Hallo,

Im Jahr 2008 erhielt ich H4. In den Monaten Februar bis April zahlte mir das Amt zu viel aus. Nachdem ich dies bemerkte fragte ich telefonisch nach ob dies seine Richtigkeit hätte. Dem war natürlich nicht so. Daraufhin forderte das Amt die zuviel bezahlten Beträge zurück worauf ich Widerspruch nach § 45 Abs. 2 Satz 1 bis 3 SGB X einlegte, da ich nicht für die Überzahlungen verantwortlich war sondern es ein Fehler durch das Amt war. Dann hörte ich nichts mehr von denen. Jetzt fünf einhalb Jahre später melden die sich sagen der Widersspruch würde abgelehnt und ich müsse das Geld zurück zahlen. Die geben dabei § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X als Begründung an. Was mich interessier a) gibt es eine Verjährungsfrist für solche Fälle oder können die auch nach fast 6 Jahren noch mit sowas kommen? und b) sollte man eine Klage beim Sozialgereicht einreichen und was kostet so was?

Danke für die Antworten schon mal im Voraus!