Hallo,

vorweg, nicht wundern wegen meinem Namen und den alten Fragen, ist ein alter "Spaßaccount" einer Freundin und mir, der leider über meine E-Mail-Adresse läuft. Deshalb stelle ich die Frage hier.

Also es geht um folgendes: Ich bin 16, d.h. beschränkt geschäftsfähig. Ich habe jedoch ein eigenes Konto bei der Sparkasse.

Ich habe also bei Kleiderkreisel Schuhe gekauft, weiße Converse für 44€ inkl. Versand. Neu kosten Converse ca. 50€ (ebenfalls im Internet), und die Verkäuferin beschrieb die Schuhe als "sehr gut" und dass sie sie nur 1 Mal zur Probe getragen hätte. Mängel waren weder auf den Bildern noch in der Beschreibung angegeben.

Nun habe ich die Schuhe erhalten und es sind mehrere Flecken drauf, ein orangener und mehrere graue, zudem ist das Label an einer Zunge "ausgefranst" und hinten an der Sohle sind mittelstarke Abnutzungen (die auf keinen Fall durch "Probetragen" zustande gekommen sein können).

Ich habe der Kreislerin das Problem beschrieben und bat sie um einen Lösungsvorschlag. Ihre Antwort: Die Schuhe wurden nur 1 Mal getragen, Flecken können keine sein und Abnutzungen schon gar nicht! Also sendete ich ihr die Beweisfotos von den Flecken und Abnutzungen. Daraufhin ihre Antwort: Sie hätte die Schuhe nicht mit der Lupe untersucht und sie werde mir keinesfalls Geld zurückerstatten.

Nun frage ich mich: a) Gilt hier der Taschengeldparagraph? Ich habe das Geld von meinem Konto überwiesen. Also fällt das weg, oder? b) Ist das "arglistige Täuschung"? Denn die Mängel waren vorher nicht ersichtlich und somit habe ich ja nicht die beschriebene Ware erhalten. c) Liegt laut § 434 ein Sachmangel vor? Denn dort heißt es ja "... ist die Sache frei von Sachmängeln, 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." Nun war es für mich aber nicht zu erwarten, dass die Schuhe nach 1 Mal Probetragen solche Mängel aufzuweisen haben. Noch zudem hatte sie den Zustand "sehr gut" angegeben, welcher laut Kleiderkreisel bedeutet "Getragen, jedoch keine Mängel". Und außerdem steht in den Kleiderkreisel-Regeln, dass man Mängel IMMER angeben MUSS.

Nun frage ich mich: Bin ich hier im Recht? Oder liegt laut den Paragraphen das Recht auf ihrer Seite?

Ich bitte darum, keine Vermutungen als Antworten zu erhalten, sondern bitte darum, dass mir Menschen antworten, die wirklich Ahnung davon haben. Denn "Vermutungen" habe ich ja schon selbst angestellt. Es geht mir nun wirklich darum, ob sie im Recht ist oder nicht, und was ich da nun tun kann. Ich möchte einfach nur noch den Umtausch, also ich mein Geld wieder und sie ihre Schuhe wieder. Ist das denn irgendwie möglich?

Ganz liebe Grüße, ich freue mich über jede Antwort. Lena

P.S.: Ans Kleiderkreisel-Kommando habe ich schon alles weitergeleitet. Jedoch sollen sie da angeblich nicht viel machen können.