Beispiel: Jemand wird auf den Verein aufmerksam und bittet in einer EMail (ohne Nennung des Grundes) um Zusendung der Vereinssatzung... Muss ein anerkannt gem. Verein seine Satzung öffentlich zur Verfügung stellen oder darf der Verein die Satzung zurückhalten? Danke für eine Antwort!