ich ihn nicht verkauft. Das kann Ich dazu sagen. Leider ist dass nicht zu beweisen. Ich habe auch Zeugen, dass Ich es nicht gewusst habe. Meine bereiterin. Die ist auch drauf gesessen und auch nichts bemerkt. Also soll Ich mir keinen Stress machen jetzt?

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Eisfuchs0  22.05.2015, 01:32
@radisal88

"Also soll Ich mir keinen Stress machen jetzt?"

Genau. Die Käuferin muß es beweisen, nicht du. Du hast eine sehr gute rechtliche Position, ich würde mir da an deiner Stelle keine Sorgen machen.

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