In welchem maximalen Zeitraum vor einer Jahreshauptversammlung darf eine Kassenprüfung in einem gemeinnützigen Verein erfolgen? Wir wollen am 18.09. die Kassenprüfung mit zwei Kassenprüfer durchführen und am 02.10. ist die Jahreshauptversammlung…ist dieser Zeitraum nicht zu groß? Vielen Dank für Ihre Antwort!