Hallo liebe "gutefrage" Gemeinde, ich bitte mal um eure Mithilfe. In unserem Sportverein ist der Posten des 1. Vorsitzenden vakant. Dieses ist zwar nicht weiter schlimm, da der Verein noch durch den 2. Vorsitzenden, Kassenwart und Schriftführer geführt werden kann. Trotzdem kam jetzt die überlegung den vakanten Posten kommissarisch (bis zur nächsten JHV) zu besetzen.

In unserer Satzung gibt es einen Passus der lautet wie folgt:

"Der Vorstand ist notfalls ermächtigt, beim Ausscheiden oder sonstigen dauernder Verhindung von Mitgliedern von Vereinsorganen deren verwaistes Amt bis zur nächsten JHV durch geeignete Mitglieder des Vereins zu ersetzen."

Jetzt meine Frage: Kann der Vorstand in diesem Falle einfach ein ordenliches Mitglied des Vereins als 1. Vorsitzenden einsetzen (natürlich nur wenn dieses Mitglied damit einverstanden ist)? Falls dieses so ohne weiteres möglich ist, muß der kommissarische 1. Vorsitzende dann auch beim Amtsgericht gemeldet werden oder kann dieses durch die zeitliche Begrenzung (bis zu nächsten JHV) unterbleiben?

Ich bedanke mich für eure Antworten.