Vor zwei Jahren hat der Schatzmeister eines Vereins sein Amt niedergelegt und kurz darauf den Verein verlassen. Es wurde ein neuer Schatzmeister gewählt, in dessen Amtszeit ein Rechtsstreit mit einem anderen Verein fällt. Auch dieser Schatzmeister hat sein Amt niedergelegt. Der Rechtsstreit geht jetzt vor Gericht, weil keine Einigung erzielt werden konnte. Der gegnerische Verein hat sich jetzt einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister besorgt und mußte feststellen, dass dort noch der erste Schatzmeister als solcher eingetragen ist, der mit dem ganzen Kram überhaupt nichts zu tun hat, weil er zu dem Zeitpunkt längst Mitglied in einem anderen Verein war. Es geht bei der Sache um hohe Beträge. Kommt auf ihn da jetzt etwas zu, nur weil der Vorsitzende keine Korrektur im Vereinsregister veranlaßt hat?
Wer haftet, wenn im Vereinsregister falsche Angaben stehen?
Haftung,
Vereinsrecht
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