In einem gemeinnützigen Verein gibt es 3 gewählte Vorstände, dessen Aufgabe laut Satzung die Führung der Vereinsgeschäfte ist. Ein weiteres Mitglied, das nicht dem Vorstand angehört, wurde von der Mitgliederversammlung als Kassenwart gewählt. Hat jemand mit dieser Konstruktion Erfahrung? Ist davon aus rechtlichen Gründen abzuraten? Gibt es wichtige Gründe, dass der Kassenwart auch dem Vorstand angehören sollte? Haftung o.ä.?