Ich habe letzte Woche eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung bekommen. Ich hätte im Jahr 2010 von April bis Juli keine Musikschulen-Gebühr meiner Tochter bezahlt. Jetzt kam das Schreiben von der Stadtverwaltung. Nach einem Anruf dort, bekam ich nur die Antwort, dass die erst jetzt den Jahresabschluss machen und ich hätte ja 2010 eine Mahnung bekommen..... Liegt das schon in der "Verjährungsfrist"?