In einem existierenden Verein e.V. gab es eine Vorsitzende einen Stellvertreter und eine Kassenwärtin. Seit Juni gibt es Differenzen zum Jugendwart, welcher den Vorstand drängt zurückzutreten. Im August sind Vorsitzende und Kassenwärten zurückgetreten.Damit war ich alleiniger Vorsitzender und Kassenwart. Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung konnte kein neuer Vorstand gewählt werden. 5 der 7 anwesenden stimm- und wahlberechtigten Mitglieder wollen den Verein auflösen. Laut Satzung kann die Mitgliederversammlung aber nur mit einer 3/4 Mehrheit eine Auflösung beschließen. Das wären 5,25 Mitglieder. Wenn kein arbeitsfähiger Vorstand existiert und auch keine Vereinstätigkeit durchgeführt wird, so muss doch der Verein aufgelöst werden. Welcher § im Vereinsrecht kümmert sich um diesen Fall?