Hallo, ich arbeite als Finanzberater und habe im Namen meiner Schwester einen Versicherungsvertrag am 14.08.2008 unterschrieben. Da sie wenig Zeit hatte, hat sie mir telefonisch das OK für die Unterschrift gegeben. Der Vertrag war eine Absicherung für Ihr Kind. Nun bin ich aber seit diesem Jahr mit meiner Schwester verkracht und nun möchte sie wegen der Unterschriftsfälschung zum Anwalt gehen, obwohl sie mir damals das ok gegeben hat und sie auch seit dem Versicherungsbeginn 01.09.2008 die Beiträge von monatl. 50 € bezahlt. Was kann mir im schlimmsten Fall passieren. Ist die das alles eventuell schon verjährt und wenn ja wann am 14.08.2013 mit Unterschrift auf dem Antrag oder erst zum 01.09.2013 mit Beginn der Versicherung. Sie möchte es jetzt so darstellen als ob ich ohne ihr wissen den Vertrag unterschrieben hätte, aber dann hätte sie diesen ja damals wiederrufen können und nicht jetzt nach fast 5 Jahren mir das noch vorwerfen und auch noch gerichtlich gegen mich vorgehen. Oder?? Vielen Dank für Ihre Hilfe