Hallo!

Ich hoffe hier kann mir jemand etwas Licht ins Dunkel bringen! Folgendes Szenario:

Wir waren im Jahr 2010 eine Bedarfsgemeinschaft die Aufgestockt hat. Heute (20.1.2017) bekomme ich eine Zahlungserinnerung vom Jobcenter. Meine Tochter (damals 5 Jahr alt) hätte vom 01.06.2010 bis 31.07.2010, 29,79€ zuviel Leistungen für Unterkunft und Heizung bekommen. Aufhebungs und Erstattungsbescheid ist vom 16.11.2010. Dann steht in diesem Brief noch etwas von einer Mahnung vom 14.12.2011. Da ja nun schon über 5 Jahre seit der letzten Mahnung vergangen sind ist diese Forderung nun verjährt oder muss ich noch zahlen?

P.S. Der Breif war an meine Tochter adressiert.