Hallo zusammen, noch eine Frage bzgl GEZ gebühren. Ich hätte gern eine "Expertenmeinung" aber für meinen besonderen Fall.
Vom ca Okt 2012 bis Ende 2014 wohnte ich in einer dreier WG und der Hauptmieter bezahlte ermäßigte GEZ-Gebühren wegen einer Behinderung. Wir teilten diese Gebühren durch 3.
Ende 2014 errinerte GEZ, dass ermäßigte Gebüren nicht gültig pro Wohnung, sondern pro Person sind. Sie erstellten einfach eine Gutschrift für den Hauptmieter, nannten mich GEZ-Gebühren-verantwortlich und verlngten von mir die Gebühren seit Januar 2013 (mal 17,50 diesmal).
Die Frage: Wann verjährt mein Pflicht für die Gebühren von 2013? Muss ich bspw. am 1.1.2016 keine GEZ-Gebühren für das ganze Jahr 2013 (oder das erste Quartal oder das erste Monat) mehr bezahlen?
Vielen Dank!