Generell heißt es ja, die Unterschriften aller Vorstandsmitglieder müssen notariell beglaubigt werden. Nehmen wir mal an der Vorstand besteht aus:

  1. Vorsitzender
  2. Vorsitzender Schriftführer Kassierer

...davon sind aber lt. Satzung NUR der erste und zweite Vorsitzende einzelvertretungsberechtigt nach BGB, müssen dann für die Anmeldung des Vereins beim Amtsgericht nur die beiden Unterschriften beglaubigt werden oder auch die des Schriftführers und Kassierers? Danke schon mal für die Antworten :-)