Dreist - Rechnung nach 4 Jahren - Homepage-Baukasten / webme GmbH

9 Antworten

Heute, am 24.12.2016 erhielt ich von Tesch media ebenfalls eine Rechnung. Erst mußte ich mal überlegen, worauf sich diese überhaupt bezieht. Doch dank Goggle wurde ich schnell fündig.

Auch ich hatte (oder habe?) über Webme - Homepagebaukasten eine Website. Laut der damaligen Rechnung von Juni 12 bis Juni 13. Diese habe ich umgehend bezahlt.

Für mich stand fest, das ich besagte Seite nicht länger als ein Jahr "gekauft" hatte. Von sogenannten Abos und automatischen Verlängerungen halte ich nichts.

Bis einschließlich heute habe ich nichts von Webme gehört, weder per Mail noch per Brief. Und dann kommt ohne Vorwarnung die Zahlungsaufforderung der Inkassofirma. Kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. 

Wenn ich allerdings hier im Netz die Erfahrungen von ehemaligen Nutzern des Homepage - Baukasten lese, kommt mir der Verdacht, das dies nicht rechtens ist. 

Ich werde mich jetzt an Webme wenden und diese freundlich bitten, den Inkassoauftrag zurück zuziehen. Zumal mir die Rechnung ein Rätsel ist. 235,20 Euro plus Nebenkosten ergibt Gesamtforderung in Höhe von 320,00 Euro? Hätte mir Webmail z.B. im Jahr 2013 eine Rechnung geschickt, wäre mir damals auch klar gewesen, das es eine "Abofalle" ist. Doch ohne Info darüber? Wer kündigt schon einen Vertrag, bei dem man davon ausgeht, das er nach einem Jahr erlischt?  

Sollte ich mich mit Webme nicht einigen können, werde ich auf jeden Fall weitere Schritte einleiten und deren Vorgehensweise an die richtigen Stellen weiterleiten.

Hatte jemand diesbezüglich schon positive Erfahrungen, Erfolg oder ist sogar vor Gericht gegangen? Über Antworten würde ich mich sehr freuen.   

 

Damals eine Bestätigung erhalten ? Bevor Anwalt! Geh erstmal zu "Verbraucherberatung",die helfen Dir .Gut wäre , wenn du noch allen Schriftverkehr da hast,.Damit kannst du "Computerbild hilft", einschalten.Die helfen auch,e vtl.wird das sogar im einem der nächsten Hefte veröffentlicht, da fürchten sich alle unseriösen Firmen davor. Falls du noch irgendwas zu kündigen hast, benutze doch einfach"Abo Alarm".ist auch nicht teure, aber Rechtsicher und du bekommst sofort eine Bestätigung.


Unisie 
Fragesteller
 03.01.2015, 17:10

Das einzige Dokument, dass ich vorliegen habe, ich eine von mir unterschriebene Unterlassungserklärung, dass ich die Domain und sämtliche Inhalte offline nehme. (wurde mir von einer Anwaltskanzlei bestätigt)

Aber ich kann mich seit der Kündigung der Webseite auch nicht mehr in meinen Account einloggen und somit die "Dienstleistung" nutzen. Somit soll ich für eine Leistung bezahlen, welche nicht einmal erbracht wurde. .

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mepeisen  04.01.2015, 01:48
@Unisie

Die Domain hast du noch? Wenn die mit gekündigt wurde von webme, dann lässt sich das bei Denic u.ä. ggf. nachvollziehen, wann das war.

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Die Hompage habe ich bereits 2010 wieder gekündigt.

Kannst Du das gerichtsfest BEWEISEN ?

Aus guten Gründen schickt man solche vertragsrelevanten Mitteilungen per Einschreiben...mit Zustellnachweis....besser noch ist persönliche Zustellung vor Zeugen.

Meine Tochter hat das Gleiche Problem. In einem anderen Forum habe ich Folgendes gefunden:

Ein User schrieb :

"dumm für den Anbieter. Heute steht auf der Seite mit den Premium-Upgrades:

"Automatische Verlängerung".

http://web.archive.org/web/20120111102856/https://ssl.homepage-baukasten.de/de/Leistungsbeschreibung/

2011 stand dieser Satz dort nicht, nur ein "Laufzeit 1 Jahr":

Kein Abo für mich erkennbar auf den ersten Blick."

Möglicherweise könnte man das als "versuchte Täuschung" anzeigen.


pudelmuetze  26.09.2016, 15:36

Hast du die AGB aus 2011 noch?

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Wenn Du ja ein Jahr schon bezahlt hast, dann ist das Jahr 2010 ja beglichen, insofern gehts hier um den Rechnungsbetrag von 2011 bis jetzt, ich gehe mal nicht davon aus, dass der Dienst in den ersten 3 Tagen des Jahres 2010 gebucht wurde, insofern ist es auch nicht verjährt.

Raus kommste jetzt aus der Sache nur, wenn du die Kündigung beweisen kannst. Ansonsten ist es rechtlich nicht zu beanstanden den Rechnungsbetrag erst kurz vor der Verjährung zu fordern.


kevin1905  03.01.2015, 19:24

Sowohl 2010 als auch 2011 sind verjährt. § 195 BGB ist unmissverständlich.

Interessant und relevant wären höchstens 2012, 2013 und 2014

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mepeisen  04.01.2015, 01:45
@Messkreisfehler

Sind wir alle irgendwie noch. schwankend-aus-der halle-rennt-und-von-10-runterzählt

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mepeisen  04.01.2015, 01:47

Wobei die Sperre des Baukastens durchaus ein Indiz dafür ist, dass die Kündigung damals eingegangen war. Angeblich war ja bezahlt, also gab es keinen anderweitigen Grund für eine Sperre.

Aber auch das müsste man ggf. beweisen. Ich persönlich würde es drauf anlegen und schlichtweg nichts tun. Sollten sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, diesem widersprechen.

Sollten sie klagen würde ich das vorbringen und mal offen die Frage stellen, wieso denen erst nach 4 Jahren einfällt, nochmal eine Rechnung zu stellen. Auf jeden Fall ist das merkwürdig und gemäß Treu und Glauben konnte man damals davon ausgehen, dass die Kündigung erfolgreich war und dass damit jegliche weitere Forderung auch mittlerweile verwirkt ist..

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