Vorstandsmitglied aus Verein ausschliessen?

Ich habe folgendes Problem:

Wir sind ein nicht rechtsfähiger (nicht eingetragener) Verein. In unserem Vorstand macht der Schatzmeister zum Leidwesen vom Rest seiner Kollegen und den Mitgliedern regelmäßig seit geraumer Zeit Mist. Besonders im alkoholisierten Zustand beschimpft und bepöbelt er den Restvorstand, andere Mitglieder und streut/verbreitet Gerüchte an der Theke unseres Vereinsheims. Darüber hinaus verschweigt er uns Auskünfte über seinen Kompetenzbereich und hält uns somit wichtige Informationen vor. Wir haben als Vorstand mehrfach mit ihm direkt und persönlich gesprochen, dass wir dies nicht akzeptieren und sein Verhalten verurteilen. Er gelobt stets Besserung - das geht 2 Wochen gut und dann geschieht das Gleiche in grün. Der Vorstand ist sich einig, dass er die Zusammenarbeit so schnell wie möglich beenden möchte.

Die Satzung sagt hierzu:

§5 Beendigung der Mitgliedschaft 2. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung von einer Mehrheit der anwesenden Mitglieder von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat; wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern gilt. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen. Von der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzumachen. Gegen den Ausschließungsbeschluss der Mitgliederversammlung steht dem Mitglied kein Recht der Berufung zu. ---- Wir haben vor, ihn aufgrund vorliegender Tatsachen nach §5 aus dem Verein auszuschließen. Wie können wir das konkret machen und wie sieht das wasserdicht aus? Per Vorstandsbeschluss möchten wir ihn also ausschliessen und per Einschreiben hierüber inkl. Gründe informieren. Ein Recht auf schriftliche Stellungnahme mit Fristsetzung von 7 Tagen wird eingeräumt. Muss er dann sofort sämtliche Unterlagen abgeben? (Und die Kasse!) Muss über diesen Vorstandsbeschluss die Mitgliederversammlung zusätzlich entscheiden?

Sehr kompliziert. :-)

BGB, Vereinsrecht
Was bedeutet in meinem Fall -vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers?

Ich bin völlig überfordert mit der Situation und erbitte um Sacheinschätzung, wenngleich ich mir im Klaren bin, dass dies hier keine Rechtsberatung ist. Folgende Situation: Mir wurde am 04.03. fristlos, hilfsweise fristgerecht seitens meines Arbeitgebers gekündigt. (Dagegen habe ich Kündigungsschutzklage erhoben; Mitte Mai war Gütetermin ohne Einigung - Kammertermin erfolgt im Juni.)

Das Arbeitsamt hat mein ALG1 mit einer 12 Wochen Sperrzeit verhängt, welche den Zeitraum 5.3. - 27.5. erfasst. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da für das A.Amt allein die Tatsache der fristlosen KÜ ausreichend war um festzustellen, dass der AG im Recht ist und ich als AN mich Schuldhaft verhalten haben muss. Sei's drum. Anderes Thema. Naiv wie ich bin, habe ich dann erst als der Bescheid der Sperrfrist bei mir im April eintraf, zur Sicherung des Lebensunterhalts Hartz IV beantragt. Mein Fehler. Folglich erstreckte sich mein Hartz IV Bezug für den Zeitraum April bis einschliesslich 27.05. Dies wurde mir durch das Jobcenter per Bescheid bestätigt und die Transferleistungen sind dementsprechend geflossen. (Allerdings gemindert, da durch die Sperre im ALG1 das ALG2 um 30% saktioniert/gekürzt wurde.) Ab 28.05. bin ich also nach Sperrzeitende im ALG1 Bezug und hätte somit für den Monat Mai noch Anspruch auf 4 Tage Regelsatz. (28.05. - 31.05.) Habe jetzt einen Änderungsbescheid vom ALG1 erhalten, dass der Leistungsbezug erst mit Datum des 1.6. beginnt, weil ,,vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers."

Ich kann mir nicht erklären, bzw. werde nicht schlau daraus, wieso ich diese 4 Tage nicht ausgezahlt bekomme. Würde mich daher sehr glücklich schätzen, wenn jemand mir in Grundzügen erklären könnte, weshalb das so ist.

Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, SGB
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.