Ebay Kleinanzeigen Betrug - wie vorgehen und bringt es was?

7 Antworten

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Grüß dich,

 

die Frage wurde bereits öfter
gestellt, daher hab ich einen Text zusammengefasst. Ich kopier ihn wie immer
hier rein und formuliere die Details auf deine Frage bezogen um:

Zur Hintergrundinformation:

Wenn du etwas kaufst und die Ware nicht erhälst, ist das ein Warenkreditbetrug. Wenn du etwas kaufst und niemals zahlst ist das ein Kreditbetrug. Beides erfüllt den Tatbestand des §263 StGB - Betrug

 

Auch wenn die AGBs auf ebay Kleinanzeigen darauf hinweisen, dass du die Ware selbst abholen musst, hebeln diese AGBs natürlich bestehendes Recht nicht aus, daher bleibt die Tatsache, dass jemand Ware anbietet, welche er bezahlt bekommt und anschließend nicht verschickt ein Betrug.

Somit kannst du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, das könntest du auch, wenn du weniger als die von dir gelieferten Beweise hast. Das wichtigste hierbei ist immer das Konto, auf welches du Geld überwiesen hast, den Rest können wir schon ermitteln;) Wobei es natürlich schneller geht und hilfreich ist, wenn man, wie du, noch über weitere Informationen verfügt.

Wichtig für dich ist Folgendes:
Die Polizei kümmert sich um die Strafverfolgung, nicht aber um das Zivilrecht!
Das heißt, selbst wenn der vor Gericht zu 10 Jahren Haft und 50000 Euro Strafe verurteilt werden würde (wird er nicht, wills mit dem übertriebenen Beispiel nur deutlich machen), kriegst du davon nichts.

Dafür musst du parallel dazu ein Zivilrechtsverfahren eröffnen... das machst du am besten über einen Zivilrechtsanwalt. Dieser kann per Akteneinsicht auch auf die Ermittlungsergebnisse der Polizei zugreifen und an die ermittelten
Beschuldigtenpersonalien die Forderung(en) stellen.

Die Anwaltskosten musst du erstmal selbst übernehmen, werden aber anschließlich von dem Beschuldigten mit eingefordert, wenn du Recht bekommen solltest, d.h. In dem Fall musst du unterm Strich selber nichts zahlen.

Viel Erfolg:)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Eine Anzeige bringt dir weder das Handy noch Geld zurück.

Sofern die Adresse stimmt, kannst du zivilrechtlich gegen die Person vorgehen.

Mal wieder: Sicherheitshinweise - auch den lezten - nicht beachtet:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise.html

Jetzt kannst Du mit einer Kopie Deiner Überweisung gegen den Bankkontoinhaber Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Die Daten, die Du im Netz gefunden hast, dürften alle Fake sein.

Wenn durch die Strafverfolgungsbehörden Name und Anschrift ermittelt wurde, kannst per Einwurfeinschreibebrief mit Fristsetzung um Rücksendung Deines Geldes bitten bzw. zur Rückzahlung auffordern

Das sind zwei verschiedene Verfahren:

  1. Strafanzeige = Strafrecht
  2. Forderung = Zivilrecht

Anders wirst Du nicht weiterkommen.

Wenn du das Handy nicht bekommst kannst du sie anzeigen, aber nach meiner Erfahrung kommt sowas nie vor Gericht weil es sich nicht lohnen würde.

was willst du sonst anders machen?

warum beachtet eigentlich niemand die sicherheitshinweise von Kleinanzeigen?

wenn ich da was verkaufe bestehe ich auf Abholung und barzahlung.

egal was für Nachrichten man bekommt, verschicken wird kategorisch abgelehnt. 

genauso wie ich nur abhole und barzahle.


hercold 
Beitragsersteller
 21.05.2017, 10:48

Ja das hilft mir jetzt auch nicht mehr weiter.

Kiboman  21.05.2017, 10:50
@hercold

deshalb lernt man auch aus fehlern

die Kontonummer die du hast reicht schon aus um die Verkäuferin zu kontaktieren. Wenn es kein kompromittiertes konto ist.

aber du hast ja noch mehr daten, sofern sie sich in DE aufhält sehen deine Chancen gut aus.