Schulförderverein - haftet der komplett neue Vorstand für etwaige Altlasten?

Hallo, habe eine Frage zum Vereinsrecht. Ich bin als Schriftführerin in einen Schulförderverein eingetreten. Der alte Vorstand ist komplett zurückgetreten, de facto war es die letzten Jahre ein 1-Mann Betrieb, Kassenprüfungen haben in den letzten Jahren keine stattgefunden, genau so wenig wie Mitgliedsversammlungen. Die Neuwahl hat ohne den letzten Vorstand stattgefunden, ein Übergabe gab es auch nicht. Es fehlen auch Unterlagen, von denen keiner weiss wo sie sind. Ich habe nun angst, ich könnte "Altlasten erben" und für etwaige Fehler (Veruntreuungen?) zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wie kann ich mich da schützen? Der neue Vorstand versucht nun sich durch die unsortierten Akten zu wühlen und haben nun eine über 30 Jahre alte Satzung gefunden, an die sich aber keiner wirklich gehalten zu haben. Die alte Vorsitzende erwähnte mal, wir sollten bestimmte Unterlagen und Konten bei Steuerprüfungen usw. nicht zeigen und dabei auch andere Unterlagen aus den Ordnern entfernen.Immerhin stellt der Förderverein das OGS Personal ein und leitet damit die Nachmittagsbetreuung Wir sind nun sehr verunsichert. Auch ist der alte Vorstand nie entlastet worden. Bei unserer Wahl war der alte Vorstand nicht anwesend, wir sind einfach gewählt worden. Muss eine solche "Entlastung" nicht vor einer Neuwahl stattgefunden haben? Ist unsere Wahl rechtens? Wie können wir uns absichern gegen diese Altlasten? Muss in der Satzung eines Schulfördervereins rein, dass wir nicht mit unserem Privatvermögen haften, oder ist dies automatisch der Fall? Oh je das waren einige Fragen, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus!

Schule, Förderverein, Vereinsrecht, vorstand
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