Kündigung Mitgliedschaft und Genossenschaftswohnung nach Tod des Ehepartners?

Mein Mann meine Kinder und ich haben 1988 einen Nutzungsvertrag einer Genossenschaftswohnung abgeschlossen. Zu dem Zeitpunkt waren wir auch schon Verheiratet. Im Vertrag steht " Nutzungsvertrag wird mit den Mitgliedern.......geschlossen" es stehen beide ehepartner im Vertrag auch in Anschreiben von der Genossenschaft stehen wir beide im Adressfeld und in der Ansprach. Denoch wurde die Mitgliedschaft 2007 auf meine Mann deklariert. Nun ist mein Mann Ende Juli gestorben, die sterbeurkunde ist der genossenschaft anfang august eingegangen. Weiterhin wurde mit der genossenschaft telefonisch vereinbart das wir gern bereit sind das haus wegen der Größe zu verlassen wenn die genossenschaft für mich und meinen Sohn jeweil eine geeignete Wohnung im tausch aufzeigt. Die genossenschaft hat eine wohnung für mich allerdings erst im März und für meinen sohn wurde noch keine geeignete wohnung aufgezeigt. Einen erbschein wollte ich mir morgen besorgen durch die trauer, regelung beerdigung, weihnachten usw war es mir noch nicht eher möglich. am 02 Dezember ist uns nun die Kündigung der Mitgliedschaft ausgesprochen wurden. daraufhin habe ich widerspruch eingelegt da sie meiner meinung nicht fristgerecht eingegangen ist. Im Antwortschreiben 19.12 widerrum wird darauf hingewiesen das die mitgliedschaft der erben nur bis zum ende des geschäftsjahres gilt in dem der erbfall eingetreten ist und automatisch gekündigt wird. in dem selben schreiben vom 19.12.wird mir (mein sohn lebt noch mit im Haus ist aber nicht im nutzungsvertrag eingetragen da er damals noch ein baby war) nun auch der nutzungsvertrag zum 28.01.17 gekündigt. Im nutzungsvertrag steht eine zweiwöchige Kündigungsfrist das ist doch aber nicht rechtens oder?

Wie sieht die Rechtssprechung in dem Fall aus und ist ein weiterer widerspruch angebracht bzw welche fachrichtung von Anwalt sollte ich aufsuchen. ich bin auch inder gewerkschaft kann die auch helfen

Mietrecht, Genossenschaft, Vereinsrecht
Vorstandsmitglied aus Verein ausschliessen?

Ich habe folgendes Problem:

Wir sind ein nicht rechtsfähiger (nicht eingetragener) Verein. In unserem Vorstand macht der Schatzmeister zum Leidwesen vom Rest seiner Kollegen und den Mitgliedern regelmäßig seit geraumer Zeit Mist. Besonders im alkoholisierten Zustand beschimpft und bepöbelt er den Restvorstand, andere Mitglieder und streut/verbreitet Gerüchte an der Theke unseres Vereinsheims. Darüber hinaus verschweigt er uns Auskünfte über seinen Kompetenzbereich und hält uns somit wichtige Informationen vor. Wir haben als Vorstand mehrfach mit ihm direkt und persönlich gesprochen, dass wir dies nicht akzeptieren und sein Verhalten verurteilen. Er gelobt stets Besserung - das geht 2 Wochen gut und dann geschieht das Gleiche in grün. Der Vorstand ist sich einig, dass er die Zusammenarbeit so schnell wie möglich beenden möchte.

Die Satzung sagt hierzu:

§5 Beendigung der Mitgliedschaft 2. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung von einer Mehrheit der anwesenden Mitglieder von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat; wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern gilt. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen. Von der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzumachen. Gegen den Ausschließungsbeschluss der Mitgliederversammlung steht dem Mitglied kein Recht der Berufung zu. ---- Wir haben vor, ihn aufgrund vorliegender Tatsachen nach §5 aus dem Verein auszuschließen. Wie können wir das konkret machen und wie sieht das wasserdicht aus? Per Vorstandsbeschluss möchten wir ihn also ausschliessen und per Einschreiben hierüber inkl. Gründe informieren. Ein Recht auf schriftliche Stellungnahme mit Fristsetzung von 7 Tagen wird eingeräumt. Muss er dann sofort sämtliche Unterlagen abgeben? (Und die Kasse!) Muss über diesen Vorstandsbeschluss die Mitgliederversammlung zusätzlich entscheiden?

Sehr kompliziert. :-)

BGB, Vereinsrecht
Wann muss das Protokoll einer JHV fertig, unterschrieben und zur Einsicht bereit sein?

Hallo, vor ca. 5 Wochen hatten wir eine ordentliche JHV. Auf der hat es mächtig geknallt, was extreme Veränderungen im Vorstand zufolge hatte. Schriftführer und Säcklmeister haben gekündigt und sind mit sofortiger Wirkung zurück getreten und der Vize wurde noch auf der JHV aufgrund eines im Vorfeld nicht angemeldeten Antrages einiger Mitglieder vom 1. Vorsitzenden des Amtes enthoben (was ja reich rechtlich nicht geht) und die Sitzung sofort geschlossen, ohne dass jemand noch Stellung zu irgendwas nehmen konnte/durfte. Wir wissen, dass diese JHV eigentlich in der Form nicht offiziell sein kann. Seit der JHV warten wir nun darauf, dass das Protokoll vom 1. Vorsitzenden unterschrieben wird. Er hatte einen vorab Entwurf bekommen, hat darin rumgepfuscht und den zurückgetretenen Schriftführer dazu genötigt dieses zu unterschreiben. Vor einer Woche dann wurde innerhalb von 48 Std eine ausserordentliche MV zur Neuwahl des Vorstandes einberufen (per WhatsApp und FB), wo einige Mitglieder überhaupt keine Einladung bekommen haben, weil sie in den entsprechenden Gruppen nicht mehr Mitglied sind. Der Vorstand wurde also neu gewählt und angeblich würde der alte Vorstand jetzt auch aus dem Vereinsregister gestrichen. Aber wie kann das gehen ohne korrektes Protokoll? Wir haben bereits mehrfach um eine Ausführung bzw Einsicht in dieses Protokoll gebeten, was uns bis heute verweigert wurde. Wann muss so ein Protokoll fertig sein? Und kann das angefochten werden aufgrund der vielen Formfehler während und nach der JHV? Ich hoffe, ich habe mich jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt. Vielen Dank im Vorfeld.

Vereinsrecht
Darf ein gemeinnütziger Verein Produkte ohne Gewinn verkaufen, quasi Zwischenhändler sein?

Hallo,

in unserem Reitverein stellt sich gerade ein großes "Fragengebiet" auf. Und zwar wollen wir bedruckte Kleidung bestellen für unsere Mitglieder, die diese auch bezahlen. Die Druckerei stellt nur Rechnungen auf eine Firma oder einen Verein aus, privat geht wohl nicht (warum eigentlich nicht?). Nun handelt es sich dabei um Kleidung im Wert von ca 4000€ und nochmal fertige Drucklogos (um Sieb- und Filmkosten zu sparen) von ca 1000€. Die Vereinskleidungsbeauftragte hat eigens dazu ein Konto eingerichtet, wo nur sie das Zugriffsrecht hat. Der Verein soll jetzt, nach ihrer Vorstellung, da den Rechnungsbetrag, also um 5000€ einzahlen und sie bezahlt dann von diesem Konto die Rechnung und nimmt dort auch wieder das Geld der Mitglieder ein, die ihre Klamotten bezahlen. Am Ende würde sie dann das eingenommene Geld dem Vereinskonto überweisen. Bleiben noch die 1000€ für die Drucklogos, die ja erstmal bezahlt sind, wo dann aber vermutlich erst innherhalb eines halben Jahres kleckerweise Geld reinkommen würde, nämlich immer dann, wenn ein Kleidungsstück nachbestellt wird. Da ja nun der Verein somit quasi Zwischenhändler bzw Verkäufer von Waren ist, die im Vereinsbesitz sind, ist mir da ein bisschen mulmig. Wir haben keinen wirtschaftlichen Teil im Verein. Könnte es sein, dass wir dadurch die Gemeinnützigkeit verlieren????

Vielen Dank für eure Hilfe und wenn etwas nicht klar geworden sein soll, fragt bitte :-)

Kleidung, Gemeinnützigkeit, Vereinsrecht, Verkauf, reitverein
Schulförderverein - haftet der komplett neue Vorstand für etwaige Altlasten?

Hallo, habe eine Frage zum Vereinsrecht. Ich bin als Schriftführerin in einen Schulförderverein eingetreten. Der alte Vorstand ist komplett zurückgetreten, de facto war es die letzten Jahre ein 1-Mann Betrieb, Kassenprüfungen haben in den letzten Jahren keine stattgefunden, genau so wenig wie Mitgliedsversammlungen. Die Neuwahl hat ohne den letzten Vorstand stattgefunden, ein Übergabe gab es auch nicht. Es fehlen auch Unterlagen, von denen keiner weiss wo sie sind. Ich habe nun angst, ich könnte "Altlasten erben" und für etwaige Fehler (Veruntreuungen?) zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wie kann ich mich da schützen? Der neue Vorstand versucht nun sich durch die unsortierten Akten zu wühlen und haben nun eine über 30 Jahre alte Satzung gefunden, an die sich aber keiner wirklich gehalten zu haben. Die alte Vorsitzende erwähnte mal, wir sollten bestimmte Unterlagen und Konten bei Steuerprüfungen usw. nicht zeigen und dabei auch andere Unterlagen aus den Ordnern entfernen.Immerhin stellt der Förderverein das OGS Personal ein und leitet damit die Nachmittagsbetreuung Wir sind nun sehr verunsichert. Auch ist der alte Vorstand nie entlastet worden. Bei unserer Wahl war der alte Vorstand nicht anwesend, wir sind einfach gewählt worden. Muss eine solche "Entlastung" nicht vor einer Neuwahl stattgefunden haben? Ist unsere Wahl rechtens? Wie können wir uns absichern gegen diese Altlasten? Muss in der Satzung eines Schulfördervereins rein, dass wir nicht mit unserem Privatvermögen haften, oder ist dies automatisch der Fall? Oh je das waren einige Fragen, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus!

Schule, Förderverein, Vereinsrecht, vorstand
Mitgliedsbeitrag zahlen oder nicht?

Hallo und zwar bin ich als Kind in den Schützenverein eingetreten mit der Unterschrift meiner Eltern.

Dort bin ich seit 2005 nicht mehr gewesen, und heute habe ich im Alter von 20 Jahren Post bekommen ich solle bitte für das jJhr 2012 und 2013 den Jahresbeitrag zahlen, daraufhin habe ich mir erstmal die Anmeldung geben lassen. Dort steht drauf "Gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung von 1994 werden alle Jugendlichen vom 10. biis zum 17. Lebensjahr von der Eintritts und Beitragsgebühr befreit. Luftgewehr-Training ist ebenfalls kostenlos."

Ich habe natürlich auch gefragt warum im Jahr 2010 keine Beiträge gefordert wurden da ich da ja auch schon 18 gewesen bin. Darauf hieß es vom Verein da hattest du Glück wir haben jetzt ein neues Programm für die Beiträge..

Jetzt habe ich Angefangen einen Brief an den Verein zu schreiben und wollte fragen ob ich im Recht bin oder der Verein und ich mich auf Glatteis bewege....

Wie schon im Betreff zu lesen ist, Kündige ich hiermit meine so genannte „Mitgliedschaft" im Schützenverein meinem mir zustehenden Sonderkündigungsrecht da sich die Bedingungen der Mitgliedschaft bei Erreichen des 17. Lebensjahr entscheidend geändert haben.

Unter anderem hätten meine Eltern für eine weitere Mitgliedschaft unterschreiben müssen, da sich die Bedingungen mit Erreichen des 17. Lebensjahr entscheidend ändern und eine weitere Mitgliedschaft hätte die Zustimmung meiner Eltern benötigt.

Zumal bin ich nachweisbar lediglich als Karteileiche im Verein unterwegs gewesen, da ich keinerlei Informationen über Wahlen des Vorstands oder Hauptversammlungen bekommen habe, demnach wurde meine Stimme auch nicht berücksichtigt.

Nun bitte ich auf Rücksicht und hoffe auf Kulanz seitens des Vereins

**Es handelt sich hierbei um einen e.V. und für das Jahr 2013 soll ich den Beitrag zahlen da im September 2012 die Kündigungsfrist abgelaufen ist..

Thanks in advance**

Verein, Recht, Rechte, Zahlen, Vertrag, Beiträge, Vereinsrecht, Mitglieder
Darf ein Baudenkmaleigentümer auch Vorsitzender des Denkmalvereins zu seinem Objekt sein?

Liebe Community,

die Recherchen im Internet haben mich leider nicht weiter gebracht, weshalb ich mich mit meiner Frage an Euch wende. Parallel hierzu habe ich schon einen Termin mit einem Steuerberater gemacht. Ich werde wohl aber mehrere Steuerberater und andere fragen und mit ihren Antworten/Rat vergleichen müssen - vielleicht gibt es auch unter Euch einen Experten in Sachen Denkmalschutz und Gemeinnützigkeit eines Vereins ...

  1. Zur Sache: Mein Vater besitzt ein riesiges Baudenkmal. Es handelt sich um einen ehemaligen Industriebau, der wunderschön zur Zeit des Jugendstils gebaut wurde. Innen kann man das Objekt nach Nutzungsabsprachen mit Stadt und Denkmalschutz nutzen wie man möchte, z.B. Wohnungen, ein Restaurant, Werkstätten usw. Außen steht der schöne Gebäudekomplex unter Denkmalschutz, nur sollte er endlich einmal restauriert werden, denn über die vielen Jahre bröckelt der Putz, es müssen die uralten Holzfender restauriert, das Dach komplett neu gedeckt werden ... Das sind extreme Kosten die auf meinen Vater und uns als Familie zukommen. Der Denkmalschutz unseres Bundeslandes hat uns nach eingehender Besichtigung des Objektes eine mögliche Förderung zugesagt, womit nach Ausführung aller Restaurationsarbeiten die Hälfte der Kosten das Bundesland übernehmen kann. Das Kapital für die Rekonstruktion können wir aber unmöglich allein aufbringen. Mein Vater hatte folgende Idee: Da ein öffentliches Interesse unserer Stadt und der Bevölkerung an dem Erhalt des Objektes besteht (jeder kennt das Objekt, Erinnerungen, Stadtgeschichte, Stadtbild usw.) könnte man doch einen Verein gründen - als eingetragen Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit, der das Ziel hat das Baudenkmal X äußerlich zum ursprünglichen Erbauungszustand von 1905 zu restaurieren und es dann auf Dauer so zu erhalten. Die Leute aus unserer Stadt, die sich darüber freuen, dass das herrliche Objekt endlich einmal restauriert wird und damit unsere Stadtmitte wieder ein großes Stück attraktiver wird, können an diesen Verein spenden und aus allen gesammelten Mitteln, restauriert der Verein das Objekt. Durch anerkannte Gemeinnützigkeit fließen die Mittel zu 100% in die Restauration und die Spender können ihre Spenden von der Steuer absetzen. Wie man genau so einen Denkmal-Verein gründet, weiß mein Vater. Nur eines nicht, also:

  2. Zur Frage: Darf mein Vater als Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes gleichzeitig Vorsitzender des Vereins sein, der sich um die Restauration des Objektes bemüht??? Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit setzt voraus, das sich keine Interessengruppe an den Mitteln des Vereins bereichert und ein solcher Verdacht nicht besteht. Unter welchen Voraussetzungen kann mein Vater als Gebäudeeigentümer gleichzeitig Vereinsvorsitzender sein? Denn jemand anderes würde sich kaum trauen so einen Verein zu gründen und sinnvoll zu leiten. Was muss beachtet werden? Oder ist es einfach so möglich?

Herzlichst, Kati

Verein, Denkmal, Denkmalschutz, Gemeinnützigkeit, Steuerrecht, Vereinsrecht
Hartz4-Empfänger und ehrenamtliche Vorsitzender Mitarbeiter im Verein. Möglich?

Zu Vorgeschichte:

Bin 64 Jahre alt und Hartz 4 Empfänger. Eine Arbeitsstelle zu bekommen, habe ich aufgegeben. Da ich mich aber von der Gesellschaft nicht ganz verabschieden wollte, haben wir einen Verein gegründet, deren Vorsitz ich ehrenamtlich übernommen habe. Bekomme also keine Vergütungen! Dieser Verein engagiert sich für arme Menschen. Nun hat das Arbeitsamt mitbekommen, dass ich für diesen Verein ehrenamtlich tätig bin und unterstellt mir einfach mal schnell, dass ich sicherlich Unterstützung vom Verein bekomme. Als ich mir eine neue Wohnung suchte und infolgedessen umzog , musste ich meine privaten Kontoauszüge vorzeigen. Da hat man nun auch noch festgestellt, dass ich u.a. gewisse Geld -Transaktionen für den Verein über mein Privatkonto ausführte.Das Arbeitsamt konnte dies nicht nachvollziehen und holte sich Amtshilfe beim zuständigen Vereinsregister. Das entsprechende Schreiben hat mir das Vereinsregister übermittelt- die Antwort allerdings nicht. Glaube, dass man sich eine Antwort auch so denken kann. Fakt dürfte sein: Der Verein hat seine Mitglieder und seine Satzung, die für den Verein maßgebend ist. Der Hammer war allerdings, dass der Verein auch noch seine Jahresbilanz für 2007 und 2008 vorlegen musste. So also wird mit Menschen umgegangen, die keine Arbeit mehr finden und sich dann sozial engagieren.

Soll ich mir einen Anwalt nehmen? 50%
Muss ich mir das alles gefallen lassen? 50%
Soll ich aufgeben? 0%
Soll ich den Verein in das Ausland verlegen? 0%
Kann das Arbeitsamt sich alles erlauben? 0%
Soll ich doch Deutschland verlassen? 0%
Hartz IV, Vereinsrecht

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