Ich besitze einen Schrebergarten. Als 2003 diese Easy UP Pools auf den Markt kamen, habe ich mir, mit mündlicher Absprache mit dem Vorstand, einen solchen Pool 3,66 m gekauft und aufgestellt. 2008 hatte der Vorstand Probleme mit einem anderen Gartenfreund der sich auch einen solchen Pool aufgestellt hat und verbot darauf das Aufstellen solcher Pools. 

In der Gartenordnung sind Becken bis 2,00 m erlaubt. Ich akzeptierte dies und kaufte mir dieses Jahr ein 2,00 m Becken und stellte es auf. Nun bekam ich eine Abmahnung, ich hätte dieses Becken innerhalb der nächsten 14 Tage zu entfernen, ansonsten bekomme ich die Kündigung! Es wäre eine bauliche Anlage und kein handelsübliches Becken. 

Wie soll ich mich nun verhalten?