Guten Abend, ein guter Freund von mir soll nächste Tage in der Jugendarrest,

Er hatte 2 Wochen Dauerarrest als Strafe erhalten.

Von denen er schon 5 Tage abgesessen hat, und bald die restlichen 9 Tage absitzen soll.

Laut §87 Abs. 4 JGG verjährt Jugendarrest nach einem Jahr.

Die Verjährungsfrist wäre zum 19.12 abgelaufen.

Die Frage ist ob der Arrest nach einem Jahr verjährt oder nicht.