Als Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Anzahlung einbehalten?

Guten Morgen,

Ostern habe ich meinen Wohnwagen verkauft über ebay Kleinanzeigen. Das er nicht mehr der beste ist wurde der Wagen mit 400 Euro VB zum 01.07 2019 verkauft. Bestandteil der Anzeige war der Punkt, dass der Wagen samt Vorzelt, Vorzelt Boden und Trennwand vom Käufer selbst demontiert werden müsste. Es gab die Gelegenheit den Wagen anzusehen und auch die gesamte Parzelle zu übernehmen.

Nun kam Joe. Mehr wusste ich nicht. Joe wollte den Wagen unbedingt haben, versprach mir die 400 Euro, überwies mir 100 Euro Anzahlung und wollte den Wagen Anfang Juni abholen.

Also habe ich schnellstmöglich angefangen meinen Wagen auszuräumen. (Strecke von mir zum Wohnwagen knapp 100 km ein Weg) Dies hat er zeitnah abgesagt aufgrund des Wetters. War nachvollziehbar.

Neuen Termin Mitte Juni. Einen Tag vorher abgesagt, nachdem ich ihm vorsichtshalber gesagt hatte, dass die Reifen platt sind. (Er wusste allerdings dass der Wagen in 35 Jahren nie woanders gestanden hat als dort auf dem Platz. Mit sowas muss man rechnen.) Aber als Gebrauchtwagenhändler (so sagte er) müsste doch was passendes auf dem Hof liegen. Nein er hat das dann wieder verschoben.

Da meine Parzelle zum 01.07 2019 gekündigt ist, scharrte ich schon mit den Hufen. Neuer Termin heute. Inzwischen war ich schon mehrfach am Platz um auszuräumen und teilweise abzubauen damit es schneller ging. Ich habe ja noch die terassenplatte. etc hoch zu nehmen bis Montag. Dafür muss aber erst der Wohnwagen weg.

Naja wie soll es anders sein, hat er auch diesen Termin abgesagt mit einem WhatsApp Foto von infusionsflaschen. Ergo kann er heute wieder nicht! Wäre dann das 3. Mal abgesagt von seiner Seite und ich bin stocksauer.

Kann ich als Verkäufer nun vom Vertrag zurücktreten? Ausser der Anzahlung hab ich nur den chat auf ebay. Kann ich die Anzahlung behalten? Immerhin entstehen mir nun extra Kosten weil ich nun weiter Pacht bezahlen muss. Die unzähligen Male hals über Kopf fahren von fast 200 km damit der Wagen reisefertig ist..

Was meint ihr?

Recht, Verkäufer, ruecktritt-kaufvertrag, Auto und Motorrad
Hauptschulzeugnis für Mittlere Reife durch Ausbildung relevant?

Hallo,

ich werde ab dem 01.08.19 eine 2-Jährige Ausbildung zur Verkäuferin beginnen. Mein Hauptgrund für die Ausbildung ist dadurch meine Mittlere Reife nachzuholen, um später eine 2. Ausbildung zu machen oder weiterhin auf die Schule zu gehen. Beim Bewerbungsgespräch habe ich leider voll vergessen zu fragen, ob ich durch die Ausbildung die Mittlere Reife erreichen kann, ging aber davon aus dass es eigentlich gehen sollte. Nun habe ich auf der Website meiner (vorraussichtlichen) Berufsschule folgendes gelesen:

"Schüler der Hauptschule können den mittleren Bildungsabschluss erwerben, wenn sie aus dem Hauptschulabschluss, dem Berufsschulabschluss und dem Berufsausbildungsabschluss jeweils eine Durchschnittsnote von mindestens 2,5 erreichen. Durch Zusatzunterricht in Englisch und Mathematik können sie außerdem die Aufnahmevoraussetzungen für das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife erfüllen (mind. die Note ausreichend in beiden Fächern). Dieser mittlere Bildungsabschluss (9+3) berechtigt aber nicht zum Eintritt in ein berufliches Gymnasium."

Bedeutet das mein Hauptschulabschluss muss ebenfalls mind. 2,5 sein? Meiner ist 2,7. Kann ich jetzt die Mittlere Reife durch die Ausbildung garnicht nachholen, auch wenn ich in der Beruffschule mind. einen 2,5 Durchschnitt schaffe? Und gibt es noch andere Möglichkeiten um danach aufs berufliche Gymnasium zu können?

Ich werde meinen Ausbildungbetrieb bei der nächsten Gelegenheit natürlich fragen, aber das beschäftigt mich grad doch sehr. Wäre für jede hilfreiche Antwort dankbar. Wohne übrigens in BW

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Steht mir mein Eigentum was auf einem Verkauften Grundstück steht noch zu?

Hallo, im Mai 2018 ist mein Vater verstorben. Er besaß ein Grundstück auf dem ich noch eine Menge Sachen von mir zu stehen hatte (Autos, Motorrad, Moped, Boot), wozu ich auch die Papiere und Schlüssel besitze. Nun kam es aber so dass das Grundstück von meinem Onkel verkauft wurde, da ich das Finanzielle was bei dem Verkauf auf mich zugekommen wäre nicht hätte stemmen können. Als das Grundstück verkauft wurde fiel der Wortlaut: " Das Grundstück wird so verkauft wie es ist." Bei dem Verkauf wurde der Verkäufer jedoch auch informiert das noch einige Sachen von mir dort stehen, worauf er meinem Onkel welcher das Grundstück an ihn verkaufte, eine Visitenkarte bekam mit der Notiz ich solle mich doch mal bei ihm melden und das es alles garkein Problem sei. Nun, als wir uns alle etwas erholt hatten nach dem Tod meines Vaters, meldete ich mich bei dem Käufer der mir freundlich zusicherte, es wäre garkein Problem noch Sachen von dort zu holen und es hat keine Eile für ihn. Er meinte von sich aus, er würde sich auch nochmal melden. Bis heute vergeblich.

Nun habe ich gestern erfahren, dass der Käufer irgendwie meine Autos zum verschrotten vor das Grundstück bewegt hat und nun sind sie weg. Ich habe vor ihn morgen anzurufen und ihn damit zu konfrontieren. Nun befürchte ich das er einige Sachen die mir gehören selbst verkauft hat, verschrotten ließ, obwohl er sagte das ich diese abholen könne und das er sich auch nochmal meldet deswegen.

Nun ist meine Frage ob mir diese Sachen denn zustehen und ob ich im Recht bin falls es soweit kommt das der Verkäufer sich quer stellt.

Recht, Rechte, Gesetz, Eigentum, Grundstück, kaeufer, Verkäufer, Verkauf, Rechtliche Lage, Auto und Motorrad
Fachabi oder 2. Ausbildung nach Verkäufer Ausbildung?

Hey Leute,

erstmal solltet ihr das wissen: Ich bin m/20, habe die mittlere Reife und bin aktuell noch im 1. Lehrjahr der Verkäufer Ausbildung.

In genau einem Jahr schreiben wir die Abschlussprüfung und ich mache mir momentan sehr viele Gedanken wie es danach weitergehen soll. Ich möchte mich auf jeden Fall weiterbilden, da ich ziemlich unzufrieden bin mit dem Beruf und ich halte das auch keine 3 Jahre aus.

Nach der 2-jährigen Ausbildung ist bei mir Schluss und dann möchte ich einen anderen Weg einschlagen und alles wieder gerade biegen. Die Berufsschule ist für mich übrigens kein Problem und ich habe bisher ohne den kleinsten Lernaufwand zuhause jede Arbeit gut-sehr gut gemeistert, das ist wirklich total einfach ...

Und das ist auch ein Grund warum ich weiter lernen möchte ... Ich kann sehr viel mehr erreichen als nur diese Ausbildung.

Der einzige Grund warum ich „nur“ die mittlere Reife habe ist Faulheit. Es gibt natürlich Leute die schaffen nur mit Mühe und Not den schulischen Teil der Verkäufer Ausbildung aber zu denen gehöre ich definitiv nicht. Das eine Jahr ziehe ich jetzt auf jeden Fall noch durch und dann geht es weiter.

Mein Ziel ist immer noch eine Fachinformatiker Ausbildung, ob Anwendungsentwicklung oder Systemintegration ist nicht 100% sicher ... Das Interesse an dem IT Bereich ist aber seit Jahren konstant hoch und das ist im Moment der einzige sinnvolle Weg der mir einfällt.

Einfach arbeiten gehen ist keine Option, ich habe zwar dann einen abgeschlossen Ausbildung aber wie viel ist eine Verkäufer Ausbildung schon wert und wie groß sind damit die Chancen?

Fachabi wäre auch eine Möglichkeit aber da bin ich mir nicht sicher ob eine 2 jährige Verkäufer Ausbildung + mittlere Reife ausreicht, wie sind da die Voraussetzungen?

Eine 2. Ausbildung wäre ohne weiteres möglich und bringt natürlich auch Geld ein ... Das wäre vermutlich die beste Lösung oder was denkt ihr? Hat jemand Erfahrung was Abendschulen angeht falls ich mein Fachabi nachholen kann? Fachabi und nebenbei Arbeiten um wenigstens etwas Geld zu haben - ist das machbar?

Bitte erzählt mir einfach mal alles was ihr zu den Themen 2. Ausbildung/Weiterbildung/Fachabi nachholen wisst. Wichtig ist auf jeden Fall, dass ich nicht ohne Geld dastehen möchte, ich habe ein ordentliches Azubi Gehalt und ganz ohne Geld geht es nach der Ausbildung einfach nicht.

Danke im Voraus!

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