1. Vorsitzende will nur alleine entscheiden, keine neuen Mitglieder, obwohl 3 Vors.dafür sind

4 Antworten

Es gilt das Mehrheitsprinzip durch Abstimmung. Der Vorsitzende Alleine kann das nicht entscheiden. Schau in die Satzung, er wird wohl seine Beffungisse überschritten haben. Ein Vorstand kann übrigens jederzeit durch das Vereinsorgan abgewählt werden, das ihn auch gewählt hat

Der Verein hat die Möglichkeit, den Vorsitzenden seines Postens zu entheben. Dafür werdet ihr allerdings eine Mitgliederversammlung einberufen müssen.


firebird1962 
Beitragsersteller
 28.08.2013, 14:44

Wir haben für den 31.8 eine ausserord. Mitgliederversammlung einberufen, der ges. Vorstand tritt zurück u wird dann innerhalb von 7 Wochen neu gewählt. Aber wie bekommen wir es auf die Reihe den jetztigen 1. Vorsitzenden still zu legen, ????

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Schnulli00  28.08.2013, 14:48
@firebird1962

Überstimmen. Er hat sich an den Mehrheitsentscheid zu halten, alles Andere wäre unwirksam/nichtig

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firebird1962 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 20:18

ist gestern geschehn, es wird eine Neuwahl stattfinden

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Zunächst bleibt festzuhalten, dass die neuen Mitglieder natürlich vollwertige Mitglieder sind und diese natürlich einen Anspruch auf die Teilnahme am gesamten Vereinsleben haben. Zweitens handelt Euer Vorsitzender offensichtlich gegen die Satzung, denn dort ist ja wohl festgehalten, dass der Vorstand Beschlüsse fast. Natürlich kann eine Situation eintreten, in der auch ein Vorsitzender den verein allein führt. Z.B. wenn die anderen Vorstandsmitglieder die konstruktive Zusammenarbeit verweigern. Danach sieht es bei Euch wohl aber eher nicht aus. Setzt sich der Vorsitzende durch sein Handeln über die Satzung hinweg, so müsst ihr ihn abwählen. Die Betroffenen "neuen" Mitglieder können sogar klagen. Da der Vorsitzende damit auch dem verein einen Nachweisbaren Schaden zufügt, kann er sein Amt nicht mehr gemäß der Satzung ausüben und sollte schnellstens seines Amtes enthoben werden. Ein entsprechender Antrag kann von einem jeden Mitglied des Vereins gestellt werden. Ob zusätzlich der Vereinsausschluss erfolgen muss, obliegt Eurer Entscheidung - folgerichtig wäre es wohl so.


firebird1962 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 20:21

Vielen Dank - das mit der Klage von den Neuen ist sehr interessant. Unser 1. hat sogar die Frechheit besessen die Neuen für die gestrige ausserord.MGV auszuladen. Aber für die Neuwahl im Oktober werden sie von uns eingeladen und wir werden auch ein Schreiben aufsetzen und uns bei den Neuen entschuldigen, der 1. hat seine Kompetenzen weit überschritten

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Ich gehe davon aus, dass Euer Vorstand aus 4 Mitgliedern besteht. In der Vorstandssitzung wurde über die Aufnahme neuer Mitglieder abgestimmt. Die Abstimmung hatte folgendes Ergebnis: 3 Ja 1 Nein-Stimme. Damit sind die neuen Mitglieder aufganommen. Oder steht in Euerer Satzung: "Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der 1. Vorsitzende". Das kann ich mir aber nicht so richtig vorstellen. Also sind die neuen Mitglieder vollwertige Mitglieder ab dem zeitpunkt der Annahme der Anträge bzw. zu dem Zeitpunkt zu dem sie die Aufnahme wünschten. Ich habe den verdacht, dass Euer 1. Vorsitzender die a.o. MV am 31.8. torpedieren möchte mit dieser Aktion. Denn werden nicht ALLE Mitglieder eingeladen, dann ist dies ein LAdungsmangel und kann zur Ungültigkeit der Versammlung führen. Also schaut, dass Ihr das bis zum 31.8. hinbringt. Ich würde die neuen Mitglieder einfach bitten, trotz des Schreibens des 1. Vorsitzenden oder gerade deswegen zur Mitgliederversammlung zu kommen.